Reinigungsdienstleistungen für Grundschule mit Sporthalle in Weinböhla
Gemeindeverwaltung Weinböhla
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeindeverwaltung Weinböhla
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 654837-2026
- Verfahrensnummer
- 01a0b355-6461-4864-a480-cf546c20c2f1
- CPV-Codes
- Reinigung von Schulen (90919300)
Kurzbeschreibung
Die Gemeindeverwaltung Weinböhla vergibt Reinigungsdienstleistungen für die Haupt- und Nebengebäude der Grundschule Weinböhla einschließlich der Sporthalle. Vorgesehen sind eine Reinigung tagsüber und abends sowie eine jährliche Grundreinigung. Der Leistungsort liegt in Weinböhla; Angebote müssen bis zum 23. Oktober 2026 um 07:30 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Reinigungsdienstleistungen Grundschule Weinböhla
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Reinigungsdienstleistung der Haupt- und Nebengebäude der Grundschule Weinböhla mit Sporthalle
Das Projekt umfasst die Reinigungsdienstleistung der Haupt- und Nebengebäude der Grundschule Weinböhla mit Sporthalle durch eine Tag- und Abendreinigung sowie für die Grundreinigung, welche 1 Mal jährlich erfolgt.
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
• Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Betrug oder Subventionsbetrug • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung krimineller Vereinigungen • Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung terroristischer Vereinigungen • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Einstellung der beruflichen Tätigkeit • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Insolvenz • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist __________________________________________________________________________________ • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.__________________________________________________________________________________ • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Rein nationale Ausschlussgründe • § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Schwere Verfehlung • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zahlungsunfähigkeit • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Reinigungsdienstleistung der Haupt- und Nebengebäude der Grundschule Weinböhla mit Sporthalle
- Wertungspreis
- 50 %
- Produktive Stunden
- 35 %
- Realisierungskonzept
- 15 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
• Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Betrug oder Subventionsbetrug • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung krimineller Vereinigungen • Bildung und/oder Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Bildung terroristischer Vereinigungen • Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Einstellung der beruflichen Tätigkeit • Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Insolvenz • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Interessenkonflikt wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • Interessenkonflikt aufgrund Teilnahme an dem Vergabeverfahren • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist __________________________________________________________________________________ • Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt.__________________________________________________________________________________ • Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung • Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Rein nationale Ausschlussgründe • § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, • § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, • § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet • § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Schwere Verfehlung • Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576)genannten Unternehmens- und/oder Personenkreis • Wird über Anlage B - Russlandembargo als Eigenerklärung abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens • Falsche Angaben, verweigerte Informationen, unzulässiger Erhalt vertraulicher Informationen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. • __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen • Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung • direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, wenn ein Ausgleich des strukturellen Erkenntnisgewinns nicht möglich ist • Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. __________________________________________________________________________________ • Zahlungsunfähigkeit • Zahlungsunfähigkeit oder der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage (unter anderem Konkurs, Insolvenz, Vergleichsverfahren, Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter) gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB • Der Katalog der Ausschlussgründe ergibt sich aus den §§ 123 und 124 GWB und wird über die Eigenerklärung "Anlage A Unbedenklichkeitserklärung" abgefragt. Entfällt
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