Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung für Behördengebäude und Einrichtungen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.06.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
8
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Fensterreinigung (90911300)
  • Reinigung von Büroausstattung (90919100)
  • Büroreinigung (90919200)
Bekanntmachung
evergabe.bayern.de
Bekanntmachungsnummer
398992-2026
Verfahrensnummer
82c06d98-0485-45a4-8d7c-da141949b96f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf, beschafft Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für Gebäude in Regensburg, Nabburg, Neunburg vorm Wald und Sinzing. Die Ausschreibung umfasst acht Lose mit Unterhaltsreinigungsflächen von insgesamt rund 5.963 m² Grundreinigung und rund 477.437 m² Jahresreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigungsflächen von rund 1.727 m² Grundreinigung und rund 2.350 m² Jahresreinigung. Die Vertragslaufzeit beträgt voraussichtlich bis zu fünf Jahre; die Angebotsfrist endet am 25. Juni 2026 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf, schreibt die Unterhaltsreinigung sowie die Glas- und Rahmenreinigung für folgende Objekte aus: - Amtsgebäude Regensburg mit den Räumen der Staatlichen Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft, Lechstraße 50, 93057 Regensburg (Los 1 und Los 2) - Amtsgebäude Nabburg, Regensburger Str. 51, 92507 Nabburg (Los 3 und Los 4) - Forstdienstanwesen Neunburg vorm Wald, Neukirchner Str. 2a, 92431 Neunburg v. W. (Los 5 und Los 6) - Walderlebniszentrum Sinzing, Standorte Rieglinger Höhe 1 und Bruckdorfer Str. 34, 93161 Sinzing (Los 7 und Los 8) Los 1 Die UHR des Amtsgebäudes Regensburg mit den Räumen der Staatlichen Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft, umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 3.928,83 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 346.011,11 m². Los 2 Die GRR des Amtsgebäudes Regensburg mit den Räumen der Staatlichen Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft, umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 1.092,61 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 1.092,61 m². Los 3 Die UHR des Amtsgebäudes Nabburg umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 1.356,91 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 99.358,05 m². Los 4 Die GRR des Amtsgebäudes Nabburg umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 507,81 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 1.008,42 m². Los 5 Die UHR des Forstdienstanwesens Neunburg vorm Wald umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 396,71 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 17.314,02 m². Los 6 Die GRR des Forstdienstanwesens Neunburg vorm Wald umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 81,97 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 160,79 m². Los 7 Die UHR des Walderlebniszentrums Sinzing mit den Standorten Rieglinger Höhe 1 und Bruckdorfer Str. 34 umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 280,76 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 14.753,85 m². Los 8 Die GRR des Walderlebniszentrums Sinzing mit den Standorten Rieglinger Höhe 1 und Bruckdorfer Str. 34 umfasst eine Grundreinigungsfläche von ca. 44,22 m² und eine Jahresreinigungsfläche in Höhe von ca. 88,44 m². Der Zuschlag erfolgt für die Lose der UHR auf Grundlage der Freien Verhältniswahl 30% Preis und 70% Leistung. Der Zuschlag erfolgt für die Lose der GRR auf den niedrigsten Preis. Die angestrebte Vertragslaufzeit beträgt bis zu 5 Jahre. Eine Objektbesichtigung ist fakultativ (freiwillig) möglich. Näheres zur Anmeldefrist siehe Vergabeunterlagen.

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Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · UHR Amtsgebäude Regensburg

    Unterhaltsreinigung (UHR) Amtsgebäude Regensburg mit den Räumen der Staatlichen Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · GRR Amtsgebäude Regensburg

    Glas- und Rahmenreinigung (GRR) Amtsgebäude Regensburg mit den Räumen der Staatlichen Landwirtschaftsschule Regensburg, Abteilung Hauswirtschaft

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · UHR Amtsgebäude Nabburg

    Unterhaltsreinigung (UHR) Amtsgebäude Nabburg

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · GRR Amtsgebäude Nabburg

    Glas- und Rahmenreinigung (GRR) Amtsgebäude Nabburg

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · UHR Forstdienstanwesen Neunburg v. Wald

    Unterhaltsreinigung (UHR) Forstdienstanwesen Neunburg v. Wald

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · GRR Forstdienstanwesen Neunburg v. Wald

    Glas- und Rahmenreinigung (GRR) Forstdienstanwesen Neunburg v. Wald

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · UHR Walderlebniszentrum Sinzing

    Unterhaltsreinigung (UHR) Walderlebniszentrum Sinzing mit den Standorten Rieglinger Höhe 1 und Bruckdorfer Str. 34

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · GRR Walderlebniszentrum Sinzing

    Glas- und Rahmenreinigung (GRR) Walderlebniszentrum Sinzing mit den Standorten Rieglinger Höhe 1 und Bruckdorfer Str. 34

    Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 1) Die Bieter haben eine Eigenerklärung hierzu einzureichen, mit folgendem Inhalt: - Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist. - Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu menschen-, umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. - Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz. - Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, schwere Verfehlungen begangen hat, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. - Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung bzgl. Nichtvorliegen eines Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG. 2) Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe ist eine gesonderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB abzugeben. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 12.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 557487-2026
  2. 10.06.2026Berichtigung 1In der Datei Aufmaß Los 3 und 4 wurde im Registerblatt UHR_Los 3 in der Zelle F10 die Fläche in m² korrigiert und nun richtigerweise mit einem Komma anstelle eines Punktes angegeben. Dadurch ändert sich auch die Grundfläche der Raumgruppe F-2W in der Zelle F78 auf 298,77 m² sowie die Jahresreinigungsfläche der Raumgruppe F-2W in der Zelle I78 auf 31.370,85 m². Weiterhin ändert sich dadurch die Grundfläche in den Zellen F72 und F85 auf 1.400,51 m² und die Jahresreinigungsfläche in der Zelle I85 auf 103.936,05 m². Die korrigierte Datei „260608_Aufmaß Nabburg_Los 3 und 4_final_eVergabe_Korrigiert.xlsx“ wurde neu hochgeladen. In der Kalkulationsdatei Los 3 wurde im Registerblatt F-2W die Durchschnittliche Größe in m² in der Zelle C1 auf 42,68 m² geändert. Die korrigierte Datei „260608_Kalkulationsdatei_UHR_LOS 3_final_eVergabe_Korrigiert.xlsx“ wurde neu hochgeladen. Im Preisblatt Los 3 UHR Amtsgebäude Nabburg wurde bei der Preisposition „3.4 Reinigungsgruppe F-2W“ die hinterlegte Grundfläche auf den richtigen Wert 298,77 m² korrigiert.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.