Reinigung von 14 PWC-Anlagen an Autobahnrastplätzen zweimal täglich
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Saarland, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.03.2025
- Originalbekanntmachung
- ted.europa.eu ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 188767-2025
- Verfahrensnummer
- 6b351b80-0f58-441a-bc9c-815aaa5da9ee
- CPV-Codes
- Reinigungsdienste (90910000)
Kurzbeschreibung
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West in Montabaur, beauftragt die Reinigung von insgesamt 14 PWC-Anlagen, also Parkplätzen mit Toilettenanlagen. Fünf Anlagen liegen an der Autobahnmeisterei Dillingen, fünf an der Autobahnmeisterei Limbach sowie vier an den Autobahnmeistereien Landstuhl und Tholey. Die Reinigung ist jeweils zweimal täglich und unabhängig von Sonn- und Feiertagen in den Regionen Saarland und Rheinland-Pfalz durchzuführen; ein konkreter Vertragszeitraum ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Reinigung PWC Anlagen AS Neunkirchen
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Position
AM Dillingen mit 5 PWC- Anlagen, Reinigung aller PWC-Anlagen 2 mal täglich unabhängig von Sonn- und Feiertagen.
Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Position
AM Limbach mit 5 PWC- Anlagen, Reinigung aller PWC-Anlagen 2 mal täglich unabhängig von Sonn- und Feiertagen.
Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Position
AM Landstuhl und AM Tholey mit 4 PWC-Anlagen, 2 mal tägliche Reinigung unabhänging von Sonn- und Feiertagen
Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 385040-2025
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