Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Keime und Schwermetalle bundesweit
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.08.2024, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 24
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 466905-2024
- Verfahrensnummer
- 90022827-06e5-4d3a-b5ce-07fccaf0b429
- CPV-Codes
- 65111000 · Trinkwasserversorgung
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beauftragt Trinkwasseruntersuchungen in ihren Liegenschaften bundesweit. Untersucht werden unter anderem Legionellen, Escherichia coli, coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die Leistungen sind auf 24 regionale Lose verteilt und umfassen regelmäßige sowie bei Bedarf anlassbezogene Probenahmen, Analysen und Prüfberichte; die Wertungspreise beziehen sich auf drei Jahre. Angebote mussten bis zum 13. August 2024 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (24)
LOT-0001 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0012 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0013 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0014 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0015 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0016 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0017 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0018 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0019 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0020 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0021 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0022 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0023 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0024 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
Auftragsgegenstand ist die Abdeckung des anfallenden Bedarfes an Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen, Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa sowie Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zu erbringen sind alle Untersuchungspflichten gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in der aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Leistungsausführung. Leistungsausführung: 1.0 Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen Es sind alle Leistungen, die nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung für den Prüfumfang der Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes und der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) zu erbringen. Die folgenden Leistungen sind entsprechend auszuführen, wenn diese beauftragt werden. 1.1 Durchführung der systemischen Untersuchung des Trinkwassers auf den Parameter Legionella spec. gemäß der TrinkwV (i. d. R. drei Probeentnahmestellen: Vor- und Rücklauf Trinkwassererwärmungsanlage und weitest entfernte Entnahmestelle des Steigstrangs). Die Probeentnahme einschließlich der Untersuchung (Untersuchungsbericht/ Prüfbericht) ist gemäß TrinkwV zu dokumentieren. Bei der Dokumentation hat die Auftragnehmerin zusätzlich die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 1.2 Neben der Durchführung der gesetzlichen Trinkwasseruntersuchungen können auch anlassbezogene Untersuchungen, z. B. nach einem Umbau der Trinkwasserinstallation, oder in Verdachtsfällen einer Kontamination, beauftragt werden. 1.3 Sollte im Zuge einer systemischen Untersuchung gemäß der TrinkwV die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. festgestellt werden, ist die unverzügliche Benachrichtigung des zuständigen Gesundheitsamtes erforderlich. Der Untersuchungsbericht ist so zu übersenden, wie es das zuständige Gesundheitsamt fordert. Im Zweifel muss sich die Auftragnehmerin beim zuständigen Gesundheitsamt erkundigen. 2.0 Trinkwasseruntersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien, intestinale Enterokokken, Koloniezahl bei 22 °C, Koloniezahl bei 36 °C und Pseudomonas aeruginosa 2.1 Durchführung der Untersuchung auf Escherichia coli (E.coli), coliforme Bakterien und intestinale Enterokokken entsprechend der Forderungen des jeweils zuständigen Gesundheitsamtes zu Prüfungsumfang und Prüfintervallen sowie unter Beachtung der TrinkwV, Empfehlungen des Umweltbundesamtes und allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) kann beauftragt werden. Ein Prüfbericht ist gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen und zusätzlich sind die Angaben und Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes zu beachten. 3.0 Trinkwasseruntersuchung auf Blei, Kupfer, Nickel, Eisen, Cadmium, Arsen und Antimon 3.1 Zu erbringen sind bei Bedarf alle Leistungen, die gemäß TrinkwV für den Prüfumfang zur Ermittlung der Blei-Konzentration im Trinkwasser erforderlich sind, unter Beachtung der Empfehlung des Umweltbundesamtes. Die Beprobung ist in der gestaffelten Stagnationsbeprobung gemäß der TrinkwV durchzuführen. Ebenfalls ist ein Prüfbericht gemäß der TrinkwV über die Entnahme und Analyse zu erstellen. Weitere Beschreibungspunkte sind aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 13.08.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
1. Wenn das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht. 2. Wenn das Angebot auf einem nicht zugelassenen Übertragungsweg eingereicht wurde. 3. Wenn das Angebot offenkundig wesentliche Preispositionen nicht enthielt. 4. Wenn es sich bei dem Angebot um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelte. 5. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 3) 6. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 4) 7. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 5) Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0002 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0003 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0004 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0005 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0006 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0007 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0008 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0009 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0010 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0011 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0012 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0013 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0014 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0015 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
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LOT-0016 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0017 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0018 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0019 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0020 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0021 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0022 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
LOT-0023 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
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LOT-0024 · Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen in den Liegenschaften gem. Liegenschaftsübersicht (Anlage C-03_I_Liegenschaftsübersicht der Vergabeunterlagen) und Losübersicht (Anlage C 03_II_ Losübersicht der Vergabeunterlagen)
- Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der Gesamtnettopreise für 3 Jahre einschließlich aller Preise für die Rüst- und Anfahrtskostenpauschale für Probeentnahme laut Preisblatt gewertet. Gewichtung 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
1. Wenn das Angebot nach Ablauf der Angebotsfrist eingeht. 2. Wenn das Angebot auf einem nicht zugelassenen Übertragungsweg eingereicht wurde. 3. Wenn das Angebot offenkundig wesentliche Preispositionen nicht enthielt. 4. Wenn es sich bei dem Angebot um ein nicht zugelassenes Nebenangebot handelte. 5. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 3) 6. Eigenerklärung zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 4) 7. Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG (siehe Anlage B_03 "Bieterauskunft Eignungskriterien" Ziffer 5) Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemes-senen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 22.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 714874-2024
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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
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| Trinkwasseruntersuchungen auf mikrobiologische Parameter und SchwermetalleBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn, Deutschland | 13.07.2026 | - |
| Koordination und Durchführung von Legionellenuntersuchungen in rund 512 TrinkwasseranlagenWBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH | Berlin, Deutschland | 25.06.2026 | - |
| Analysen von Trinkwasser- und BadebeckenwasserprobenStadt Frankfurt am Main, Gesundheitsamt | Frankfurt am Main, Deutschland | 27.11.2025 | - |
| Management, Probenahme und Laboruntersuchung zur Legionellenprüfungdegewo AG | Berlin, Deutschland | 04.03.2026 | - |
| Trinkwasserbeprobung und -untersuchung in Dresdner KindertageseinrichtungenLandeshauptstadt Dresden | 01099 Dresden, Deutschland | 10.09.2026 | - |
| Legionellenprüfungen in Wohn- und ApartmentanlagenBerlinovo Immobilien Gesellschaft mbH | Berlin, Deutschland | 17.11.2025 | - |
| Legionellenspülung und Dokumentation in LeerstandswohnungenBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn, Deutschland | 29.06.2026 | - |
| Rahmenvereinbarung zur Beprobung von Trinkwasser an sechs Bundeswehr-LiegenschaftenBundeswehr-Dienstleistungszentrum Burg | Burg, Deutschland | 22.12.2025 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| ÖAÖHMI Analytik GmbH | Magdeburg | 3 | 1 | 10.08.2026 | 723 Tsd. € | steigend |
| SASGS Analytics Germany GmbH | Fellbach | 3 | 0 | 20.03.2026 | 900 Tsd. € | steigend |
| SWSüdsachsen Wasser GmbH | Chemnitz | 3 | 0 | 03.09.2025 | 359 Tsd. € | fallend |
| SISGS Institut Fresenius GmbH | Taunusstein | 2 | 0 | 03.06.2026 | - | stabil |
| GGGBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH | Gelsenkirchen | 2 | 0 | 11.05.2026 | 1,4 Mio. € | stabil |
| SISGS INSTITUT FRESENIUS GmbH | Taunusstein | 2 | 0 | 10.02.2026 | 1,5 Mio. € | stabil |
| WCWessling Consulting Engineering GmbH & Co. KG | Altenberge | 2 | 0 | 20.10.2025 | 402 Tsd. € | steigend |
| BFBaugrundinstitut Franke-Meißner und Partner GmbH | Wiesbaden-Delkenheim | 2 | 0 | 04.07.2025 | 1,8 Mio. € | fallend |
| VAvermicon AG | Hallbergmoos | 2 | 0 | 17.04.2025 | 1 € | fallend |
| MGMHS GmbH | Grafschaft | 1 | 1 | 18.08.2026 | 1,6 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (32) · Berlin (26) · Bayern (18) · Sachsen (17) · Hessen (15) · Baden-Württemberg (13)| BFBundesanstalt für Immobilienaufgaben | Bonn | 9 | 03.08.2026 |
| BWBerliner Wasserbetriebe | Berlin | 6 | 06.07.2026 |
| LULausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH | Leipzig | 5 | 27.08.2026 |
| BFBundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben | Berlin | 5 | 20.07.2026 |
| LHLand Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- | Wiesbaden | 5 | 31.10.2024 |
| LULausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH | Senftenberg | 4 | 10.07.2026 |
| BLBayerisches Landesamt für Umwelt | Augsburg | 4 | 08.07.2026 |
| LDLandeshauptstadt Dresden, GB Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit, Haupt- und Personalamt | Dresden | 4 | 19.06.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Bau-, Wartungs- und Störungsbeseitigungsleistungen für die Wasserver- und -entsorgungTRP Bau GmbH +5 weitereEnergie und Wasser Potsdam GmbHPotsdam, Deutschland29,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.12.2024noch 3 Monate05.12.2026
- Lieferung, Montage und Wechselservice für Legionellenfilter in TrinkwasseranlagenAqua free GmbHLiegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin, Deutschland4,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet06.11.2024noch 27 Monate31.12.2028
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Aktiv seit 2023 · 284 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG | 5 | 17.08.2026 | 406 Tsd. € |
| GNGötz-Gebäudemanagement Nord GmbH | 4 | 26.06.2026 | 560 Tsd. € |
| PDPiepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG | 3 | 17.08.2026 | 507 Tsd. € |
| TGTreevolution.de GmbH | 3 | 27.07.2026 | 525 Tsd. € |
| RSReigenia Service GmbH & Co. KG | 3 | 29.06.2026 | 1,1 Mio. € |
| TPTLD Planungsgruppe GmbH | 3 | 17.01.2025 | 633 Tsd. € |
| WSWackler Service Group GmbH Co. KG | 2 | 14.09.2026 | 254 Tsd. € |
| DMDEGAS mbH | 2 | 28.08.2026 | 530 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Forstliche Bestandespflege in vier Revieren des Bundesforstbetriebs MittelelbeForstbaumschulen Fürst Pückler GmbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland99 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet17.09.2025läuft aus30.09.2026
- Verkehrssicherung und Baumpflege im Bundesforstbetrieb NiedersachsenForstbetrieb & Co. PaulatBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland53 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.01.2025läuft aus30.09.2026
- Rahmenvereinbarung für Lade- und Aufbewahrungsboxen für Lithium-Ionen-AkkusLionCare GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1,9 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet24.09.2024läuft aus30.09.2026
- Baumkontrollen und Baumpflege auf bundeseigenen Liegenschaften in NorddeutschlandTreevolution.de +6 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland4,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.11.2024noch 1 Monat31.10.2026
- Bereitstellung von Jira als Software as a Service mit Implementierung und SupportScolution GmbH & Co. KGBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland637 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.11.2024noch 2 Monate29.11.2026
- Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle an sieben Bundespolizei-LiegenschaftenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Rahmenvereinbarung zur Entsorgung gefährlicher flüssiger und fester AbfälleVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG +4 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland116 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Holzerntedienstleistungen und Holzbringung auf militärischen LiegenschaftenForst- und Landschaftsbau Reissner e.K. +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland559 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Entsorgung von Bioabfällen, Speiseölen und FettabscheiderinhaltenAuftragnehmer nicht veröffentlichtBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland627 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet19.11.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Begehung, Aufmaß, Fotodokumentation, Grundriss-Erstellung und Bewertung leerstehender WohnungenVoxelgrid GmbHBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland241 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.08.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Lieferung von Forstschutz-, Warnschutz- und weiterer Arbeitskleidung für die BundesforstGrube KG +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland1,1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.02.2026noch 4 Monate31.01.2027
- Rechtsanwaltliche Beratung und Unterstützung für den öffentlichen EinkaufADVANT Beiten Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH +2 weitereBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet31.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 18.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung auf drei Bundesliegenschaften in Berlin | Offen | - | - |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen für die Umrüstung von Beleuchtung auf LED in Baden-Württemberg | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 687 Tsd. € |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen zur Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED in Baden-Württemberg | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 838 Tsd. € |
| 17.09.2026 | Planungsleistungen für die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED-Beleuchtung | Vergeben | TPTLD Planungsgruppe GmbH | 376 Tsd. € |
| 14.09.2026 | Unterhalts- und Glasreinigung für gewerblich und behördlich genutzte Gebäude in München und Garching | Offen | - | - |
| 11.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für Bundesliegenschaften in Sankt Augustin und der Wahner Heide | Offen | - | - |
| 08.09.2026 | Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung für zwei Liegenschaften in Regensburg | Vergeben | GDGies Dienstleistungen GmbH +1 weitere | 0 € |
| 08.09.2026 | Unterhalts-, Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Bundespolizei-Ausbildungsstätte Bielefeld | Vergeben | CEClean Excellence GmbH | 0 € |
| 08.09.2026 | Generalunternehmerleistungen zur Sanierung und Erweiterung eines Wohngebäudes in München | Vergeben | - | - |
| 07.09.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für drei Bundesliegenschaften | Vergeben | IIISD Immobilien Service Deutschland GmbH & Co. KG +1 weitere | 128 Tsd. € |
| 04.09.2026 | Lieferung von Holzpellets an sechs Standorte in Deutschland | Vergeben | RGRosa GmbH | 82 Tsd. € |
| 04.09.2026 | Erstellung eines Bau-Leistungsverzeichnisses für Photovoltaikanlagen auf Bundeswehrgebäuden | Offen | - | - |
| 03.09.2026 | Neubau von 11 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Außenanlagen in Rheinbach | Vergeben | - | - |
| 31.08.2026 | Technisches Gebäudemanagement für Bundesliegenschaften in Bergisch Gladbach und Köln | Vergeben | AMApleona Mitte-West GmbH | 5,6 Mio. € |
| 27.08.2026 | Winterdienst für vier Bundesliegenschaften in Schleswig-Holstein | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Gebäudereinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung) Berlin | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Gebäudehüllensanierung Wohngebäude Münster-Gremmendorf mit Schadstoffsanierung und PV-Anlage | Offen | - | - |
| 24.08.2026 | Brandschutztechnische Reinigung der Raumschießanlage mit Filterwechsel | Offen | - | - |
| 21.08.2026 | Baumkontrollen und Baumpflege auf Liegenschaften in Baden-Württemberg | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Wohnungsneubau mit Tiefgarage und Außenanlagen | Vergeben | GSGOLDBECK Südwest GmbH | 17,4 Mio. € |
| 20.08.2026 | Erdarbeiten und Baugrundverbesserung für das Wohnungsbauprojekt der ehemaligen Generalzolldirektion in Potsdam | Vergeben | KGKeller Grundbau GmbH | 4,7 Mio. € |
| 19.08.2026 | Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern in vier Verwaltungsregionen | Offen | - | - |
| 13.08.2026 | Gebäudereinigung: Unterhalts- und Glasreinigung in Köln, Aachen und Eschweiler | Offen | - | - |
| 11.08.2026 | Grünpflege und Grauflächenreinigung für fünf Bundesliegenschaften in Nordrhein-Westfalen | Offen | - | - |
| 11.08.2026 | Unterhaltsreinigung für eine Dienstliegenschaft in Potsdam | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenGrundwasserprobenahme, Analytik und Bestimmung von Exzess-Stickstoff 2027–2029
Jena · Offen · Frist 22.09.2026
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beauftragt die Beprobung des Landesgrundwassermessnetzes im gesamten Freistaat Thüringen sowie die Analyse anorganischer Parameter. Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Bestimmung von Exzess-Stickstoff mit der Stickstoff-Argon-Methode, Altersbestimmungen an ausgewählten Messstellen, die digitale Erfassung von Vor-Ort-Parametern, Probentransport und elektronische Ergebnisübermittlung. Die Leistungen sind für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
41 % ähnlichGeneralplanung zur Sanierung der Trinkwasserleitung im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau
Magdeburg · Offen · Frist 13.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg – Zentrale Vergabestelle LD vergibt die Generalplanung für die Strangsanierung im Bestandsgebäude des Umweltbundesamtes in Dessau-Roßlau. Der Auftrag umfasst die Objektplanung sowie die Planung der Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitärtechnik und der Elektrotechnik, um die Trinkwasserhygiene sicherzustellen und auf Abnutzungen an der Hauptleitung sowie Abwasserhavarien zu reagieren. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
41 % ähnlichAnalytische Untersuchung von Wasserproben auf 37 Analyten in den Messjahren 2027 und 2028
Offen · Frist 05.10.2026
Die Bundesanstalt für Gewässerkunde beauftragt die weitergehende Analytik von insgesamt 26 Wasserproben aus den Messjahren 2027 und 2028 auf jeweils 37 Analyten. Die Probenahme erfolgt durch den Auftraggeber im Rahmen des Kalenders der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR); der Auftragnehmer stellt dafür Probenflaschen und Versandboxen bereit und entsorgt die Proben anschließend umweltgerecht. Die Ausschreibung ist der Region Bonn zugeordnet, die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
38 % ähnlichAustausch von Trinkwasserleitungen und Einbauten im Kellergeschoss
Offen · Frist 25.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt den Austausch der korrodierten Trinkwasserleitungen einschließlich der Einbauten im Kellergeschoss der Agentur für Arbeit in Weißenburg in Bayern. Anlass sind festgestellte Mängel und erhöhte Eisenwerte im Trinkwasser; die weitere Reinigung und Sanierungsdosierung der verbliebenen Leitungen ist in einer separaten Ausschreibung vorgesehen. Die Frist endet am 25. September 2026 um 6:00 Uhr (UTC).
37 % ähnlichTechnische Überwachung kommunaler Kläranlagen in Bayern 2027–2030
Augsburg · Offen · Frist 28.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), vergibt die technische Überwachung kommunaler Kläranlagen anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft. Die Leistungen umfassen unter anderem Probenahmen vor Ort, Anlagenbegehungen, die Prüfung der Eigenüberwachung und die Kontrolle der Jahresberichte. Der Auftrag ist in 30 Lose gegliedert und betrifft Gebiete der Wasserwirtschaftsämter Ansbach, Bad Kissingen, Hof, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Rosenheim und Weiden in Bayern; der Leistungszeitraum reicht von 2027 bis 2030. Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 07:00 Uhr, eingereicht werden.
36 % ähnlichLaboruntersuchungen von Trink- und Badewasserproben
02826 Görlitz · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Görlitz beauftragt Laborleistungen zur Untersuchung von Trink- und Badewasserproben im Landkreis Görlitz. Die Leistung wird ohne Aufteilung in Lose vergeben und soll vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Januar 2029 erbracht werden, mit einer optionalen Verlängerung bis zum 31. Januar 2031. Angebote sind bis zum 13. Oktober 2026 um 9:30 Uhr ausschließlich elektronisch über evergabe.de einzureichen.
33 % ähnlichGutachter- und Laborleistungen für das Wasser-Monitoring in den Tontagebauen Möckern und Vehlitz
Magdeburg · Offen · Frist 15.10.2026
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen und in Amtshilfe durch die Landesanstalt für Altlastenfreistellung, beschafft Gutachter- und Laborleistungen zur Fortschreibung des Monitorings von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser. Die Untersuchungen betreffen die Tontagebaue Möckern und Vehlitz in Sachsen-Anhalt und sollen nach der Deponieverordnung (DepV) für den Zeitraum 2027 bis 2030 durchgeführt werden. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
31 % ähnlichWasserprobenahme und Analyse von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser auf drei Deponien
Offen · Frist 19.10.2026
Der Landkreis Bad Kreuznach beauftragt die Probenahme und analytische Untersuchung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser auf drei kreiseigenen Deponien. Die Leistung wird in einem Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren vergeben. Der Ausführungsort liegt im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
31 % ähnlichWasserprobenahme und Analyse von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser auf drei Deponien
Offen · Frist 19.10.2026
Der Landkreis Bad Kreuznach beauftragt die Probenahme und analytische Untersuchung von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser auf drei kreiseigenen Deponien. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird in der Region Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
30 % ähnlichProbenahmen an den Saaletalsperren Bleiloch und Hohenwarte
Offen · Frist 28.10.2026
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beauftragt Probenahmen an den Saaletalsperren Bleiloch und Hohenwarte in Thüringen. Der Umfang umfasst je Talsperre drei Probenahmestellen im Winterprogramm sowie im Sommerprogramm bis zu sieben Stellen in verschiedenen Tiefen, bis zu sechs Mischproben und maximal 43 beziehungsweise 33 Proben pro Einsatztag. Zusätzlich sind Planung, Probenaufbereitung, Vor-Ort-Analysen, Ergebnisübermittlung, Transport und Übergabe der Proben vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 28. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
30 % ähnlichChemisch-analytische Untersuchung von Umweltproben auf Schadstoffe und Fett
Dessau-Roßlau · Offen · Frist 25.09.2026
Das Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau beauftragt chemisch-analytische Untersuchungen von Biota-Proben aus der Umweltprobenbank des Bundes (UPB). Zu analysieren sind unter anderem polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Chlorkohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle sowie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane einschließlich Fettbestimmungen; die Proben werden jährlich oder zweijährlich entnommen. Die Leistungen sind ab Vertragsbeginn kontinuierlich über eine Laufzeit von höchstens vier Jahren zu erbringen, einschließlich Qualitätskontrollen und der Lieferung der Ergebnisse im Excel-Importformat für die Datenbank des Umweltbundesamtes.
30 % ähnlichAnalytische Untersuchung von Abwasser und Wasser
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück beschafft analytische Untersuchungen von Abwasser und Wasser. Der Leistungsort liegt in der Region DEA in Deutschland; konkrete Mengen oder ein Auftragswert sind nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 07:30 Uhr UTC.
30 % ähnlichTrinkwasserbeprobungen für den Zeitraum 2027 bis 2029
Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadtverwaltung Kaiserslautern beschafft Leistungen zur Beprobung von Trinkwasser. Der Auftrag betrifft den Zeitraum von 2027 bis 2029 und wird in der Region DEB, einschließlich Kaiserslautern, ausgeführt. Die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
29 % ähnlichReinigung, Instandsetzung und Prüfung von Modulen für Frischwassererzeugeranlagen
Koblenz · Offen · Frist 06.10.2026
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr in Koblenz beschafft Dienstleistungen zur Reinigung, Instandsetzung und Prüfung von Modulen der Frischwassererzeugeranlagen auf Wasserfahrzeugen. Anschließend sollen die Module verpackt und an die Bundeswehr geliefert sowie die zugehörigen Transport- und Lagerbehälter begutachtet und instand gesetzt werden. Die Betreuung ist kontinuierlich ab Vertragsschluss vorgesehen; Angebotsfrist ist der 6. Oktober 2026 um 11:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
28 % ähnlichInstallationsarbeiten für Heizung, Lüftung, Sanitär und Gebäudetechnik
Bad Nauheim · Offen · Frist 08.10.2026
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, beschafft Arbeiten an Gas-, Wasser-, Entwässerungs-, Heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden in der Region DE737. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 385 Meter Abwasserrohrleitungen, 786 Meter Trinkwasserrohrleitungen, 2.300 Meter Heizungsrohrleitungen, rund 185 Flachheizkörper sowie Sanitärobjekte und Brandschutzabschottungen; die Angaben zu den lufttechnischen Anlagen sind im Datensatz unvollständig. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
28 % ähnlichGas-, Wasser- und Entwässerungsarbeiten in Berliner Gebäuden
Offen · Frist 24.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beschafft in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Bundesrepublik Deutschland kurzfristige Bauunterhaltungs- und Störungsbeseitigungsarbeiten an Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen in Geschäfts-, Miet- und Verwaltungsgebäuden in Berlin. Für 2027 wird ein Auftragsvolumen von insgesamt etwa 560.000 Euro brutto erwartet, aufgeteilt auf die Liegenschaftsbereiche 5–6 mit 200.000 Euro und 9–11 mit 360.000 Euro; ein Einzelauftrag darf höchstens 20.000 Euro netto umfassen, und es wird höchstens ein Bereich an einen Auftragnehmer vergeben. Die Arbeiten sind überwiegend im bewohnten oder genutzten Zustand auszuführen; als Fristende wird der 16.09.2026 genannt, während in den Rohdaten zusätzlich der 24.09.2026 angegeben ist.
28 % ähnlichErtüchtigung Trinkwassernetz mit Sanitärausstattung am DLR Standort Köln
Braunschweig · Offen · Frist 08.10.2026
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Köln lässt sein Trinkwassernetz in etwa 40 Gebäuden ertüchtigen. Die Arbeiten umfassen den Rückbau alter Installationen sowie die Neuinstallation von rund 620 Metern Stahlrohr, etwa 520 Absperrventilen, Hauswasserstationen, Rückspülschutzfiltern und Druckminderer sowie Entnahmestellen zur Hygienespülung. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlag nach Preis; Bewerbungsfrist ist der 8. Oktober 2026.
28 % ähnlichAnalytische Untersuchungen von Abwasser und Wasser
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück beschafft Dienstleistungen zur analytischen Untersuchung von Abwasser und Wasser. Der Auftrag ist für den Raum Rheda-Wiedenbrück vorgesehen; Angaben zu Umfang und Auftragswert liegen nicht vor. Die Frist endet am 22. September 2026 um 07:30 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
27 % ähnlichLaborleistungen, Spezial- und Mikrobiologieuntersuchungen sowie Vor-Ort-Analytik
Berlin · Offen · Frist 16.10.2026
Das BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH beschafft Laborleistungen in zwei Bereichen: die Durchführung von Spezial- und mikrobiologischen Untersuchungen einschließlich eines mikrobiologisch-infektiologischen Konsildienstes sowie Reagenzien, Leasinggeräte und ergänzende Dienstleistungen für die Vor-Ort-Analytik. Der Auftrag hat einen geschätzten Gesamtwert von rund 12,84 Millionen Euro und umfasst Leistungen am Standort Berlin. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage, die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
27 % ähnlichKontrollprüfungen und Labordienstleistungen für Straßenbau und Umweltanalytik
Hamm · Offen · Frist 31.12.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, sucht im nicht-exklusiven Open-House-Rahmenvertrag Anbieter für Kontrollprüfungen und Labordienstleistungen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Untersuchungen von Böden, ungebundenen Schichten, Beton, Asphalt, Bitumen und Bitumenemulsionen sowie Ebenheits- und Griffigkeitsmessungen, Umweltanalytik und die dafür erforderliche Probenahme. Die Leistungen werden für den Bereich der Niederlassung Westfalen mit Sitz in Hamm benötigt; die Frist endet am 31. Dezember 2026.
26 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: ÖHMI Analytik GmbH, Probanda GmbH, AGROLAB Potsdam GmbH, AGROLAB Wasseranalytik GmbH, Eurofins Institut Jäger GmbH Tübingen, DIWA - Institut für Wasseranalytik GmbH
Zuschlagswert: 3.557.209,74 EUR · Vertragsschluss: 23.10.2024
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
182 vergleichbare Verfahren, davon 133 mit erfasstem Zuschlag · 126 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 466.227,75 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 22 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
ÖHMI Analytik GmbH · Magdeburg
3 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SGS Analytics Germany GmbH · Fellbach
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Südsachsen Wasser GmbH · Chemnitz
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SGS Institut Fresenius GmbH · Taunusstein
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH · Gelsenkirchen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH · Taunusstein
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wessling Consulting Engineering GmbH & Co. KG · Altenberge
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Baugrundinstitut Franke-Meißner und Partner GmbH · Wiesbaden-Delkenheim
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
vermicon AG · Hallbergmoos
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MHS GmbH · Grafschaft
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Bau-, Wartungs- und Störungsbeseitigungsleistungen für die Wasserver- und -entsorgung
Energie und Wasser Potsdam GmbH · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.12.2026
Auftragnehmer: TRP Bau GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 05.12.2024
Zuschlagswert: 29.700.000 EUR
- Lieferung, Montage und Wechselservice für Legionellenfilter in Trinkwasseranlagen
Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (THV 1) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2028
Auftragnehmer: Aqua free GmbH
Vertragsschluss: 06.11.2024
Zuschlagswert: 4.441.460 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
53119 · Bonn
verdingung@bundesimmobilien.de000284 erfasste Verfahren, davon 178 vergeben. 71 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
Verdingungsstelle
verdingung@bundesimmobilien.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.08.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 13:51 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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