Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung von Schulen und Sporthallen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landkreis Havelland - Der Landrat -
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- CPV-Codes
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- Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
- Reinigungs- und Hygienedienste (90900000)
- Reinigungsdienste (90910000)
- Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
- Reinigung von Unterkünften (90911100)
- Gebäudereinigung (90911200)
- Fensterreinigung (90911300)
- Reinigung von Schulen (90919300)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 681329-2026
- Verfahrensnummer
- 94c6c52a-acfd-44d9-88af-ab7fab123637
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Havelland beauftragt die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie Grund- und Sonderreinigungen seiner kreiseigenen Schulen und Sporthallen. Die Leistung ist in zwei Lose für das östliche und westliche Havelland aufgeteilt. Die Verträge sollen vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 laufen.
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Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Havelland beabsichtigt Verträge über die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung für den Zeitraum vom 01.02.2027 bis 31.12.2028 abzuschließen.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Schulen und Sporthallen im östlichen Havelland
Die Leistung umfasst die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung an allen kreiseigenen Schulen des Landkreises Havelland. Eine Teilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen. Die Aufteilung in Teillose erfolgt entsprechend des Auftragsgegenstandes. Los 1: Schulen und Sporthallen im östlichen Havelland Los 2: Schulen und Sporthallen im westlichen Havelland Vertragsbeginn ist der 01.02.2027. Der Vertrag wird bis zum 31.12.2028 fest vereinbart. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von neun Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Schulen und Sporthallen im westlichen Havelland
Die Leistung umfasst die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung an allen kreiseigenen Schulen des Landkreises Havelland. Eine Teilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen. Die Aufteilung in Teillose erfolgt entsprechend des Auftragsgegenstandes. Los 1: Schulen und Sporthallen im östlichen Havelland Los 2: Schulen und Sporthallen im westlichen Havelland Vertragsbeginn ist der 01.02.2027. Der Vertrag wird bis zum 31.12.2028 fest vereinbart. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich mit einer Frist von neun Monaten zum Vertragsende gekündigt wird.
Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Die Nachforderung erfolgt im Umfang der Regelungen der VgV.
Vergabeunterlagen
39 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026| Leistungsverzeichnis | 230 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 235 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 227 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 74,3 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 36 MB | |
| Sonstiges | 2 MB | |
| Sonstiges | 49 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Formular | 67 KB | |
| Formular | 58 KB | |
| Formular | 66 KB | |
| Formular | 66 KB | |
| Sonstiges | 59 KB | |
| Formular | 50 KB | |
| Formular | 50 KB | |
| Formular | 53 KB | |
| Formular | 51 KB | |
| Sonstiges | 56 KB | |
| Formular | 67 KB | |
| Formular | 56 KB | |
| Formular | 50 KB | |
| Formular | 50 KB | |
| Sonstiges | 57 KB | |
| Sonstiges | 23 KB | |
| Vertragsbedingungen | 126 KB | |
| Sonstiges | 479 KB | |
| Sonstiges | 434 KB | |
| Sonstiges | 543 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Sonstiges | 98 KB | |
| Anschreiben | 62 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 376 KB | |
| Sonstiges | 408 KB | |
| Sonstiges | 471 KB | |
| Vertragsbedingungen | 765 KB | |
| Vertragsbedingungen | 763 KB | |
| Vertragsbedingungen | 236 KB | |
| Vertragsbedingungen | 249 KB |
Anforderungen
Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgrund gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Ausschlussgründe gem. § 42 VgV bzw. i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 GWB Den Vergabeunterlagen ist FB-1-02 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beizufügen, mit dem der Bieter erklärt, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister gem. § 6 WregG durchführen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB anfordern. Die Nachforderung erfolgt im Umfang der Regelungen der VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.10.2026Berichtigung 1Änderung im Dok. "-2.01 Stunden- und Preisblätter - Los 1". Daras resultiert eine Verlängerung der Angebotsfrist. Demzufolge musste auch das Dok. "- 1.01 Angebotsaufforderung" bzgl. der Fristen angepasst werden. Das Angebot darf nur auf Grundlage der ausgetauschten Anlage abgegeben werden. Eine Verwendung der bisherigen Anlage 2.01 Stunden- und Preisblätter - Los 1 führt zu einem Ausschluss. Bieter, die bereits ein Angebot eingereicht haben, werden gebeten, ihr Angebot zu überarbeiten und neu einzureichen. Die Frist zur Abgabe des Angebots wird verlängert. Es gelten nun folgende Fristen: Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.10.2026 Ende der Angebotsfrist: 14.10.2026; 10:00 Uhr Versand Vorinformation (§ 134 GWB): 15.12.2026 Ende der Zuschlags-/Bindefrist: 28.12.2026
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