Reinigung von 14 PWC-Anlagen an Autobahnrastplätzen zweimal täglich

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.04.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Saarland, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
24.03.2025
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
188767-2025
Verfahrensnummer
6b351b80-0f58-441a-bc9c-815aaa5da9ee
CPV-Codes
Reinigungsdienste (90910000)

Kurzbeschreibung

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung West in Montabaur, beauftragt die Reinigung von insgesamt 14 PWC-Anlagen, also Parkplätzen mit Toilettenanlagen. Fünf Anlagen liegen an der Autobahnmeisterei Dillingen, fünf an der Autobahnmeisterei Limbach sowie vier an den Autobahnmeistereien Landstuhl und Tholey. Die Reinigung ist jeweils zweimal täglich und unabhängig von Sonn- und Feiertagen in den Regionen Saarland und Rheinland-Pfalz durchzuführen; ein konkreter Vertragszeitraum ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Reinigung PWC Anlagen AS Neunkirchen

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Position

    AM Dillingen mit 5 PWC- Anlagen, Reinigung aller PWC-Anlagen 2 mal täglich unabhängig von Sonn- und Feiertagen.

    Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Position

    AM Limbach mit 5 PWC- Anlagen, Reinigung aller PWC-Anlagen 2 mal täglich unabhängig von Sonn- und Feiertagen.

    Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Position

    AM Landstuhl und AM Tholey mit 4 PWC-Anlagen, 2 mal tägliche Reinigung unabhänging von Sonn- und Feiertagen

    Frist: 23.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

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Anforderungen

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 385040-2025

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