Übernahme der Bauherrenfunktion für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung

Status
Offen
Angebotsfrist
20.11.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Bau von Grundschulen (45214210)
Bekanntmachung
plattform.aumass.de
Bekanntmachungsnummer
734527-2026
Verfahrensnummer
50996a76-006f-4d07-8e3a-f1f730db4eeb

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Kolitzheim vergibt die vollständige Übernahme der Bauherrenfunktion für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung im Ortsteil Herlheim. Der Auftrag umfasst die ersten beiden Bauabschnitte mit Ganztagsbetreuung, Schulverwaltung und zwei Klassenzügen; dazu gehören auch kaufmännische Betreuung, Projektsteuerung, Finanzierung sowie die Sicherstellung der Planungs- und Bauleistungen. Der Zuschlag ist für Anfang 2027 vorgesehen; Bauabschnitt 1 muss spätestens am 31. Dezember 2029 fertiggestellt und betriebsbereit sein, während der Zeitpunkt für Bauabschnitt 2 noch offen ist.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Leistungen der Übernahme der Funktion der Bauherrschaft für das Projekt Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung in Kolitzheim, Ortsteil Herlheim, vergeben werden. 1. Zum Grundstück: Der Neubau der Grundschule mit Ganztagsbetreuung soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1430, Gemarkung Herlheim, erfolgen. Das Grundstück steht im Eigentum des Auftraggebers und wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche auf Basis eines Pachtvertrages genutzt. Das Pachtverhältnis endet im Oktober 2026. Im Osten und Westen wird das Grundstück von zwei parallel verlaufenden Feldwegen begrenzt. Im Süden grenzt das Grundstück an die Gärten des Baugebietes „Am Schulweg“ an. Für das Grundstück besteht ein Flächennutzungsplan, jedoch kein Bebauungsplan. Der Auftraggeber hat am 11.11.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes („Schweickhof Nord Herlheim“) für das Grundstück beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen sein. Der Bebauungsplan wird Vorgaben zur Erschließung enthalten. Der Vorentwurf wird voraussichtlich im Oktober 2026 vorliegen. Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan geändert werden. 2. Zu den Bauabschnitten: Das Projekt lässt sich in drei Bauabschnitte unterteilen. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen betreffen ausschließlich den Bauabschnitt 1 und den Bauabschnitt 2, die u.U. zur Reduzierung der Bauzeit in modularer Bauweise realisiert werden sollen. Im Bauabschnitt 1 soll ein Gebäudeteil entstehen, in der die Ganztagesbetreuung, die Schulverwaltung und einen Klassenzug Platz findet. Der Bauabschnitt 1 muss spätestens am 31.12.2029 baulich fertiggestellt sein und in Betrieb gehen können. In den neu hergestellten Gebäudeteil sollen die vier Klassen des Klassenzuges einziehen, der derzeit am Schulstandort Zeilitzheim untergebracht ist. Im Bauabschnitt 2 soll baulich verbunden mit dem Bauabschnitt 1 ein weiterer Gebäudeteil entstehen, in dem ein zweiter Klassenzug Platz findet. In diesen Gebäudeteil sollen die vier Klassen des Klassenzuges einziehen, der derzeit am Schulstandort Stammheim untergebracht ist. Der Zeitpunkt der baulichen Realisierung des Bauabschnitts 2 kann derzeit aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht abgesehen werden. Mit den Leistungen für die Bauabschnitte 1 und 2 soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Beginn des Jahres 2027 vorgesehen. Ob und wann der Bauabschnitt 3, der einen weiteren Gebäudeteil beinhalten soll, realisiert wird, ist derzeit für den Auftraggeber noch nicht absehbar. Daher werden für den Bauabschnitt 3 in diesem Verfahren keine Leistungen vergeben. 3. Zu den Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Funktion und Aufgaben der Bauherrschaft für das Projekt. Der Auftragnehmer wird das Projekt auf Grundlage und in Fortführung der vorhandene Planungsergebnisse in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Basis des Geschäftsbesorger-Stufenvertrages realisieren. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei insbesondere die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung des Projekts sowie Projektsteuerungs- und Fi nanzierungsdienstleistungen und sorgt für die Erbringung aller erforderlicher Planungsleistungen und zudem für die Erbringung der Bauleistungen für das Projekt. Weitere Informationen sind den Verfahrensbedingungen und den Projektunterlagen zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Übernahme der Bauherrenfunktion für das Projekt Grundschule mit Ganztagsbetreuung

    Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen Leistungen der Übernahme der Funktion der Bauherrschaft für das Projekt Neubau einer Grundschule mit Ganztagsbetreuung in Kolitzheim, Ortsteil Herlheim, vergeben werden. 1. Zum Grundstück: Der Neubau der Grundschule mit Ganztagsbetreuung soll auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1430, Gemarkung Herlheim, erfolgen. Das Grundstück steht im Eigentum des Auftraggebers und wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche auf Basis eines Pachtvertrages genutzt. Das Pachtverhältnis endet im Oktober 2026. Im Osten und Westen wird das Grundstück von zwei parallel verlaufenden Feldwegen begrenzt. Im Süden grenzt das Grundstück an die Gärten des Baugebietes „Am Schulweg“ an. Für das Grundstück besteht ein Flächennutzungsplan, jedoch kein Bebauungsplan. Der Auftraggeber hat am 11.11.2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes („Schweickhof Nord Herlheim“) für das Grundstück beschlossen. Das Aufstellungsverfahren wird voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen sein. Der Bebauungsplan wird Vorgaben zur Erschließung enthalten. Der Vorentwurf wird voraussichtlich im Oktober 2026 vorliegen. Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan geändert werden. 2. Zu den Bauabschnitten: Das Projekt lässt sich in drei Bauabschnitte unterteilen. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen betreffen ausschließlich den Bauabschnitt 1 und den Bauabschnitt 2, die u.U. zur Reduzierung der Bauzeit in modularer Bauweise realisiert werden sollen. Im Bauabschnitt 1 soll ein Gebäudeteil entstehen, in der die Ganztagesbetreuung, die Schulverwaltung und einen Klassenzug Platz findet. Der Bauabschnitt 1 muss spätestens am 31.12.2029 baulich fertiggestellt sein und in Betrieb gehen können. In den neu hergestellten Gebäudeteil sollen die vier Klassen des Klassenzuges einziehen, der derzeit am Schulstandort Zeilitzheim untergebracht ist. Im Bauabschnitt 2 soll baulich verbunden mit dem Bauabschnitt 1 ein weiterer Gebäudeteil entstehen, in dem ein zweiter Klassenzug Platz findet. In diesen Gebäudeteil sollen die vier Klassen des Klassenzuges einziehen, der derzeit am Schulstandort Stammheim untergebracht ist. Der Zeitpunkt der baulichen Realisierung des Bauabschnitts 2 kann derzeit aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht abgesehen werden. Mit den Leistungen für die Bauabschnitte 1 und 2 soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Zuschlagserteilung ist für Beginn des Jahres 2027 vorgesehen. Ob und wann der Bauabschnitt 3, der einen weiteren Gebäudeteil beinhalten soll, realisiert wird, ist derzeit für den Auftraggeber noch nicht absehbar. Daher werden für den Bauabschnitt 3 in diesem Verfahren keine Leistungen vergeben. 3. Zu den Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer wird als Geschäftsbesorger tätig und übernimmt in dieser Funktion für den Auftraggeber vollumfänglich die Funktion und Aufgaben der Bauherrschaft für das Projekt. Der Auftragnehmer wird das Projekt auf Grundlage und in Fortführung der vorhandene Planungsergebnisse in Abstimmung mit dem Auftraggeber und auf Basis des Geschäftsbesorger-Stufenvertrages realisieren. Der Auftragnehmer übernimmt hierbei insbesondere die kaufmännische und finanzwirtschaftliche Betreuung des Projekts sowie Projektsteuerungs- und Fi nanzierungsdienstleistungen und sorgt für die Erbringung aller erforderlicher Planungsleistungen und zudem für die Erbringung der Bauleistungen für das Projekt. Weitere Informationen sind den Verfahrensbedingungen und den Projektunterlagen zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingender Ausschluss nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB Zwingender Ausschluss nach § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB Zwingender Ausschluss nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Zwingender Ausschluss nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Zwingender Ausschluss nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Fakultativer Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Nachforderung nach VOB/A-EU

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Honorar; für Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen
650 %
Konzept; für Einzelheiten siehe Verfahrensbedingungen
350 %

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