Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten folgende Bieterfragen:
- Der Unterlage 2.4 Anlage B4 Eignungskriterien entnehmen wir auf Seite 3 die Information: "Namentliche Angaben sind nur erforderlich, soweit sie an anderer Stelle ausdrücklich verlangt werden."
Gehen wir also Recht in der Annahme, dass die Nachweise unter Punkt 1.2 der Eignungskriterien sich ausschließlich auf die Art der Organisation der Arbeit und die Funktionen bezieht und nicht auf die Eignung des vorgesehenen Personals abstellt?
Ja. An dieser Stelle sollen die Art der Organisation der Arbeit und die Funktionen dargestellt werden. Die Eignung des vorgesehenen Personals wird an dieser Stelle nicht abgefragt.
- Der Auswertungsmatrix entnehmen wir die Information, dass wir eine Tabelle zum verfügbaren Personal gemäß der Vorlage in dem Dokument zu den Eignungskriterien zur Verfügung stellen sollen. Verstehen wir richtig, dass in diese Tabelle nicht die unternehmensweit zur Verfügung stehenden Personen mit diesen Funktionen einzufüllen sind, sondern nur die Anzahl der für diesen Auftrag vorgesehenen Personen?
Nein. In Nummer 1.2. Buchstabe a ist nach den verfügbaren personellen Ressourcen des Unternehmens gefragt und nicht nur nach dem für diesen Auftrag abgestellten Personal. Für diesen Punkt soll die Tabelle befüllt werden.
In Nummer 1.2. Buchstaben b und c sollen sich die Antworten auf das Projektteam für diesen Auftrag beziehen.
- Außerdem bleibt nach Lektüre der Kriterien und Benotungsskala auf Seite 2 unklar, wie die Bewertung der Einzelkriterien erfolgen soll. Gehen wir Recht in der Annahme, dass je Wertungskriterium eine Note (Skala 0-5) vergeben wird und diese anschließend gemäß der Wichtung aus der Bekanntmachung (Referenzen 60%, Finanzkennzahlen 20% und Durchschnittliche jährliche Belegschaft 20%) verrechnet werden?
In der Auswertungsmatrix, die den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, ist detailliert dargestellt, wie die Gewichtung erfolgt.
Ja. Je Wertungskriterium wird eine Note auf einer Skala von 0 bis 5 vergeben. Die vergebene Note wird dann mit der Gewichtung multipliziert. Nach Addition der Punke aller Einzelkriterien ergibt sich für jeden Teilnehmer eine Gesamtpunktzahl, die als Vergleichsmaßstab herangezogen wird.
- In Deutschland gibt es diverse Bestrebungen zur Vereinfachung der öffentlichen Vergabe. Die Bestätigung durch den Auftraggeber ist ein enormer Mehraufwand in diesem Verfahren, gerade bei Projekten, die weiter in der Vergangenheit liegen. Der Nachweis der Eignung wird damit deutlich erschwert.
Die jüngsten Vergabevereinfachungen stärken die Eigenerklärungen von Unternehmen als vollwertigen Nachweis in Vergabeverfahren. Gehen wir somit recht in der Annahme, dass es ausreicht, wenn wir nur die ersten beiden Seiten des Formblattes ausfüllen?
Die Ausschreibung wurde rechtlich begleitet, geprüft und abgestimmt. Die Ausschreibungsunterlagen wurden daher bewusst in der vorliegenden Form gewählt und entsprechend strukturiert.
Aus Gründen der Vollständigkeit und Vergleichbarkeit sind sämtliche Unterlagen vollständig auszufüllen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass eine einheitliche Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet und eine mögliche Benachteiligung einzelner Bieter vermieden wird.
Wir bitten Sie daher, die Ausschreibungsunterlagen vollständig und entsprechend den vorgegebenen Anforderungen zu bearbeiten.