Gebäude- und Glasreinigung für städtische Liegenschaften in Sankt Augustin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
06.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
5
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
01.04.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gebäudereinigung (90911200)
  • Fensterreinigung (90911300)
  • Büroreinigung (90919200)
  • Reinigung von Schulen (90919300)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
224573-2026
Verfahrensnummer
19825d7d-c3e5-4c21-beee-466ddeb1784f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Sankt Augustin schreibt die Gebäude- und Glasreinigung für ihre städtischen Liegenschaften in fünf Losen aus. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend am 1. August 2026, mit einer optionalen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die Leistungen umfassen Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigungen.

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Leistungsbeschreibung

Gebäude- und Glasreinigung in fünf Losen für die Liegenschaften der Stadt Sankt Augustin für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2029, mit der Option der Verlängerung um jeweils ein Jahr

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten

    Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 5.003.870 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 45.830 m².

    Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten

    Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 516.080 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 3.230. m².

    Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten

    Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.628.530 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 35.750 m².

    Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten

    Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.091.410 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 36.570 m

    Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Objekten der Lose 1 bis 4

    Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Liegenschaften der Lose 1 bis 4 mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 27.330 m².

    Frist: 06.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten

Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

LOT-0002 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten

Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

LOT-0003 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten

Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

LOT-0004 · Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten

Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

LOT-0005 · Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Objekten der Lose 1 bis 4

Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen. Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5 vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 09.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 395022-2026

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