Unterhalts- und Grundreinigung sowie Vertretung von Reinigungskräften

Status
Offen
Angebotsfrist
17.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
3
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Gebäudereinigung (90911200)
Bekanntmachung
vergabe24.de
Bekanntmachungsnummer
752824-2026
Verfahrensnummer
dbb63f97-47fa-438a-98b0-bf6083b6d7bb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 29 Objekte, die Grundreinigung für 28 Objekte und die Vertretung eigener Reinigungskräfte an 13 Objekten aus. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt und betrifft Bad Krozingen in Baden-Württemberg; die Angebotsfrist endet am 17. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 29 Objekte, die Grundreinigung für 28 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 13 Objekte aus

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung für 11 Objekte / Vertretung für 5 Objekte

    Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 11 Objekte, die Grundreinigung für 11 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 5 Objekte aus.

    Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung für 8 Objekte / Vertretung für 6 Objekte

    Los 2: Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 8 Objekte, die Grundreinigung für 8 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 6 Objekte aus.

    Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigung für 9 Objekte / Vertretung für 2 ObjekteUnterhalts- und Grundreinigung für

    Die Große Kreisstadt Bad Krozingen schreibt die Unterhaltsreinigung für 9 Objekte, die Grundreinigung für 9 Objekte, die Vertretung von Eigenreinigungskräften für 2 Objekte aus.

    Frist: 17.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (Los 1 bis 3: mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation. Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigung für 11 Objekte / Vertretung für 5 Objekte

Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
40 %
Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5 %
Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
55 %

LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigung für 8 Objekte / Vertretung für 6 Objekte

Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
40 %
Die kalkulierten unproduktiven Jahresstunden werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
5 %
Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
55 %

LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigung für 9 Objekte / Vertretung für 2 ObjekteUnterhalts- und Grundreinigung für

Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 40 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
40 %
Die kalkulierten produktiven Jahresstunden Unterhaltsreinigung werden mit 5 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix)
5 %
Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 55 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen Nr. 7.1 Bewertungsmatrix).
55 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, sowie für jeden geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (Los 1 bis 3: mindestens Lohngruppe 1) im Rahmen der Angebotskalkulation. Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung. Der Auftraggeber behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Das Nachreichen von leistungsbezogenen Unterlagen/Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen, z. B. werden Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

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