Labordienstleistungen zur Untersuchung von Trink-, Badewasser- und Badegewässerproben

Status
Vergeben
Angebotsfrist
01.06.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
29.04.2025
CPV-Codes
Labordienste (71900000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
274978-2025
Verfahrensnummer
267b41b1-3aa0-4d29-9551-45dd0345292f

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Mittelsachsen beschafft Labordienstleistungen für die Untersuchung von Trinkwasserproben nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), von Badewasserproben nach DIN 19643 sowie von Badegewässerproben nach der Sächsischen Badegewässer-Verordnung. Vorgesehen sind maximal 2.300 Proben pro Jahr beziehungsweise bis zu 9.200 Proben über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren. Der Vertrag läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 und kann bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden; die Angebotsfrist endet am 1. Juni 2025.

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Leistungsbeschreibung

Labordienstleistung für Untersuchung von Trink,- Badewasser- und Badegewässerproben -Untersuchung von Trinkwasserproben nach TrinkwV - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch -Untersuchung von Badewasserproben nach DIN 19643 -Untersuchung von Badegewässerproben gemäß der Sächsischen Badegewässer-Verordnung -auszugehen ist von einem maximalen Probenaufkommen von 2300 Proben pro Jahr, insgesamt auf die maximalen 4 Jahren ist von maximal 9200 Proben auszugehen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Labordienstleistungen für die Untersuchung von Trink-, Badewasser- und Badegewässerproben für das Gesundheitsamt des Landratsamtes Mittelsachsen

    Labordienstleistung für Untersuchung von Trink,- Badewasser- und Badegewässerproben Vertragsbeginn: 01.01.2026; Vertragsende: 31.12.2028 optionale Verlängerungen, wenn keine Kündigung durch eine Seite erfolgte möglich vom 01.01.2029 - 30.06.2029 und vom 01.07.2029 - 31.12.2029

    Frist: 01.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Labordienstleistungen für die Untersuchung von Trink-, Badewasser- und Badegewässerproben für das Gesundheitsamt des Landratsamtes Mittelsachsen

40 % Gesamtpreis unter Einhaltung der angegeben Parameter
60% Qualität

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Anforderungen

Der öffentliche Auftraggeber kann Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV). § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 11.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 594866-2025

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