Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Ersatzbaumpflanzungen im Stadtgebiet Mannheim 2026

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
05.10.2026
CPV-Codes
Nicht angegeben
Bekanntmachung
vergabe.vmstart.de
Bekanntmachungsnummer
54321-NetTender-19ffedf669d-146a03638d5ee1d9

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Mannheim hat Baumpflanzungen im Stadtgebiet vergeben. Als Auftragnehmer ist die Jürgen u. Thomas Offenloch KG aus Mannheim genannt. Der Titel weist auf Ersatzbaumpflanzungen für das Jahr 2026 hin; weitere Angaben zum Umfang oder zur Ausführungszeit enthält die Bekanntmachung nicht.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

a) Art und Umfang der Leistung: Baumpflanzung im Stadtgebiet b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Stadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz / Glücksteinallee 11 / 68163 Mannheim Telefonnummer E-Mail: 60.ausschreibung@mannheim.de Faxnummer Internet: https://www.mannheim.de Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Baumpflanzung im Stadtgebiet Mannheim 1. Auftragnehmer: Jürgen u. Thomas Offenloch KG / Stabhalterstraße36 / 68307 Mannheim

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.