Unterhalts- und Grundreinigung sowie Vertretung von Reinigungskräften
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Stadt Bad Krozingen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.10.2026
- CPV-Codes
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- vergabe24.de
- Bekanntmachungsnummer
- 752824-2026
- Verfahrensnummer
- dbb63f97-47fa-438a-98b0-bf6083b6d7bb
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 29 Objekte, die Grundreinigung für 28 Objekte und die Vertretung eigener Reinigungskräfte an 13 Objekten aus. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt und betrifft Bad Krozingen in Baden-Württemberg; die Angebotsfrist endet am 17. Dezember 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 29 Objekte, die Grundreinigung für 28 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 13 Objekte aus
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung für 11 Objekte / Vertretung für 5 Objekte
Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 11 Objekte, die Grundreinigung für 11 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 5 Objekte aus.
Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung für 8 Objekte / Vertretung für 6 Objekte
Los 2: Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 8 Objekte, die Grundreinigung für 8 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 6 Objekte aus.
Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigung für 9 Objekte / Vertretung für 2 ObjekteUnterhalts- und Grundreinigung für
Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 9 Objekte, die Grundreinigung für 9 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 2 Objekte aus.
Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (Los 1 bis 3: mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation. Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung für 11 Objekte / Vertretung für 5 Objekte
- Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- 40 %
- Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- 5 %
- Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- 55 %
LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung für 8 Objekte / Vertretung für 6 Objekte
- Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
- 40 %
- Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- 5 %
- Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
- 55 %
LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigung für 9 Objekte / Vertretung für 2 ObjekteUnterhalts- und Grundreinigung für
- Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
- 40 %
- Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
- 5 %
- Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
- 55 %
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (Los 1 bis 3: mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation. Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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