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Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung eines Gymnasiums und einer Sporthalle in Hoyerswerda

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 09:45 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Hoyerswerda
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.10.2026
CPV-Codes
Reinigung von Schulen (90919300)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
692646-2026
Verfahrensnummer
01a10b30-3def-4af3-84d3-d989da2541a1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Hoyerswerda beauftragt die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung eines Gymnasiums und einer Sporthalle in Hoyerswerda, Sachsen. Die Gebäude befinden sich laut Ausschreibung in der Pestalozzistraße 1. Die Leistungen sollen vom 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2031 erbracht werden.

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Leistungsbeschreibung

Reinigungsleistungen in Schulen der Stadt Hoyerswerda, Los 1.2 - Lessing-Gymnasium und Sporthalle

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium und Sporthalle, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda

    Die Stadt Hoyerswerda ist Träger von 4 Grundschulen, 1 Oberschule und 2 Gymnasien. Der Auftraggeber beabsichtigt, für die genannten Schulen die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung, beginnend ab 01.08.2027 bis 31.07.2031, einzeln zu vergeben. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Léon-Foucault-Gymnasium einschließlich Sporthalle. Die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung sowie den Flächen- und Leistungsverzeichnissen. Ort der Leistungserbringung: Lessing-Gymnasium einschl. Sporthalle, Bonhoefferstraße 1, 02977 Hoyerswerda; Fläche Unterhaltsreinigung täglich (ausgenommen Ferienzeit): ca. 6742 m²; Fläche Grundreinigung jährlich: ca. 7696 m²· Fläche Glasreinigung jährlich: ca. 1695 m²

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland {§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl(§ 242 StGB), Unterschlagung{§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Geldwäsche(§ 261 StGB), Betrug(§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug{§ 265 b StGB), Untreue(§ 266 StGB), Urkundenfälschung(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr(§ 299 StGB), Brandstiftung(§ 306 StGB), Baugefährdung(§ 319 StGB}, Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)', jeweils auch in Verbindung mit§ 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt-und sonstige Angaben oder Nachweise-nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung im Lessing-Gymnasium und Sporthalle, Pestalozzistraße 1, 02977 Hoyerswerda

siehe Bewerbungsbedingungen
30 %
siehe Bewerbungsbedingungen
70 %

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Anforderungen

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen§ 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland {§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl(§ 242 StGB), Unterschlagung{§ 246 StGB), Erpressung(§ 253 StGB), Geldwäsche(§ 261 StGB), Betrug(§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug{§ 265 b StGB), Untreue(§ 266 StGB), Urkundenfälschung(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren(§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr(§ 299 StGB), Brandstiftung(§ 306 StGB), Baugefährdung(§ 319 StGB}, Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB)', jeweils auch in Verbindung mit§ 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 1.) Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist beliebig. Verlangt werden jedoch eine gesamtschuldnerische Haftung und die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. 2.) Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufgefordert, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt-und sonstige Angaben oder Nachweise-nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist wird sechs Kalendertage nicht überschreiten. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

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