Umsetzung pädagogischer und kreativer Stromkastenstyling-Projekte an Schulen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.12.2024, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
0 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
26.11.2024
CPV-Codes
Dienstleistungen im Grafik-Design (79822500)
Bekanntmachungsnummer
719792-2024
Verfahrensnummer
b3d1f4e0-6c64-4ea3-983e-89d8d038218f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stromnetz Berlin GmbH beauftragt Dienstleistungen zur Vorbereitung, Organisation, Koordination, kreativen Umsetzung und Nachbereitung von Stromkastenstyling-Projekten an Schulen, einschließlich pädagogischer Begleitung und gemeinsamer Weiterentwicklung des Projekts. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag für Berlin mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren ab dem 1. Mai 2025 sowie zwei einseitigen Verlängerungsoptionen des Auftraggebers um jeweils zwei Jahre. Erwartet werden etwa 40 bis maximal 60 Projekte pro Saisonjahr.

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Leistungsbeschreibung

Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Stromkastenstyling-Projekte – mit der entsprechenden Expertise für Organisation, Koordination, kreative Umsetzung und Fachwissen sowie pädagogische Begleitung und das Projekt mit dem Auftraggeber gemeinsam weiterzuentwickeln. Es ist geplant, einen Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren zu vergeben, beginnend ab dem 01.05.2025 (mit einem einseitigen Optionsrecht für den Auftraggeber auf zweimalige Verlängerung jeweils um zwei Jahre). Die prognostizierten Abnahme- und Höchstmengen sind 40 bis maximal 60 Stromkastenstyling-Projekten in einem Saisonjahr.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Dienstleistung zur Umsetzung des Schulprojekts Stromkastenstyling

    Die Leistung umfasst die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der Stromkastenstyling-Projekte – mit der entsprechenden Expertise für Organisation, Koordination, kreative Umsetzung und Fachwissen sowie pädagogische Begleitung und das Projekt mit dem Auftraggeber gemeinsam weiterzuentwickeln. Es ist geplant, einen Rahmenvertrag mit einer Grundlaufzeit von vier Jahren zu vergeben, beginnend ab dem 01.05.2025 (mit einem einseitigen Optionsrecht für den Auftraggeber auf zweimalige Verlängerung jeweils um zwei Jahre). Die prognostizierten Abnahme- und Höchstmengen sind 40 bis maximal 60 Stromkastenstyling-Projekten in einem Saisonjahr.

Anforderungen an deinen Betrieb

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nach weislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer(Details siehe Vergabedokument Punkt 7 Teilnahmebedingungen): Der AG begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, sofern genügend Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben. Geplante Anzahl der Bewerber: Der AG plant, - sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht - fünf Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als fünf beträgt, behält sich der AG vor, das Verfahren fortzuführen, indem er alle verbleibenden Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase auffordert, welche über die geforderte Eignung verfügen. Der AG darf das Verfahren in diesem Fall auch abbrechen und neu beginnen. Auswahlkriterien: Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien für die Bewertung an, nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt. Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien an für die: Bewertung der Referenzen aus Formbl. 7.1. nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Eine Referenz aus Formblatt 7.1 ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Dienstleistung zur Umsetzung des Schulprojekts Stromkastenstyling

Zuschlagskriterien siehe Vergabedokument "Angebotsbedingungen".
50 %
Zuschlagskriterien siehe Vergabedokument "Angebotsbedingungen".
50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: sowie Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB, § 17 BerlAVG, § 21 AEntG, § 21SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22LkSG. Eigenerklärungen: Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nach weislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 8 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristenweitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein. Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU)2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bewerber die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer(Details siehe Vergabedokument Punkt 7 Teilnahmebedingungen): Der AG begrenzt die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden, sofern genügend Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben. Geplante Anzahl der Bewerber: Der AG plant, - sofern eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber zur Verfügung steht - fünf Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufzufordern. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber weniger als fünf beträgt, behält sich der AG vor, das Verfahren fortzuführen, indem er alle verbleibenden Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase auffordert, welche über die geforderte Eignung verfügen. Der AG darf das Verfahren in diesem Fall auch abbrechen und neu beginnen. Auswahlkriterien: Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien für die Bewertung an, nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Die maximal erreichbaren Punkzahlen sind nachfolgend dargestellt. Der AG gibt nachfolgend die Auswahlkriterien an für die: Bewertung der Referenzen aus Formbl. 7.1. nach denen bestimmt wird, welche fünf der geeigneten Bewerber zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase aufgefordert werden. Eine Referenz aus Formblatt 7.1 ist nur dann wertungsfähig, wenn sie die in diesen Teilnahmebedingungen festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 523147-2025

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