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Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen (90500000)
  • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
  • Transport von Haushaltsabfällen (90512000)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
Bekanntmachungsnummer
352864-2026
Verfahrensnummer
61f7575e-8aab-4c8b-b911-8fc14bf9dc34

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Kreis Heinsberg beauftragt die Übernahme, den Transport und die Entsorgung von Sperrmüll im Kreisgebiet. Dazu gehören eine Übernahmestelle für Sperrmüll aus der kommunalen Abholung und von Kleinanlieferplätzen sowie Container für die Plätze Gangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach; Angaben zu Mengen und Leistungszeitraum sind nicht enthalten.

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Leistungsbeschreibung

Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll für den Kreis Heinsberg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll für den Kreis Heinsberg

    Die Leistung besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: - Stellung einer Übernahmestelle für (Rest-)Sperrmüll aus dem Holsystem der Kommunen und der Containertransporte von den Kleinanlieferplätzen im Gebiet des Kreises Heinsberg - Stellung von Containern zur (Rest-)Sperrmüllerfassung auf den Kleinanlieferplätzen Gangelt-Hahnbusch und Wassenberg-Rothenbach sowie Transport der Container zur Übernahmestelle - Transport des (Rest-)Sperrmülls von der Übernahmestelle zur vom Auftragnehmer verbindlich zu benennenden Behandlungsanlage - Entsorgung des (Rest-)Sperrmülls

    Frist: 26.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 124 Abs. 2 GWB genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 680787-2026

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