Unterhalts- und Glasreinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden

Gemeinde Kochel am See

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
4
Auftraggeber
Gemeinde Kochel am See
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.03.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu ↗
Bekanntmachungsnummer
193121-2026
Verfahrensnummer
d208e7e6-c69e-4dee-861e-a4a73789d8bf
CPV-Codes
Reinigungsdienste (90910000); Gebäudereinigung (90911200); Fensterreinigung (90911300); Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung (90919000); Reinigung von Schulen (90919300)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Kochel am See schreibt Reinigungsdienstleistungen für verschiedene öffentliche Gebäude aus. Der Auftrag umfasst Unterhaltsreinigungen in drei Losen sowie Glasreinigungsarbeiten in einem vierten Los mit einer Gesamtfläche von über 10.000 m². Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 5.158,26 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1, mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 513,78 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2, einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 1.647,70 m² für die Unterhaltsreinigung Los 3 und einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 3.008,62 m² für die Glasreinigung Los 4, wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt, sowie in allen Losen Sonderarbeiten auf Anforderung und wie in den Vergabeunterlagen im Einzelnen festgelegt.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Unterhaltsreinigung Kochel am See

    Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 5.158,26 m² für die Unterhaltsreinigung Los 1, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung.

    Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Unterhaltsreinigung Walchensee

    Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 513,78 m² für die Unterhaltsreinigung Los 2, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung.

    Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Unterhaltsreinigung Schlehdorf

    Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 1.647,70 m² für die Unterhaltsreinigung Los 3, sowie Sonderarbeiten auf Anforderung.

    Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Glasreinigung Kochel am See und Walchensee und Schlehdorf

    Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 3.008,62 m², sowie Sonderarbeiten auf Anforderung.

    Frist: 24.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bieter anfordern, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. ******************* Diese Nachforderungsmöglichkeit betrifft alle Anforderungen der Vergabeunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nachweise zur Eignung. Außerdem kann der Auftraggeber auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. ******************* Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Reicht ein Bieter die geforderten Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. ******************* Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen besteht nicht. ******************* Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhaltsreinigung Kochel am See

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Maßgeblich hierfür ist der angebotene Gesamtangebots-Jahrespreis. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist die Summe der Gesamtsummen (letzte Zeile „Gesamtsummen“), Spalte „Jahreskosten“, bzw. „Gesamtjahressumme“ der Preisblätter. Maßgeblich sind die Angaben in den Preisblättern. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist vom Bieter außerdem (identisch) in Teil B Ziff. 1 der Vergabeunterlagen anzugeben. ********************************* Als Bieter müssen Sie für Los 1 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 1, Zeile 35 (Gesamtstunden / Jahr) muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 1 entsprechen. Andernfalls ist Ihr Angebot zwingend auszuschließen. ********************************* Als Auftragnehmer müssen Sie mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, wie in Anlage 8 (Obl Los 1) festgelegt, erbringen.
100 %

LOT-0002 · Unterhaltsreinigung Walchensee

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Maßgeblich hierfür ist der angebotene Gesamtangebots-Jahrespreis. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist die Summe der Gesamtsummen (letzte Zeile „Gesamtsummen“), Spalte „Jahreskosten“, bzw. „Gesamtjahressumme“ der Preisblätter. Maßgeblich sind die Angaben in den Preisblättern. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist vom Bieter außerdem (identisch) in Teil B Ziff. 1 der Vergabeunterlagen anzugeben. ********************************* Als Bieter müssen Sie für Los 2 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt "GÜ UR Los 2", Zeile 30 (Gesamtstunden / Jahr) muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt "Obl Los 2" entsprechen. Andernfalls ist Ihr Angebot zwingend auszuschließen. ********************************* Als Auftragnehmer müssen Sie mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, wie in Anlage 8 (Obl Los 2) festgelegt, erbringen.
100 %

LOT-0003 · Unterhaltsreinigung Schlehdorf

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Maßgeblich hierfür ist der angebotene Gesamtangebots-Jahrespreis. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist die Summe der Gesamtsummen (letzte Zeile „Gesamtsummen“), Spalte „Jahreskosten“, bzw. „Gesamtjahressumme“ der Preisblätter. Maßgeblich sind die Angaben in den Preisblättern. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist vom Bieter außerdem (identisch) in Teil B Ziff. 1 der Vergabeunterlagen anzugeben. ********************************* Als Bieter müssen Sie für Los 3 mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, wie in Anlage 8, Spalte „Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung (…)“ festgelegt, kalkulieren. Die Summe im Tabellenblatt GÜ UR Los 3, Zeile 27 (Gesamtstunden / Jahr) muss mindestens dem Wert Mindestjahresreinigungsstunden nur Unterhaltsreinigung nach dem Tabellenblatt Obl Los 3 entsprechen. Andernfalls ist Ihr Angebot zwingend auszuschließen. ********************************* Als Auftragnehmer müssen Sie mindestens die Mindestjahresreinigungsstunden ohne Objektleitung, wie in Anlage 8 (Obl Los 3) festgelegt, erbringen.
100 %

LOT-0004 · Glasreinigung Kochel am See und Walchensee und Schlehdorf

Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Maßgeblich hierfür ist der angebotene Gesamtangebots-Jahrespreis. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist die Summe der Gesamtsummen (letzte Zeile „Gesamtsummen“), Spalte „Jahreskosten“, bzw. „Gesamtjahressumme“ der Preisblätter. Maßgeblich sind die Angaben in den Preisblättern. Der Gesamtangebots-Jahrespreis ist vom Bieter außerdem (identisch) in Teil B Ziff. 1 der Vergabeunterlagen anzugeben.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmender Nachfrist bei dem Bieter anfordern, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Vorgaben oder nach den Vergabeunterlagen ausgeschlossen ist. ******************* Diese Nachforderungsmöglichkeit betrifft alle Anforderungen der Vergabeunterlagen einschließlich der Erklärungen und Nachweise zur Eignung. Außerdem kann der Auftraggeber auch ohne besonderen Anlass weitere Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise einschließlich Erklärungen und Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung oder einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen. ******************* Die Bieter verpflichten sich mit Abgabe des Angebots, solchen Anforderungen unverzüglich nachzukommen. Reicht ein Bieter die geforderten Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. ******************* Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung der Möglichkeit zur Nachreichung von Erklärungen, Angaben und ggf. Nachweisen besteht nicht. ******************* Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 490452-2026

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