Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung der Sekundarschule Brettin

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt JerichowProfil ansehen
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
11.09.2026
Bekanntmachungsnummer
25808272
CPV-Codes
50; 51; 55; 66; 70; 71; 75; 77; 79; 80; 85; 90; 92; 98Mehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Jerichow beauftragt die regelmäßige Unterhaltsreinigung sowie Grund-, Fenster- und Rahmenreinigung der Sekundarschule Brettin in Jerichow, Ortsteil Brettin. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Reinigung von Böden, Oberflächen, Sanitärbereichen, Türen und Fenstern sowie die Abfallentsorgung nach den schulischen Hygienevorgaben. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2027, läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2028 und kann einmalig bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden; Angebote sind bis zum 22. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 21610.524110-1 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Jerichow Karl-Liebknecht-Str. 10 39319 Jerichow Deutschland Telefonnummer: +49 39343-92736 Telefaxnummer: +49 39343-92730 E-Mail-Adresse: vergabestelle@Stadt-Jerichow.de Internet-Adresse: https://www.stadt-jerichow.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Fenster- und Rahmenreinigung Menge und Umfang: Vorbemerkung Die Leistungen sind entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung unter Beachtung der vorgegebenen Reinigungsleistungen, Reinigungsintervalle (Turnus) und Reinigungsverfahren fachgerecht und vollständig zu erbringen. Die Reinigung ist unter Beachtung der DIN 77400:2015-09 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“ auszuführen. Ferner sind die für die Schule geltenden hygienischen Anforderungen, insbesondere der Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt sowie der daraus abgeleitete schulinterne Hygieneplan, zu beachten. Die Vorgaben des Hygieneplans sind durch den Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Reinigungspersonal einzuhalten. Soweit der schulinterne Hygieneplan objektspezifische oder weitergehende Anforderungen an die Reinigung enthält, sind diese im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung zu berücksichtigen. Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Reinigungsleistungen und -intervalle stellen die vom Auftraggeber geforderten Mindestleistungen dar. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Räume und Flächen jederzeit einen hygienisch einwandfreien, gepflegten und bestimmungsgemäß nutzbaren Zustand aufweisen. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und wird zunächst für eine feste Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2029, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit, somit bis zum 30.09.2028, schriftlich gekündigt wird. Die automatische Verlängerung ist auf eine Verlängerung um ein Jahr beschränkt. Eine weitere Verlängerung über den 31.12.2029 hinaus ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2029, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Vertragslaufzeit einschließlich der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit beträgt somit maximal drei Jahre. Die Verlängerungsmöglichkeit ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und wurde bei der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes berücksichtigt. Weitere Hinweise Die weiteren Anforderungen an die Art, den Umfang, die Häufigkeit und die Durchführung der Reinigungsleistungen ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungsbeschreibungen und den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Die in den Ausführungsbeschreibungen verwendeten Reinigungsbegriffe und -verfahren sind verbindlich. Soweit für einzelne Räume, Flächen oder Materialien besondere Anforderungen gelten, gehen die jeweiligen objektspezifischen Vorgaben den allgemeinen Ausführungsbestimmungen vor. 1. Allgemeine Leistungsbeschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Durchführung der Unterhaltsreinigung in den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Gebäuden und Räumlichkeiten der Sekundarschule Brettin. Die Reinigung ist unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines Schulbetriebes durchzuführen. Die Leistung ist so zu erbringen, dass ein hygienisch einwandfreier, gepflegter und jederzeit bestimmungsgemäß nutzbarer Zustand der Räume und Flächen gewährleistet wird. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Flächen, Raumbezeichnungen und Reinigungshäufigkeiten sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die Reinigung umfasst, soweit bei der jeweiligen Position nicht abweichend geregelt, insbesondere: die Beseitigung von lose aufliegendem und haftendem Schmutz, die Reinigung der Bodenflächen, die Reinigung der zugänglichen Oberflächen, die Reinigung von Türen und Griffbereichen, die Reinigung von Fensterbänken, die Reinigung von Tischen und sonstigen ausdrücklich aufgeführten Einrichtungsgegenständen, die Entleerung der Abfallbehälter, die Beseitigung von Spinnweben, die Reinigung von Sanitärgegenständen und Armaturen in den hierfür vorgesehenen Räumen. Die Reinigung ist grundsätzlich so auszuführen, dass Unterricht, Betreuung, Verwaltung und sonstige schulische Nutzungen möglichst nicht beeinträchtigt werden. Besondere Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten, die im Rahmen der Reinigung festgestellt werden, sind dem Auftraggeber bzw. der benannten Ansprechperson unverzüglich mitzuteilen. Die Reinigungskräfte haben sich während des Aufenthalts im Schulgebäude an die Hausordnung und die Anweisungen des Auftraggebers zu halten. 2. Reinigungsdefinitionen 2.1 Kehren Beim Kehren wird lose aufliegender Grob- und Feinschmutz von Bodenflächen mit geeigneten Besen, Bürsten, Mopps oder maschinellen Reinigungsgeräten vollständig aufgenommen und beseitigt. 2.2 Feuchtwischen Beim Feuchtwischen wird loser und leicht haftender Schmutz mit einem geeigneten, nur nebelfeuchten Reinigungstextil entfernt. Die Reinigung ist so auszuführen, dass nach Abschluss keine sichtbaren Streifen, Schlieren oder vermeidbaren Feuchtigkeitsrückstände verbleiben. 2.3 Nassreinigung / Nasswischen Bei der Nassreinigung werden haftende Verschmutzungen mit einem geeigneten, ausreichend feuchten Reinigungstextil entfernt. Anschließend ist die verbleibende Feuchtigkeit soweit erforderlich aufzunehmen, sodass die Fläche bestimmungsgemäß genutzt werden kann und keine vermeidbare Rutschgefahr entsteht. 2.4 Nassscheuern Beim Nassscheuern werden stärker haftende Verschmutzungen durch mechanische Bearbeitung mit geeigneten Reinigungstextilien, Bürsten oder Reinigungsmaschinen und einem geeigneten Reinigungsmittel entfernt. Das eingesetzte Verfahren ist auf den jeweiligen Bodenbelag und dessen Pflegeanforderungen abzustimmen. 2.5 Grundreinigung Die Grundreinigung dient der Entfernung von haftenden und über die regelmäßige Unterhaltsreinigung nicht vollständig entfernbaren Verschmutzungen sowie gegebenenfalls vorhandenen alten Pflege- und Schmutzschichten. Das Verfahren ist jeweils auf den vorhandenen Bodenbelag abzustimmen. 2.6 Einpflege Eine Einpflege von Bodenbelägen darf nur erfolgen, wenn dies für den jeweiligen Bode Ort der Leistung: Sekundarschule Brettin Am Bahnhof 8 39319 Jerichow OTBrettin 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.01.2027 Ende der Ausführungsfrist: 29.12.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: optionale Verlängerung um ein Jahr 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a08aa669c8-3b42b00d391f9b70 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.09.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 30.10.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : monatliche Abrechnung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 3 Referenzobjekte sind anzugeben 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unterhaltsreinigung,Glasreinigung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Unterhaltsreinigung SEK Brettin

    Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 21610.524110-1 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Jerichow Karl-Liebknecht-Str. 10 39319 Jerichow Deutschland Telefonnummer: +49 39343-92736 Telefaxnummer: +49 39343-92730 E-Mail-Adresse: vergabestelle@Stadt-Jerichow.de Internet-Adresse: https://www.stadt-jerichow.de/ Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Fenster- und Rahmenreinigung Menge und Umfang: Vorbemerkung Die Leistungen sind entsprechend der vorliegenden Leistungsbeschreibung unter Beachtung der vorgegebenen Reinigungsleistungen, Reinigungsintervalle (Turnus) und Reinigungsverfahren fachgerecht und vollständig zu erbringen. Die Reinigung ist unter Beachtung der DIN 77400:2015-09 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“ auszuführen. Ferner sind die für die Schule geltenden hygienischen Anforderungen, insbesondere der Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt sowie der daraus abgeleitete schulinterne Hygieneplan, zu beachten. Die Vorgaben des Hygieneplans sind durch den Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Reinigungspersonal einzuhalten. Soweit der schulinterne Hygieneplan objektspezifische oder weitergehende Anforderungen an die Reinigung enthält, sind diese im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistung zu berücksichtigen. Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Reinigungsleistungen und -intervalle stellen die vom Auftraggeber geforderten Mindestleistungen dar. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Räume und Flächen jederzeit einen hygienisch einwandfreien, gepflegten und bestimmungsgemäß nutzbaren Zustand aufweisen. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption Der Vertrag beginnt am 01.01.2027 und wird zunächst für eine feste Laufzeit von zwei Jahren bis zum 31.12.2028 geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2029, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit, somit bis zum 30.09.2028, schriftlich gekündigt wird. Die automatische Verlängerung ist auf eine Verlängerung um ein Jahr beschränkt. Eine weitere Verlängerung über den 31.12.2029 hinaus ist ausgeschlossen. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2029, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Die Vertragslaufzeit einschließlich der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit beträgt somit maximal drei Jahre. Die Verlängerungsmöglichkeit ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und wurde bei der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes berücksichtigt. Weitere Hinweise Die weiteren Anforderungen an die Art, den Umfang, die Häufigkeit und die Durchführung der Reinigungsleistungen ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungsbeschreibungen und den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses. Die in den Ausführungsbeschreibungen verwendeten Reinigungsbegriffe und -verfahren sind verbindlich. Soweit für einzelne Räume, Flächen oder Materialien besondere Anforderungen gelten, gehen die jeweiligen objektspezifischen Vorgaben den allgemeinen Ausführungsbestimmungen vor. 1. Allgemeine Leistungsbeschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Durchführung der Unterhaltsreinigung in den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Gebäuden und Räumlichkeiten der Sekundarschule Brettin. Die Reinigung ist unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen eines Schulbetriebes durchzuführen. Die Leistung ist so zu erbringen, dass ein hygienisch einwandfreier, gepflegter und jederzeit bestimmungsgemäß nutzbarer Zustand der Räume und Flächen gewährleistet wird. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Flächen, Raumbezeichnungen und Reinigungshäufigkeiten sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die Reinigung umfasst, soweit bei der jeweiligen Position nicht abweichend geregelt, insbesondere: die Beseitigung von lose aufliegendem und haftendem Schmutz, die Reinigung der Bodenflächen, die Reinigung der zugänglichen Oberflächen, die Reinigung von Türen und Griffbereichen, die Reinigung von Fensterbänken, die Reinigung von Tischen und sonstigen ausdrücklich aufgeführten Einrichtungsgegenständen, die Entleerung der Abfallbehälter, die Beseitigung von Spinnweben, die Reinigung von Sanitärgegenständen und Armaturen in den hierfür vorgesehenen Räumen. Die Reinigung ist grundsätzlich so auszuführen, dass Unterricht, Betreuung, Verwaltung und sonstige schulische Nutzungen möglichst nicht beeinträchtigt werden. Besondere Verschmutzungen, Beschädigungen oder sonstige Auffälligkeiten, die im Rahmen der Reinigung festgestellt werden, sind dem Auftraggeber bzw. der benannten Ansprechperson unverzüglich mitzuteilen. Die Reinigungskräfte haben sich während des Aufenthalts im Schulgebäude an die Hausordnung und die Anweisungen des Auftraggebers zu halten. 2. Reinigungsdefinitionen 2.1 Kehren Beim Kehren wird lose aufliegender Grob- und Feinschmutz von Bodenflächen mit geeigneten Besen, Bürsten, Mopps oder maschinellen Reinigungsgeräten vollständig aufgenommen und beseitigt. 2.2 Feuchtwischen Beim Feuchtwischen wird loser und leicht haftender Schmutz mit einem geeigneten, nur nebelfeuchten Reinigungstextil entfernt. Die Reinigung ist so auszuführen, dass nach Abschluss keine sichtbaren Streifen, Schlieren oder vermeidbaren Feuchtigkeitsrückstände verbleiben. 2.3 Nassreinigung / Nasswischen Bei der Nassreinigung werden haftende Verschmutzungen mit einem geeigneten, ausreichend feuchten Reinigungstextil entfernt. Anschließend ist die verbleibende Feuchtigkeit soweit erforderlich aufzunehmen, sodass die Fläche bestimmungsgemäß genutzt werden kann und keine vermeidbare Rutschgefahr entsteht. 2.4 Nassscheuern Beim Nassscheuern werden stärker haftende Verschmutzungen durch mechanische Bearbeitung mit geeigneten Reinigungstextilien, Bürsten oder Reinigungsmaschinen und einem geeigneten Reinigungsmittel entfernt. Das eingesetzte Verfahren ist auf den jeweiligen Bodenbelag und dessen Pflegeanforderungen abzustimmen. 2.5 Grundreinigung Die Grundreinigung dient der Entfernung von haftenden und über die regelmäßige Unterhaltsreinigung nicht vollständig entfernbaren Verschmutzungen sowie gegebenenfalls vorhandenen alten Pflege- und Schmutzschichten. Das Verfahren ist jeweils auf den vorhandenen Bodenbelag abzustimmen. 2.6 Einpflege Eine Einpflege von Bodenbelägen darf nur erfolgen, wenn dies für den jeweiligen Bode Ort der Leistung: Sekundarschule Brettin Am Bahnhof 8 39319 Jerichow OTBrettin 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.01.2027 Ende der Ausführungsfrist: 29.12.2028 Bemerkung zur Ausführungsfrist: optionale Verlängerung um ein Jahr 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a08aa669c8-3b42b00d391f9b70 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.09.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 30.10.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : monatliche Abrechnung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 3 Referenzobjekte sind anzugeben 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unterhaltsreinigung,Glasreinigung

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Erfüllungsorte

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