Unterhalts- sowie Glas-, Rahmen- und Falzreinigung an berufsbildenden Schulen in Trier
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Stadt Trier
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 13.07.2026
- CPV-Codes
- Reinigungsdienste (90910000)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 482735-2026
- Verfahrensnummer
- acbc8494-16d1-4666-8592-0132f94eb9b0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Trier schreibt die Unterhaltsreinigung sowie die Glas-, Rahmen- und Falzreinigung für mehrere berufsbildende Schulen und zugehörige Gebäude in Trier aus. Der Auftrag umfasst vier Lose: drei für die Unterhaltsreinigung verschiedener Schulstandorte und eines für die Glasreinigung an den genannten Objekten. Die Angebotsfrist endet am 18. August 2026.
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung der folgenden Gebäude in einem gemischten Werk-/ Dienstvertrag: 1. BBS EHS / BBS GuT Gebäude J / BBS Studienseminar Gebäude K 2. BBS GuT / Gebäude F1 + F2 3. BBS Wirtschaft / BBS Deutschherrenschule
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · BBS EHS / BBS GuT Gebäude J / BBS Studienseminar Gebäude K
Unterhaltsreinigung für die folgenden Objekte: o BBS EHS, Deutschherrenstraße 31, 54290 Trier o BBS GuT Gebäude J, Oerenstraße 14-15, 54290 Trier o BBS Studienseminar Gebäude K, Oerenstraße 15, 54290 Trier
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · BBS GuT / Gebäude F1 + F2
Unterhaltsreinigung für die folgenden Objekte: o BBS GuT, Langstraße 13, 54290 Trier o BBS GuT Gebäude F 1, Langstraße 15, 54290 Trier o BBS GuT Gebäude F 2, Langstraße 6, 54290 Trier
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · BBS Wirtschaft / BBS Deutschherrenschule
Unterhaltsreinigung für die folgenden Objekte: o BBS Wirtschaft, Irminenfreihof 9, 54290 Trier o BBS Deutschherrenschule, Langstraße 2, 54290 Trier
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Glas-, Rahmen- und Falzreinigung
Glas-, Rahmen- und Falzreinigung für die Objekte: o BBS EHS, Deutschherrenstraße 31, 54290 Trier o BBS GuT Gebäude J, Oerenstraße 14-15, 54290 Trier o BBS Studienseminar Gebäude K, Oerenstraße 15, 54290 Trier o BBS GuT, Langstraße 13, 54290 Trier o BBS GuT Gebäude F 1, Langstraße 15, 54290 Trier o BBS GuT Gebäude F 2, Langstraße 6, 54290 Trier o BBS Wirtschaft, Irminenfreihof 9, 54290 Trier o BBS Deutschherrenschule, Langstraße 2, 54290 Trier
Frist: 18.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Vordruck 03 Ausschreibungsunterlagen). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV . Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Wertungskriterium Preis Der zur Wertung kommenden Preise ist die Summe in den nachgenannten Zellen der Tabellenblätter „Preistabelle“ der LV - Kalkulationsdatenbanken aus den Jahreswerten für die Unterhalts und die Sonderreinigungen für das jeweilige Los. Los 1: Preistabelle – C8; Los 2: Preistabelle – C7; Los 3: Preistabelle – C7. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt 60% gewichtet. Die AG wird Angebote, deren angebotene durchschnittliche Flächenleistung bei der Unterhaltsreinigung und/oder Grundreinigung um mehr als 20% höher ist als der Durchschnitt der Angebote, bzw. Angebote bei denen der Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn geringer ist als 70%, einer Prüfung nach § 60 VgV daraufhin unterziehen, ob die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Absatz 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, gefährdet ist. Diese Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob nach Einschätzung der AG die angebotenen Flächenleistungen nachhaltig erreichbar sind, ohne Einbußen an der in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Qualität einschließlich der Zusagen des Bieters in seinen Angaben zur Qualitätssicherung. Die betreffenden Bieter erhalten in einem solchen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird dadurch die Gefahr der Einhaltung o.g. Verpflichtungen nach Einschätzung der AG nicht ausgeräumt, wird das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung setzt sich aus 2 Unterkriterien zusammen, die mit den nachgenannten Gewichtungen in die Qualitätsbewertung eingehen. Unterkriterium Qualitätssicherung Gewichtung 50% und Stundeneinsatz 50% Qualitätssicherung Das Unterkriterium Qualitätssicherung besteht aus 10 Fragen im Tabellenblatt „Tabelle 1“ der Exceldatei „06 - Stadt Trier - Reinigung 2026 - Angaben zur Qualitätssicherung Los 1-3 Unterhaltsreinigung.xlsx“. Für jede der zehn Fragen ist eine maximale Punktzahl von 10 zu erreichen. Für das gesamte Unterkriterium ist also eine maximale Punktzahl von 100 Punkten möglich. Da dieses Unterkriterium mit 50% gewichtet wird, können max. 50 Punkte in die Gesamtqualitätsbewertung einfließen. Die Bieter sind aufgefordert, aus den vorgegebenen Antworten die für sie zutreffende auszuwählen. Die mit der jeweiligen Antwort verbundene Punktzahl ist angegeben. Es ist jeweils nur eine Antwort zulässig. Mehrfachantworten sind ungültig und werden mit 0 Punkten bewertet. Die Antworten werden Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über den gesamten Leistungszeitraum einzuhalten. Verstöße können zu den in den Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen Sanktionen führen. Angebote, die nicht zumindest 50 Punkte (vor Gewichtung, d.h. von den max. 100 für das Unterkriterium „Qualitätssicherung“ zu vergebenden Punkten) erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Stundeneinsatz in der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung Nach allgemeiner Erfahrung wird die Qualität der Reinigung neben der Reinigungsorganisation, der Personalführung und dem Einsatz geeigneter technischer Mittel vor allem durch die Anzahl der eingesetzten Reinigungsstunden bestimmt. Daher wird ein im Vergleich der Angebote höherer Zeiteinsatz höher bewertet als ein niedrigerer Zeiteinsatz. Zu diesem Zweck wird aus allen gültigen Angeboten der Median der Zeitansätze aller gültigen Angebote gebildet. Angebote, deren Zeiteinsatz auf dem Median bzw. darüber liegen, erhalten die max. erreichbare Punktzahl von 100. Angebote, deren Stundenanzahl unterhalb des Medians liegen, erhalten einen Abzug von 5 Punkten je 1% negativer Abweichung vom Median. Maßgeblich sind die Jahresstundenwerte in den Zellen B16 der Tabellenblätter „Gesamtaufstellung Stunden“ der Excel-Datei „LV Kalkulation“. Entsprechend der Gewichtung von 50 % können aus dem Unterkriterium „Stundeneinsatz“ maximal 50 Punkte in die Gesamtpunktzahl der Leistung mit einfließen. Die Summe der gewichteten Punkte für die Kategorie Qualitätssicherung und die Kategorie Stundeneinsatz fließt als Leistungspunktzahl (L) in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein.
- 40 %
- Wertungskriterium Preis Der zur Wertung kommenden Preise ist die Summe in den nachgenannten Zellen der Tabellenblätter „Preistabelle“ der LV - Kalkulationsdatenbanken aus den Jahreswerten für die Unterhalts und die Sonderreinigungen für das jeweilige Los. Los 1: Preistabelle – C8; Los 2: Preistabelle – C7; Los 3: Preistabelle – C7. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt 60% gewichtet. Die AG wird Angebote, deren angebotene durchschnittliche Flächenleistung bei der Unterhaltsreinigung und/oder Grundreinigung um mehr als 20% höher ist als der Durchschnitt der Angebote, bzw. Angebote bei denen der Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn geringer ist als 70%, einer Prüfung nach § 60 VgV daraufhin unterziehen, ob die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Absatz 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, gefährdet ist. Diese Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob nach Einschätzung der AG die angebotenen Flächenleistungen nachhaltig erreichbar sind, ohne Einbußen an der in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Qualität einschließlich der Zusagen des Bieters in seinen Angaben zur Qualitätssicherung. Die betreffenden Bieter erhalten in einem solchen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird dadurch die Gefahr der Einhaltung o.g. Verpflichtungen nach Einschätzung der AG nicht ausgeräumt, wird das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung setzt sich aus 2 Unterkriterien zusammen, die mit den nachgenannten Gewichtungen in die Qualitätsbewertung eingehen. Unterkriterium Qualitätssicherung Gewichtung 50% und Stundeneinsatz 50% Qualitätssicherung Das Unterkriterium Qualitätssicherung besteht aus 10 Fragen im Tabellenblatt „Tabelle 1“ der Exceldatei „06 - Stadt Trier - Reinigung 2026 - Angaben zur Qualitätssicherung Los 1-3 Unterhaltsreinigung.xlsx“. Für jede der zehn Fragen ist eine maximale Punktzahl von 10 zu erreichen. Für das gesamte Unterkriterium ist also eine maximale Punktzahl von 100 Punkten möglich. Da dieses Unterkriterium mit 50% gewichtet wird, können max. 50 Punkte in die Gesamtqualitätsbewertung einfließen. Die Bieter sind aufgefordert, aus den vorgegebenen Antworten die für sie zutreffende auszuwählen. Die mit der jeweiligen Antwort verbundene Punktzahl ist angegeben. Es ist jeweils nur eine Antwort zulässig. Mehrfachantworten sind ungültig und werden mit 0 Punkten bewertet. Die Antworten werden Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über den gesamten Leistungszeitraum einzuhalten. Verstöße können zu den in den Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen Sanktionen führen. Angebote, die nicht zumindest 50 Punkte (vor Gewichtung, d.h. von den max. 100 für das Unterkriterium „Qualitätssicherung“ zu vergebenden Punkten) erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Stundeneinsatz in der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung Nach allgemeiner Erfahrung wird die Qualität der Reinigung neben der Reinigungsorganisation, der Personalführung und dem Einsatz geeigneter technischer Mittel vor allem durch die Anzahl der eingesetzten Reinigungsstunden bestimmt. Daher wird ein im Vergleich der Angebote höherer Zeiteinsatz höher bewertet als ein niedrigerer Zeiteinsatz. Zu diesem Zweck wird aus allen gültigen Angeboten der Median der Zeitansätze aller gültigen Angebote gebildet. Angebote, deren Zeiteinsatz auf dem Median bzw. darüber liegen, erhalten die max. erreichbare Punktzahl von 100. Angebote, deren Stundenanzahl unterhalb des Medians liegen, erhalten einen Abzug von 5 Punkten je 1% negativer Abweichung vom Median. Maßgeblich sind die Jahresstundenwerte in den Zellen B16 der Tabellenblätter „Gesamtaufstellung Stunden“ der Excel-Datei „LV Kalkulation“. Entsprechend der Gewichtung von 50 % können aus dem Unterkriterium „Stundeneinsatz“ maximal 50 Punkte in die Gesamtpunktzahl der Leistung mit einfließen. Die Summe der gewichteten Punkte für die Kategorie Qualitätssicherung und die Kategorie Stundeneinsatz fließt als Leistungspunktzahl (L) in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein.
- 40 %
- Wertungskriterium Preis Der zur Wertung kommenden Preise ist die Summe in den nachgenannten Zellen der Tabellenblätter „Preistabelle“ der LV - Kalkulationsdatenbanken aus den Jahreswerten für die Unterhalts und die Sonderreinigungen für das jeweilige Los. Los 1: Preistabelle – C8; Los 2: Preistabelle – C7; Los 3: Preistabelle – C7. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt 60% gewichtet. Die AG wird Angebote, deren angebotene durchschnittliche Flächenleistung bei der Unterhaltsreinigung und/oder Grundreinigung um mehr als 20% höher ist als der Durchschnitt der Angebote, bzw. Angebote bei denen der Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn geringer ist als 70%, einer Prüfung nach § 60 VgV daraufhin unterziehen, ob die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Absatz 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, gefährdet ist. Diese Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob nach Einschätzung der AG die angebotenen Flächenleistungen nachhaltig erreichbar sind, ohne Einbußen an der in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Qualität einschließlich der Zusagen des Bieters in seinen Angaben zur Qualitätssicherung. Die betreffenden Bieter erhalten in einem solchen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird dadurch die Gefahr der Einhaltung o.g. Verpflichtungen nach Einschätzung der AG nicht ausgeräumt, wird das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- 60 %
- Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung Das Wertungskriterium Qualität der Leistungserbringung setzt sich aus 2 Unterkriterien zusammen, die mit den nachgenannten Gewichtungen in die Qualitätsbewertung eingehen. Unterkriterium Qualitätssicherung Gewichtung 50% und Stundeneinsatz 50% Qualitätssicherung Das Unterkriterium Qualitätssicherung besteht aus 10 Fragen im Tabellenblatt „Tabelle 1“ der Exceldatei „06 - Stadt Trier - Reinigung 2026 - Angaben zur Qualitätssicherung Los 1-3 Unterhaltsreinigung.xlsx“. Für jede der zehn Fragen ist eine maximale Punktzahl von 10 zu erreichen. Für das gesamte Unterkriterium ist also eine maximale Punktzahl von 100 Punkten möglich. Da dieses Unterkriterium mit 50% gewichtet wird, können max. 50 Punkte in die Gesamtqualitätsbewertung einfließen. Die Bieter sind aufgefordert, aus den vorgegebenen Antworten die für sie zutreffende auszuwählen. Die mit der jeweiligen Antwort verbundene Punktzahl ist angegeben. Es ist jeweils nur eine Antwort zulässig. Mehrfachantworten sind ungültig und werden mit 0 Punkten bewertet. Die Antworten werden Vertragsbestandteil, d.h. die dort gemachten Angaben sind über den gesamten Leistungszeitraum einzuhalten. Verstöße können zu den in den Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen Sanktionen führen. Angebote, die nicht zumindest 50 Punkte (vor Gewichtung, d.h. von den max. 100 für das Unterkriterium „Qualitätssicherung“ zu vergebenden Punkten) erreichen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Stundeneinsatz in der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung Nach allgemeiner Erfahrung wird die Qualität der Reinigung neben der Reinigungsorganisation, der Personalführung und dem Einsatz geeigneter technischer Mittel vor allem durch die Anzahl der eingesetzten Reinigungsstunden bestimmt. Daher wird ein im Vergleich der Angebote höherer Zeiteinsatz höher bewertet als ein niedrigerer Zeiteinsatz. Zu diesem Zweck wird aus allen gültigen Angeboten der Median der Zeitansätze aller gültigen Angebote gebildet. Angebote, deren Zeiteinsatz auf dem Median bzw. darüber liegen, erhalten die max. erreichbare Punktzahl von 100. Angebote, deren Stundenanzahl unterhalb des Medians liegen, erhalten einen Abzug von 5 Punkten je 1% negativer Abweichung vom Median. Maßgeblich sind die Jahresstundenwerte in den Zellen B16 der Tabellenblätter „Gesamtaufstellung Stunden“ der Excel-Datei „LV Kalkulation“. Entsprechend der Gewichtung von 50 % können aus dem Unterkriterium „Stundeneinsatz“ maximal 50 Punkte in die Gesamtpunktzahl der Leistung mit einfließen. Die Summe der gewichteten Punkte für die Kategorie Qualitätssicherung und die Kategorie Stundeneinsatz fließt als Leistungspunktzahl (L) in die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein.
- 40 %
- Wertungskriterium Preis Der zur Wertung kommenden Preise ist die Summe in den nachgenannten Zellen der Tabellenblätter „Preistabelle“ der LV - Kalkulationsdatenbanken aus den Jahreswerten für die Unterhalts und die Sonderreinigungen für das jeweilige Los. Los 1: Preistabelle – C8; Los 2: Preistabelle – C7; Los 3: Preistabelle – C7. Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Preis wird mit insgesamt 60% gewichtet. Die AG wird Angebote, deren angebotene durchschnittliche Flächenleistung bei der Unterhaltsreinigung und/oder Grundreinigung um mehr als 20% höher ist als der Durchschnitt der Angebote, bzw. Angebote bei denen der Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn geringer ist als 70%, einer Prüfung nach § 60 VgV daraufhin unterziehen, ob die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 128 Absatz 1 GWB, insbesondere der für das Unternehmen geltenden umwelt-, sozial und arbeitsrechtlichen Vorschriften, gefährdet ist. Diese Prüfung erstreckt sich auch darauf, ob nach Einschätzung der AG die angebotenen Flächenleistungen nachhaltig erreichbar sind, ohne Einbußen an der in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Qualität einschließlich der Zusagen des Bieters in seinen Angaben zur Qualitätssicherung. Die betreffenden Bieter erhalten in einem solchen Fall Gelegenheit zur Stellungnahme. Wird dadurch die Gefahr der Einhaltung o.g. Verpflichtungen nach Einschätzung der AG nicht ausgeräumt, wird das betreffende Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung zum Fehlen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, (Vordruck 03 Ausschreibungsunterlagen). Gemäß § 56 Abs. 2 VgV . Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 752636-2026
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