Unterhaltsreinigung für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.06.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.05.2026
CPV-Codes
Reinigungsdienste (90910000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
356624-2026
Verfahrensnummer
8ce4a2ac-911a-4dcf-bc32-ad62d1b463cc

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beschafft einen Reinigungsvertrag für die regelmäßige Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften. Der Auftrag ist in fünf regionale Lose für die Bereiche Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund aufgeteilt und betrifft Standorte in Mecklenburg-Vorpommern. Angebote müssen bis zum 3. Juni 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Reinigungsvertrag für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften.

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · AA Greifswald

    Reinigungsvertrag für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Los 1 Greifswald

    Frist: 03.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · AA Neubrandenburg

    Reinigungsvertrag für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Los 2 Neubrandenburg

    Frist: 03.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · AA Rostock

    Reinigungsvertrag für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Los 3 AA Rostock

    Frist: 03.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · AA Schwerin

    Reinigungsvertrag für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Los 4 AA Schwerin

    Frist: 03.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · AA Stralsund

    Reinigungsvertrag für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit Bedarf an Reinigungsleistung. Der Gesamtbedarf wird sowohl in Fachlosen - getrennt nach Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung - als auch in regionalen Teillosen aufgeteilt. Die Ausschreibungen erfolgen aus technischen Gründen in einzelnen Verfahren. Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um einen Teil des Bedarfs an Unterhaltsreinigung. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages für die Unterhaltsreinigung aller vom RIM Rostock betreuten Liegenschaften (siehe Anlage 11 Flächen Details). Durch kontinuierliche Reformprozesse der Bundesagentur für Arbeit im Aufgabenbereich des SGB III und der Umsetzung des SGB II können im Verlaufe des Vertrags Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen. Los 5 AA Stralsund

    Frist: 03.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) ) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) ) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) ) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) ) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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  1. 15.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 633851-2026

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