Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Keime und Schwermetalle bundesweit

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
24
Auftraggeber
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
02.08.2024
Bekanntmachungsnummer
466905-2024
Verfahrensnummer
90022827-06e5-4d3a-b5ce-07fccaf0b429
CPV-Codes
65111000 · Trinkwasserversorgung

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Kurzbeschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt Trinkwasseruntersuchungen in ihren Liegenschaften bundesweit. Untersucht werden unter anderem Legionellen, Escherichia coli, coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die Leistungen sind auf 24 regionale Lose verteilt und umfassen regelmäßige sowie bei Bedarf anlassbezogene Probenahmen, Analysen und Prüfberichte; die Wertungspreise beziehen sich auf drei Jahre. Angebote mussten bis zum 13. August 2024 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (24)

  • LOT-0001 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0016 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0017 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0018 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0019 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0020 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0021 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0022 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0023 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0024 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

    Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Wenn das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht. 2. Wenn das Angebot auf einem nicht zugelassenen Übertragungsweg eingereicht wurde. 3. Wenn das Angebot offenkundig wesentliche Preispositionen nicht enthielt. 4. Wenn es sich bei dem Angebot um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelte. 5. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 3) 6. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 4) 7. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 5) Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0002 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0003 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0004 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0005 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0006 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0007 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0008 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0009 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0010 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0011 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

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Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

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Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

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LOT-0017 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

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Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

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LOT-0021 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0022 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0023 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

LOT-0024 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)

Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

1. Wenn das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht. 2. Wenn das Angebot auf einem nicht zugelassenen Übertragungsweg eingereicht wurde. 3. Wenn das Angebot offenkundig wesentliche Preispositionen nicht enthielt. 4. Wenn es sich bei dem Angebot um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelte. 5. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 3) 6. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 4) 7. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 5) Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 714874-2024
Vergleichbare Verfahren182vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag126 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 22 Vergaben

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Trinkwasseruntersuchungen auf mikrobiologische Parameter und SchwermetalleBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland13.07.2026 -
Koordination und Durchführung von Legionellenuntersuchungen in rund 512 TrinkwasseranlagenWBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbHBerlin, Deutschland25.06.2026 -
Analysen von Trinkwasser- und BadebeckenwasserprobenStadt Frankfurt am Main, GesundheitsamtFrankfurt am Main, Deutschland27.11.2025 -
Management, Probenahme und Laboruntersuchung zur Legionellenprüfungdegewo AGBerlin, Deutschland04.03.2026 -
Trinkwasserbeprobung und -untersuchung in Dresdner KindertageseinrichtungenLandeshauptstadt Dresden01099 Dresden, Deutschland10.09.2026 -
Legionellenprüfungen in Wohn- und ApartmentanlagenBerlinovo Immobilien Gesellschaft mbHBerlin, Deutschland17.11.2025 -
Legionellenspülung und Dokumentation in LeerstandswohnungenBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland29.06.2026 -
Rahmenvereinbarung zur Beprobung von Trinkwasser an sechs Bundeswehr-LiegenschaftenBundeswehr-Dienstleistungszentrum BurgBurg, Deutschland22.12.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
ÖAÖHMI Analytik GmbHMagdeburg3110.08.2026723 Tsd. €steigend
SASGS Analytics Germany GmbHFellbach3020.03.2026900 Tsd. €steigend
SWSüdsachsen Wasser GmbHChemnitz3003.09.2025359 Tsd. €fallend
SISGS Institut Fresenius GmbHTaunusstein2003.06.2026 - stabil
GGGBA Gesellschaft für Bioanalytik mbHGelsenkirchen2011.05.20261,4 Mio. €stabil
SISGS INSTITUT FRESENIUS GmbHTaunusstein2010.02.20261,5 Mio. €stabil
WCWessling Consulting Engineering GmbH & Co. KGAltenberge2020.10.2025402 Tsd. €steigend
BFBaugrundinstitut Franke-Meißner und Partner GmbHWiesbaden-Delkenheim2004.07.20251,8 Mio. €fallend
VAvermicon AGHallbergmoos2017.04.20251 €fallend
MGMHS GmbHGrafschaft1118.08.20261,6 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (32) · Berlin (26) · Bayern (18) · Sachsen (17) · Hessen (15) · Baden-Württemberg (13)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Aktiv seit 2023 · 284 Verfahren
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Verfahren pro Jahr98Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 284 seit 2023Spitze KW 24 · 2026 · 13

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG517.08.2026406 Tsd. €
GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbH426.06.2026560 Tsd. €
PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG317.08.2026507 Tsd. €
TGTreevolution.de GmbH327.07.2026525 Tsd. €
RSReigenia Service GmbH & Co. KG329.06.20261,1 Mio. €
TPTLD Planungsgruppe GmbH317.01.2025633 Tsd. €
WSWackler Service Group GmbH Co. KG214.09.2026254 Tsd. €
DMDEGAS mbH228.08.2026530 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für Lade- und Aufbewahrungsboxen für Lithium-Ionen-AkkusLionCare GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1,9 Mio. €
    24.09.2024läuft aus30.09.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in NorddeutschlandTreevolution.de +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    4,7 Mio. €
    04.11.2024noch 1 Monat31.10.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Bereitstellung von Jira als Software as a Service mit Implementierung und SupportScolution GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    637 Tsd. €
    29.11.2024noch 2 Monate29.11.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1 €
    29.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    116 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Holzerntedienstleistungen und Holzbringung auf militärischen LiegenschaftenForst- und Landschaftsbau Reissner e.K. +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    559 Tsd. €
    10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Entsorgung von Bioabfällen, Speiseölen und FettabscheiderinhaltenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    627 Tsd. €
    19.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Begehung, Aufmaß, Fotodokumentation, Grundriss-Erstellung und Bewertung leerstehender WohnungenVoxelgrid GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    241 Tsd. €
    23.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von Forstschutz-, Warnschutz- und weiterer Arbeitskleidung für die BundesforstGrube KG +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    1,1 Mio. €
    23.02.2026noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen EinkaufADVANT Beiten Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland
    4,2 Mio. €
    31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
18.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in BerlinOffen - -
17.09.2026Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtung auf LED in Baden-WürttembergVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH687 Tsd. €
17.09.2026Planungsleistungen zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-WürttembergVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH838 Tsd. €
17.09.2026Planungsleistungen für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-BeleuchtungVergebenTPTLD Planungsgruppe GmbH376 Tsd. €
14.09.2026Unterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und GarchingOffen - -
11.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner HeideOffen - -
08.09.2026Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für zwei Liegenschaften in RegensburgVergebenGDGies Dienstleistungen GmbH +1 weitere0 €
08.09.2026Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Bundespolizei-Ausbildungsstätte BielefeldVergebenCEClean Excellence GmbH0 €
08.09.2026Generalunternehmerleistungen zur Sanierung und Erweiterung eines Wohngebäudes in MünchenVergeben - -
07.09.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für drei BundesliegenschaftenVergebenIIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +1 weitere128 Tsd. €
04.09.2026Lieferung von Holzpellets an sechs Standorte in DeutschlandVergebenRGRosa GmbH82 Tsd. €
04.09.2026Erstellung eines Bau-Leistungsverzeichnisses für Photovoltaikanlagen auf BundeswehrgebäudenOffen - -
03.09.2026Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Außenanlagen in RheinbachVergeben - -
31.08.2026Technisches Gebäudemanagement für Bundesliegenschaften in Bergisch Gladbach und KölnVergebenAMApleona Mitte-West GmbH5,6 Mio. €
27.08.2026Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-HolsteinOffen - -
25.08.2026Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) BerlinOffen - -
24.08.2026Gebäudehüllensanierung Wohngebäude Münster-Gremmendorf mit Schadstoffsanierung und PV-AnlageOffen - -
24.08.2026Brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit FilterwechselOffen - -
21.08.2026Baumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-WürttembergOffen - -
20.08.2026Wohnungsneubau mit Tiefgarage und AußenanlagenVergebenGSGOLDBECK Südwest GmbH17,4 Mio. €
20.08.2026Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt der ehemaligen Generalzolldirektion in PotsdamVergebenKGKeller Grundbau GmbH4,7 Mio. €
19.08.2026Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in vier VerwaltungsregionenOffen - -
13.08.2026Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und EschweilerOffen - -
11.08.2026Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-WestfalenOffen - -
11.08.2026Unterhaltsreinigung für eine Dienstliegenschaft in PotsdamOffen - -

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