Umweltbaubegleitung für den U-Bahn-Ausbau der U5 zwischen City Nord und Jarrestraße
Hamburger Hochbahn AG
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 31.12.2031, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hamburger Hochbahn AG
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Nicht angegeben
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.03.2026
- Originalbekanntmachung
- dtvp.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 162148-2026
- Verfahrensnummer
- 33d2097f-193a-448f-8f37-31d591091d44
- CPV-Codes
- Umweltüberwachung im Bau (71313450)
Kurzbeschreibung
Die Hamburger Hochbahn AG beauftragt die Umweltbaubegleitung für den Bauabschnitt City Nord bis Jarrestraße der neuen U-Bahnlinie U5 in Hamburg. Die Leistungen betreffen unter anderem Natur- und Artenschutz, Landschaftsschutz, kulturelles Erbe sowie Gewässer-, Boden- und Immissionsschutz. Das Projektgebiet liegt in Winterhude im Bezirk Hamburg-Nord; ein Leistungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Im Zuge des Ausbaus des U-Bahn-Netzes der Hansestadt Hamburg ist der Neubau der U-Bahnlinie U5 zur Erschließung dicht besiedelter Stadteile durch die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabenträgerin) geplant. Der Verlauf der U5 führt vom Osten von Bramfeld und Steilshoop über die Sengelmannstraße, die City Nord und den Borgweg in die Innenstadt über den Hauptbahnhof und von dort zum Siemersplatz bis hin zu den Arenen/Volkspark. Planung und Realisierung des Ausbaus erfolgen in Teilabschnitten. Aufteilung des Projektgebietes Der hier behandelte Bauabschnitt U5M1000 City Nord - Jarrestraße führt durch den Stadtteil Winterhude, Bezirk Hamburg-Nord und erstreckt sich von der Haltestelle City Nord (Hst. CN) zur Hst. Jarrestraße (JS). Das Vorhaben befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren. Der Abschnitt U5M1000 schließt an den sich bereits im Bau befindenden Abschnitt U5Ost an. Der Untersuchungsraum lässt sich in drei übergeordnete Bereiche mit jeweils unterschiedlichen Funktionen je Schutzgut gliedern: City Nord, Stadtpark und Barmbeker Straße: City Nord (Startschacht und Anschluss an U5 Ost) Nördlich der vielbefahrenen Hauptverkehrsstraße Jahnring (Ring 2) befindet sich das Denkmalensemble City Nord, welches vorwiegend durch diverse Bürogebäude geprägt wird. Im östlichen Bereich liegt ein Grünzug (City-Nord-Park), im westlichen Bereich grenzt ein reines Wohngebiet an die City Nord. Der City-Nord-Park wird aktuell zu einem großen Teil als BE-Fläche für das Vorhaben U5 Ost beansprucht. Stadtpark Das Gartendenkmal Hamburger Stadtpark bildet einen zentralen Erholungs- und Freizeitschwerpunkt im Stadtgebiet. Von Norden nach Süden verläuft die Otto-Wels-Straße. Westlich dieser liegen vorwiegend waldartige Strukturen, östlich Freiflächen mit aufgelockertem Baumbestand. Im nördlichen Bereich des Stadtparks befindet sich eine Sportanlage (American Football), im zentralen Bereich ist ein Ausflugslokal ("Parkvilla") vorhanden. Barmbeker Straße (südlich des Südrings bis Osterbekkanal) Das heterogen geprägte Gebiet (insb. Blockrandbebauung, Blockbebauung) erstreckt sich beidseitig der Barmbeker Straße (B5) vom Südring bis zum Osterbekkanal. Das Gebiet wird gekreuzt vom Osterbek- und Goldbekkanal samt Uferbereichen und Kleingartenanlage. Beide Kanäle werden als Wasserstraße und zu Freizeitzwecken genutzt. Parallel zum Wiesendamm quert die U-Bahnlinie U3 mit der Haltestelle Borgweg das Gebiet. Insgesamt wird der Bereich durch Wohnnutzungen geprägt, aber auch durch diverse Freizeit- und Grünflächen sowie Sportanlagen, Spielplätze, Kleingärten und Parkanlagen aufgelockert. Einige Bildungs- und Sporteinrichtungen befinden sich u. a. zwischen Südring und der Gleisanlage der UBahnlinie U3. Im südlichen Gebiet sind zudem kulturelle Nutzungen (Kulturzentrum "Kampnagel", Kino "Alabama") vorhanden. Gewerbliche Nutzungen (u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen) sind nördlich des Goldbekkanals eher untergeordnet. Südlich des Goldbekkanals werden einzelne Grundstücke und zahlreiche Erdgeschosse gewerblich genutzt. Der Straßenraum wird charakteristisch von diversen Straßenbäumen und -baumreihen gesäumt. Schutzgebiete/Schutzobjekte Im Untersuchungsraum sind keine Schutzgebiete im Sinne der §§ 23 - 28 BNatSchG i. V. m. HmbBNatSchAG vorhanden. Die nächsten Gebiete der NATURA 2000 Schutzgebietskulisse sind mind. 7 km entfernt ("Vogelschutzgebiet Holzhafen"). Das nächste Naturschutzgebiet ("Eppendorfer Moor") ist ca. 1,5 km, das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet ("Langenhorn, Fuhlsbüttel, Kl. Borstel") ca. 2,5 km vom Untersuchungsraum entfernt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Leistungen der Umweltbaubegleitung
Umweltbaubegleitung Die Leistungen des Auftragnehmers beziehen sich auf die Belange - des Naturschutzes einschließlich Biotop- und Artenschutzes, - des Landschaftsschutzes einschließlich des Landschaftsbildes, - kulturelles Erbe und sonstiges Schutzgüter sowie des Gewässerschutzes, Bodenschutzes und Immissionsschutzes. Die hier im Projekt U5M1000 City Nord bis Jarrestraße ausgeschriebene Leistung umfasst die Begleitung, Überwachung und ggf. Umsetzung der planfestgestellten landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Einhaltung von Regularien und ökologischen Verhaltensweisen im Bauablauf im Rahmen der Umweltbaubegleitung (UBB). Informationen zu den Vermeidungs-, Schutz-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind den Planfeststellungsunterlagen 17.01 (Erläuterungsbericht landschaftspflegerischer Begleitplan) und 12.02.03 (landschaftspflegerische Maßnahmenblätter) zu entnehmen. Ebenso sind die jeweiligen Baubeschreibungen und LVs der Maßnahmen zu berücksichtigen. Wichtig ist dabei auch die Berücksichtigung der allgemeinen Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (siehe Planfeststellungsunterlagen 17.01 Erläuterungsbericht landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie der allgemeine Schutz wild lebender Pflanzen und Tiere gemäß § 39 BNatSchG, etc. Einzuhaltende umweltfachlicher Regularien sind im Kapitel 10.1. aufgeführt. Die Durchführung der landschaftspflegerischen Maßnahmen erstreckt sich über mehrere Jahre von vsl. 2026 bis vsl. 2033 und ist während der gesamten Bauphase zu betreuen. Sie setzen sich aus vorbereitenden und begleitenden Arbeiten sowie der Dokumentation zusammen. Während für alle landschaftspflegerischen Maßnahmen eine regelmäßige Kontrolle durchgeführt werden muss (Vgl. Position 01.01.02.1: Begehung Wöchentliche Baustellenkontrolle), sind ausgewählte Maßnahmen bei der Umsetzung gezielt zu begleiten. Diese sind im beigefügten LV als separate Positionen aufgeführt. Sämtliche Arbeiten sind zu dokumentieren; für Details siehe das beigefügte LV
Anforderungen an deinen Betrieb
Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS
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Anforderungen
Folgende Ausschlussgründe gelten für das Verfahren. Jedes Unternehmen, dass sich an einem Teilnahmeantrag beteiligt (Antragsteller, Mitglied Antragstellergemeinschaft, Eignungsverleiher), hat die hierzu in die hierzu in Teil C des zur Verfügung gestellten Qualifizierungsformulars geforderten Erklärungen abzugeben: C.1) § 123 GWB i.V.m. § 142 Nr. 2 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.2) § 124 GWB i.V.m. § 142 GWB sowie §§ 125, 126 GWB C.3) § 19 Abs. 1 MiLoG C.4) Vorliegen der Voraussetzungen von Art. 5k Verordnung (EU) 2022/576 Siehe Ziffer 6.1.5 Verfahrensbedingungen QS
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