Übernahme, Transport und Verwertung von Metall- und Kabelschrott
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
- Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
- Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 376298-2026
- Verfahrensnummer
- 4c2e7979-d2da-4e77-b2b4-436807b0171c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Freudenstadt sucht einen Dienstleister für die Gestellung von Absetzcontainern sowie die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Metall- und Kabelschrott. Die Leistungen sind an RecyclingCentern und Entsorgungsanlagen im Landkreis Freudenstadt zu erbringen; der Schrott wird zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers transportiert. Angebote müssen bis zum 10. Juli 2026 eingereicht werden, bewertet werden die Entgelte und Vergütungen über die gesamte Vertragslaufzeit, bezogen auf den 1. Januar 2027.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Freudenstadt schreibt die Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott und Kabelschrott in einem Vergabeverfahren neu aus.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Übernahme, Transport und Verwertung von Metall- und Kabelschrott
- Gestellung von Absetzcontainern an den RecyclingCentern und Entsorgungsanlagen im Landkreis Freudenstadt, - Übernahme von Metallschrott und Kabelschrott an den RecyclingCentern und Entsorgungsanlagen im Landkreis Freudenstadt, - Transport des übernommenen Metallschrotts und Kabelschrotts zur Verwertungsanlage des Auftragnehmers und - Verwertung des übernommenen Metallschrotts und Kabelschrotts.
Frist: 10.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Die Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte/Vergütungen (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den 01.01.2027).
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.11.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 759200-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.