Unterhalts- und Grundreinigung für sieben städtische Liegenschaften in Penzberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Penzberg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
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- Reinigungsdienste (90910000)
- Gebäudereinigung (90911200)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 665191-2026
- Verfahrensnummer
- 6636f9e9-2f14-40c3-bb8b-b671961493c6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Penzberg beauftragt die regelmäßige Unterhaltsreinigung und die Grundreinigung von sieben Liegenschaften mit insgesamt 9.297,07 Quadratmetern Reinigungsfläche. Der Auftrag läuft zunächst zwei Jahre und kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
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Leistungsbeschreibung
Unterhaltsreinigung (UR) und Grundreinigung (GR) für 7 Liegenschaften der Stadt Penzberg mit einer Gesamtreinigungsfläche von 9.297,07 Quadratmetern für die Dauer von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Gebäudereinigung - Unterhalts- und Grundreinigung - für die Stadt Penzberg
Unterhaltsreinigung (UR) und Grundreinigung (GR) für 7 Liegenschaften der Stadt Penzberg mit einer Gesamtreinigungsfläche von 9.297,07 Quadratmetern für die Dauer von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ************** Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach Formular "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung, Erläuterung oder Korrektur darf nicht zu einer nachträglichen Verbesserung oder inhaltlichen Änderung des Angebots führen. Daher werden Unterlagen oder Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung beeinflussen, nicht nachgefordert. Gleiches gilt für die Korrektur oder den Austausch bereits eingereichter Erklärungen, Angaben oder Nachweise (z. B. Referenzen). Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Gebäudereinigung - Unterhalts- und Grundreinigung - für die Stadt Penzberg
- Der niedrigste in der Wertung verbliebene Gesamtjahrespreis aller Leistungsarten (CS_2026_0292_005_Kalkulation, Blatt: 2.a) GPB) in netto erhält 350 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die nächstplatzierten Angebote erfolgt nach folgender Formel; ohne Kommastellen durch kaufmännische Rundung: Niedrigster Angebotspreis x 350 Punkte / Bieterpreis (maximal 350 Punkte)
- 35 %
- Aus den ermittelten Jahresgesamtstunden aller Leistungsarten (CS_2026_0292_005_Kalkulation, Blatt: 2.a) GPB) der noch in der Wertung verbliebenen Bietern, erhält der Bieter mit dem Medianwert 300 Punkte (Maximale Punkte 300 Punkte). Die Ermittlung der Punkte für die nächstplatzierten Angebote erfolgt in folgenden Abstufungen; ohne Kommastellen durch kaufmännische Rundung: Abweichung vom Medianwert in beide Richtungen (+/-) - Abweichung (+/-) ≤ 3 % 290 - Abweichung (+/-) > 3 % und ≤ 5 % 280 - Abweichung (+/-) > 5 % und ≤ 10 % 250 - Abweichung (+/-) > 10 % und ≤ 15 % 200 - Abweichung (+/-) > 15 % und ≤ 20 % 150 - Abweichung (+/-) > 20 % und ≤ 25 % 100 - Abweichung (+/-) > 25 % und ≤ 30 % 50 - Abweichung (+/-) > 30 % 0
- 30 %
- Aus den kalkulierten Jahresgesamtstunden Objektleitung aus dem Angabenblatt "CS_2026_0292_006_Aufsichts- u. Kontrollstunden" für die qualifizierte Objektbetreuung (UR) und der rechnerischen Auskömmlichkeit in dem Stundenverrechnungssatz UR erhält der noch in der Wertung verbliebene Bieter mit den meisten Aufsichts-/Kontrollstunden 60 Punkte. Die Ermittlung der Punkte für die nächstplatzierten Angebote erfolgt nach folgender Formel; ohne Kommastellen durch kaufmännische Rundung: Aufsichts-/Kontrollstunden des Bieters x 60 Punkte / Höchste kalkulierte Aufsichtsstunden (maximal 60 Punkte)
- 6 %
- In dem Zuschlagskriterium Ausführungskonzept werden die Angaben des Bieters zu seinem Ausführungskonzept bewertet. Dafür hat der Bieter jeweils ein Konzept zu den im Folgenden aufgeführten Unterkriterien einzureichen. Diese Unterkriterien werden wie folgt gewichtet und entsprechend maximal bepunktet: - Unterkriterium a) Konzept zur Implementierung; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 - Unterkriterium b) Personaleinsatzkonzept; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 - Unterkriterium c) Konzept zu den Arbeitsmitteln; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 - Unterkriterium d) Qualitätssicherungskonzept; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 25%; Maximale erreichbare Punkte: 60 ************************ Die Einzelheiten zu den Konzepten sind in dem Dokument „Ausführungskonzept“ beschrieben. Die Bewertungsmethode zur Berechnung der im jeweiligen Unterkriterium zu erhaltenen Punkte ist unter Ziffer 3. des Dokuments „Ausführungskonzept“ im Einzelnen beschrieben. ************************ Für das geforderte Konzept ist ausschließlich die vom AG zur Verfügung gestellte Unterlage zu verwenden. Es werden nur die dort beschriebenen Inhalte bewertet. Eine Erweiterung des Platzfensters ist im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig. Anlagen dazu werden nicht berücksichtigt und gehen nicht in die Bewertung mit ein. Fehlende wertungsrelevante Konzepte führen zu einer Bewertung des jeweiligen Konzepts mit 0 Punkten. Eine Nachforderung dieser Konzepte, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist ausgeschlossen.
- 24 %
- In dem Zuschlagskriterium Nachhaltigkeit werden die Angaben des Bieters zu den folgenden fünf Unterkriterien bewertet. Diese Unterkriterien werden wie folgt gewichtet und entsprechend maximal bepunktet: - Unterkriterium a) Reinigungsmittel mit Gütezeichen; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium b) Personal-Schulung Nachhaltigkeit; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium c) Einsatz von Dosiersystemen; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium d) Fuhrpark & Transport-Maßnahmen; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 - Unterkriterium e) Plastikmüllvermeidung; Gewichtung des jeweiligen Unterkriteriums im Vergleich zu den übrigen Unterkriterien: 20%; Maximale erreichbare Punkte: 10 ************************ Dafür hat der Bieter die zu jedem Unterkriterium gestellte Frage wie im Formular Nachhaltigkeit im Einzelnen beschrieben zu beantworten. Für jedes Unterkriterium werden je nach ausgewählter Antwort die im jeweiligen Unterkriterium angegebenen Punkte vergeben. ************************ Die Einzelheiten hierzu sind in dem Dokument Nachhaltigkeit beschrieben. Die Bewertungsmethode zur Berechnung der im jeweiligen Unterkriterium zu erhaltenen Punkte ist ebenfalls im Dokument Nachhaltigkeit beschrieben. ************************ Für das geforderte Konzept ist ausschließlich die vom AG zur Verfügung gestellte Unterlage zu verwenden. Es werden nur die dort beschriebenen Inhalte bewertet. Eine Erweiterung des Platzfensters ist im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter nicht zulässig. Anlagen dazu werden nicht berücksichtigt und gehen nicht in die Bewertung mit ein. Fehlende wertungsrelevante Konzepte führen zu einer Bewertung des jeweiligen Konzepts mit 0 Punkten. Eine Nachforderung dieser Konzepte, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, ist ausgeschlossen.
- 5 %
Vergabeunterlagen
23 Dateien · geladen 29.09.2026| Anschreiben | 275 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) ************** Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach Formular "CS_2026_0292_009_Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen" sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung, Erläuterung oder Korrektur darf nicht zu einer nachträglichen Verbesserung oder inhaltlichen Änderung des Angebots führen. Daher werden Unterlagen oder Angaben, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung beeinflussen, nicht nachgefordert. Gleiches gilt für die Korrektur oder den Austausch bereits eingereichter Erklärungen, Angaben oder Nachweise (z. B. Referenzen). Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
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