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CS_2026_0292_019_Informationen Abfrage Wettbewerbsregister.docx

Unterhalts- und Grundreinigung für sieben städtische Liegenschaften in Penzberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 08:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Seit dem 01.06.2022 ersetzt die Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters die bisher bestehenden Abfragepflichten im Hinblick auf die Korruptionsregister der Länder und die Abfragepflicht des Gewerbezentralregisters (§ 150a der Gewerbeordnung – GewO). Rechtliche Grundlage einer Registerabfrage ist das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf und in welchen Verfahren ab dem 01. Juni 2022 eine Pflicht zur Abfrage besteht.

Hierzu werden folgende Angaben benötigt:

Name des Unternehmens:
Rechtsformbezeichnung:
*Einzelunternehmen (Name, Vorname):
Sitz der Firma:
Anschrift der Firma (Straße und Hausnummer):
PLZ und Ort:
Registerangaben (inländ./ausländ. Register):
Registergericht:
Registertyp:
Registernummer:
USt-ID:

*Angabe nur bei Unternehmen ohne Rechtsform.

Bemerkungen: Das Formular CS_2026_0292_019_Informationen Abfrage Wettbewerbsregister ist ausgefüllt dem Angebot beizufügen/hochzuladen.
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