Umwelt- und Genehmigungsplanung für den Ersatzneubau der Oderbrücke Küstrin

Status
Vergeben
Angebotsfrist
03.07.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.06.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
Bekanntmachungsnummer
380156-2026
Verfahrensnummer
3719582b-770c-4225-9e60-dfa5c567eedc

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), beauftragt Leistungen für den geplanten Ersatzneubau der Oderbrücke Küstrin, den Polen und Deutschland gemeinsam planen. Für den deutschen Projektbereich sind ein landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Artenschutzbeitrag und zwei Prüfungen der Verträglichkeit mit Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) sowie Zuarbeiten zur Vor- und Genehmigungsplanung und Begleitung des Genehmigungsverfahrens vorgesehen. Das Vorhaben liegt im Raum Küstrin an der deutsch-polnischen Grenze; die angegebene Leistungsdauer beträgt 1.460 Tage.

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Leistungsbeschreibung

B 1, Oderbrücke Küstrin - Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH- Verträglichkeits-prüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · B1 Oderbrücke Küstrin - Landschaftspfleg. Begleitplan, Artenschutzbeitrag, 2 x FFH-Verträglichkeitsprüfung, Zuarbeiten zur Vor-/Genehmigungsplanung, Begleitende Leistungen zum Genehmigungsverfahren

    Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Erneuerung der Oderbrücke Küstrin. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Darüber hinaus umfasst die Planung die Anbindung an das bestehende Netz sowie den Rückbau des Altbestands. In diesem Zuge ist für das vom Projekt betroffene deutsche Hoheitsgebiet ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. Als besondere Leistungen treten u.a. hinzu: - Zuarbeit zur Voruntersuchung im Rahmen der Vorplanung - Zuarbeit zum Feststellungsentwurf und Genehmigungsverfahren Darüber hinaus sind folgende Fachbeiträge sind zu erstellen und einzubinden: - Artenschutzbeitrag - 2 FFH-Verträglichkeitsprüfungen Für diese begleitenden Fachbeiträge liegen den Ausschreibungsunterlagen separate Leistungsbeschreibungen bei. Der Planungsraum (blaues Polygon) mit einer Größe von ca. 13 ha erstreckt sich in der Länge vom Kietzer Vorflutkanal bis zur Oder und in der Breite vom Bahndamm bis zur Detlefsenstraße. Mit roten Strichen ist die Lage der neuen Trasse dargestellt. Der Planungsraum weist Überschneidungen mit den umliegenden Schutzgebieten NSG bzw. FFH-Gebiet Oderinsel Küstrin-Kietz (rot eingefärbt) und SPA-Gebiet Mittlere Oderniederung (schraffiert) auf. 2. Beschreibung des Bauvorhabens Projektbezeichnung: B 1, Oderbrücke Küstrin Brückenbauwerk Die Vorzugsvariante sieht eine zweifeldrige Balkenbrücke über die gesamte Flussaue vor. Das Flussbett der Oder wird dabei vom Widerlager auf deutscher Seite bis zum Mittelpfeiler auf polnischer Seite durch ein Feld komplett überspannt. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil am Bauwerk umfasst ein Widerlager und 57 m Überbau. Fahrbahn Die B 1 ist im Planungsbereich der Verbindungsfunktionsstufe II nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN) zugeordnet. Die Ausbauparameter erfolgen für den außerhalb einer Ortsdurchfahrt liegenden Straßenabschnitt nach der Entwurfsklasse 2 der Richtlinien für Landstraßen (RAL), hier mit einer Gesamtbreite von 11,50 m. Für die Trassierung der Rampe steht der Bereich zwischen den Zwangspunkten Bauwerk der B 1 über den Vorflutkanal und der geplanten Brücke zur Verfügung. Stützwand Wegen der Näherung zum Bahndamm soll der Straßendamm der B 1 auf der nördlichen Seite durch eine Stützwand begrenzt werden. Nebenanlagen Auf der südlichen Seite soll ein Geh-/Radweg in einer Ausbaubreite von 3,00 m über die Oderbrücke geführt werden. Die Weiterführung dieser Anlage bis zur kommunalen Detlefsenstraße ist ebenfalls Planungsbestandteil. Die zu planende Geh-/Radwegtrasse ist Teil des R1 Radweges mit Anbindung an den Oder-Neiße-Radweg. Zur Ermöglichung von Einreisekontrollen durch die Bundespolizei sollen Aufstellflächen angeordnet werden. Einmündungen, Zufahrten, Zugänge Der Knotenpunkt B 1/Detlefsenstraße soll in seiner Geometrie überprüft und gegebenenfalls als Planungsbestandteil angepasst werden, ebenso wie die Erschließung benachbarter Flächen z. B. der Wartungsweg der DB sowie einiger privater Nutzungen im Zusammenhang mit dem Rückbau von Teilen der bestehenden B 1. Entwässerung Die Entwässerung der gesamten Oderbrücke erfolgt gesondert zur polnischen Seite. Für die Verkehrsanlagen auf deutscher Seite werden im Rahmen der Entwurfsplanung Entwässe-rungslösungen erarbeitet. Rückbau/Abriss Im Zuge des Vorhabens soll die Bestandsbrücke zurückgebaut werden. Der auf deutschem Hoheitsgebiet befindliche Anteil umfasst ein Widerlager, einen Pfeiler und 52 m Überbau. Die zur Bestandsbrücke führende Fahrbahn soll ebenfalls zurückgebaut werden. Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 & 124 GWB, §§ 42 & 57 VgV. Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in EUR netto). Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
40 %
Weitere Erläuterung: - 5 Punkte erhält der Bieter, wenn er nachweisen kann, dass ein im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzter Fachplaner das Kompetenzniveau C1 besitzt oder Muttersprachler in deutscher und polnischer Sprache ist. - 0 Punkte erhält der Bieter, wenn diese Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden können.
20 %
Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschl. Artenschutzbeitrag für Vorhaben an Landes- oder Bundesstraßen aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 1. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 10 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 8 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 6 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen
15 %
Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter Landschaftspflegerischer Begleitpläne einschl. Artenschutzbeitrag für Vorhaben an Landes- oder Bundesstraßen aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 2. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 10 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 8 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 6 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen
15 %
Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter FFH-Verträglichkeitsprüfungen für ein beliebiges Vorhaben aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 1. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 5 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 3 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 1 Referenz - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen
5 %
Weitere Erläuterung: Gewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen projektverantwortlich erarbeiteter FFH-Verträglichkeitsprüfungen für ein beliebiges Vorhaben aus den letzten 10 Jahren des im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzten Fachplaners 2. - 5 Punkte erhält der Bieter mit 5 Referenzen - 4 Punkte erhält der Bieter mit 4 Referenzen - 3 Punkte erhält der Bieter mit 3 Referenzen - 2 Punkte erhält der Bieter mit 2 Referenzen - 1 Punkt erhält der Bieter mit 1 Referenz - 0 Punkte erhält der Bieter ohne Referenzen Mit Abgabe des Erstangebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben zu den Kriterien 2 bis 6 vorzulegen.
5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

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Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 & 124 GWB, §§ 42 & 57 VgV. Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 763992-2026

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