Fachplanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung beim Schulumbau in Bad Wörishofen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
799.075,96 EUR
Lose
2
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
15.08.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Technische Planungsleistungen (71356400)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
573759-2026
Verfahrensnummer
7660d608-7591-47c6-a707-72feff2e897f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bad Wörishofen beschafft Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp-Grund- und Mittelschule. Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 3 bis 9 und sind in zwei Lose für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik sowie elektrische Anlagen aufgeteilt; dabei wird unter anderem die alte Turnhalle abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Das Vorhaben wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt und hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 799.000 Euro; die angegebene Laufzeit beträgt je Los 1.080 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in zwei (2) Losen.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Technische Ausrüstung HLS

    Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen" in zwei (2) Losen: a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1, 2, 3 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. b) Los 2 - Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung. Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1; - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2. Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1; - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2. Projektspezifische Unterlagen: - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen.

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Technische Ausrüstung ELT

    Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstruktierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstruktierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG realisiert werden. Die Fachplanungsleistungen für das Leistungsbild Technische Ausrüstung (HLS) der Anlagengruppen 1, 2, 3, 6, 7 und 8 der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß der HOAI, wurden bereits erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 des Bauabschnitts 1 sowie die Leistungsphase 3 des Bauabschnitts 2 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen" in zwei (2) Losen: a) Los 1 - Technische Ausrüstung HLS Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 1, 2, 3, 6, 7 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 1, 2, 3 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. b) Los 2 - Technische Ausrüstung ELT Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021: Bauabschnitt 1: - Leistungsphase 3 bis 9. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Bauabschnitt 2: - Leistungsphase 3. - Anlagengruppen: 4, 5 und 8. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich: - Anlage 802_Leistungsbeschreibung. Leistungs- und Vergütungskatalog: - Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1; - Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2. Vertrag: - Anlage 906_01_Vertrag_Los 1; - Anlage 906_02_Vertrag_Los 2. Projektspezifische Unterlagen: - Anlage 810 - Projektspezifische Unterlagen.

    Frist: 15.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Technische Ausrüstung HLS

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase aus-nahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 200.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1". - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1". (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 3.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 3.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 2.500 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 400.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 200.000 EUR (netto) = 0 Punkte; < 200.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 200.000 EUR (netto) und 400.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Fortsetzung folgt***.
40 %
Beginn der Fortsetzung***: Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 300.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/3. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. Ende der Fortsetzung***.
0 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1". Sollte die Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
60 %

LOT-0002 · Technische Ausrüstung ELT

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, und - einem stellvertretendem Projektleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung Elektrotechnik (ELT). Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. d) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. e) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. f) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (ii) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 3 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, von mindestens 2.000 m²; - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 120.000,- EUR (netto). Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2". - Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Elektrotechnik (ELT) gemäß § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2". (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 3.000 m² = 5 Punkte; = 2.000 m² = 0 Punkte; < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 3.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 2.500 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts: >= 240.000 EUR (netto) = 5 Punkte; = 120.000 EUR (netto) = 0 Punkte; < 120.000 EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 120.000 EUR (netto) und 240.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Fortsetzung folgt***.
40 %
Beginn der Fortsetzung***: Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 180.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und den Auftragswert (netto) (2.) werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 60 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 40,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 2/3. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter oder der neue stellvertretende Projektleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
0 %
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2". Sollte die Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
60 %

Vergabeunterlagen

51 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
Anlage 101_Verfahrensbeschreibung DTVP.pdfSonstiges2,1 MB
Anlage 103_Empfehlung 2003_361_EG.pdfSonstiges639 KB
Anlage 104_Fragen-Antworten-Katalog.docxSonstiges28 KB
Anlage 104_Fragen-Antworten-Katalog_Stand 07.09.2026.pdfSonstiges120 KB
Anlage 106_Checkliste Angebote.docxSonstiges83 KB
Anlage 201_Ausschlussgründe.docxSonstiges39 KB
Anlage 204_Eignungsleihe.docxSonstiges39 KB
Anlage 206_01_Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1.docxSonstiges84 KB
Anlage 206_02_Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2.docxSonstiges83 KB
Anlage 212_Bietergemeinschaft.docxSonstiges75 KB
Anlage 214_Vergaberechtliche Verpflichtungserklärung.docxFormular38 KB
Anlage 300_Anschreiben Angebote.docxAnschreiben73 KB
Anlage 302_Informatorischer Abfragebogen.docxSonstiges30 KB
Anlage 303_Unterauftragsvergabe.docxSonstiges30 KB
Anlage 327_Erklärung_Bezug_Russland.docxFormular36 KB
Anlage 600_01_Erfahrung des Projektteams_Los 1.docxSonstiges88 KB
Anlage 600_02_Erfahrung des Projektteams_Los 2.docxSonstiges87 KB
Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog Los 1.xlsxSonstiges41 KB
Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog Los 2.xlsxSonstiges38 KB
Anlage 802_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis87 KB
Anlage 810_001_Positionsplan Statisches Vorkonzept.pdfSonstiges357 KB
Anlage 810_002_Objektplanung Gebäude und Innenräume Ergebnis LPH 1+2.pdfSonstiges12 MB
Anlage 810_003_Modulbau Überprüfung Varianten.pdfSonstiges1,1 MB
Anlage 810_004_Bauzeitenplan.pdfSonstiges24 KB
Anlage 810_005_Bau-anrechenbare Kosten.pdfSonstiges35 KB
Anlage 810_006_ Spartenplan KG 3-fach Sporthalle.pdfSonstiges1,9 MB
Anlage 810_006a_Spartenplan Strom, Wasser, Gas.pdfSonstiges865 KB
Anlage 810_006b_Spartenplan Trassenauskunft.pdfSonstiges252 KB
Anlage 810_006c_Spartenplan Trassenauskunft Kabel.pdfSonstiges573 KB
Anlage 810_007_Luftbild.pdfSonstiges845 KB
Anlage 810_007a_Luftbild mit Gebäuden.pdfSonstiges874 KB
Anlage 810_007b_Lageplan mit Bezeichnung der Baukörper.pdfSonstiges263 KB
Anlage 810_007c_Bestandsplan Ebene 0 und -1.pdfSonstiges356 KB
Anlage 810_007d_Bestandsplan Ebene 1.pdfSonstiges652 KB
Anlage 810_007e_Bestandsplan Ebene 2.pdfSonstiges746 KB
Anlage 810_007f_Bestandsplan Ebene 3.pdfSonstiges673 KB
Anlage 810_007g_Bestandsplan Ebene 4.pdfSonstiges288 KB
Anlage 810_007h_Bestandsplan Ebene 5 und 6.pdfSonstiges368 KB
Anlage 810_008_Pläne Freianlage Konflikt- und Bestandplan_260219.pdfSonstiges704 KB
Anlage 810_008a_Pläne Freianlage LP Maßnahmen_260219.pdfSonstiges1,1 MB
Anlage 810_008b_Pläne Freianlage LP Maßnahmen mit Impressionen_260219.pdfSonstiges9,6 MB
Anlage 810_009_Übersicht der zu vergebenden Planungsleistungen.pdfSonstiges21 KB
Anlage 810_010_Kostenaufstellung Technische Ausrüstung.pdfSonstiges85 KB
Anlage 810_011_Ergebnis Machbarkeitsstudie.pdfSonstiges6,9 MB
Anlage 810_012_Bauprogramm_Raeume_Flaechen.pdfSonstiges94 KB
Anlage 810_Unterlagen gemäß Anlagenverzeichnis.pdfSonstiges97 KB
Anlage 900_Vergabeleitfaden_Stand 18.08.2026.pdfSonstiges909 KB
Anlage 906_01_Vertrag_Los 1_Stand 26.08.2026.pdfVertragsbedingungen413 KB
Anlage 906_02_Vertrag_Los 2_Stand 26.08.2026.pdfVertragsbedingungen414 KB
Anlage 909_Siemon-Tabellen.pdfSonstiges203 KB
Anlage 923_Vertragsrechtliche Verpflichtungserklärung.pdfVertragsbedingungen137 KB

Anforderungen

Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird, inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 19.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 721540-2026
  2. 19.08.2026Berichtigung 1Die Angabe zu den Voraussetzungen für die Beauftragung der optionalen Leistungen der Leistungsstufe 3 wird je Los aktualisiert. Bisherige Fassung: "Der Auftraggeber beabsichtigt, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5 bis 9, vergeben wurden." Aktualisierte Fassung: "Der Auftraggeber beabsichtigt, Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, vergeben wurden." Die Angabe "Leistungsphasen 5 bis 9" wird damit je Los durch "Leistungsphasen 6 bis 9" ersetzt. Im Übrigen bleiben die Angaben zu der stufenweisen Beauftragung je Los unverändert.
  3. 17.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 569343-2026

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