Tragwerksplanung für die Sanierung zweier denkmalgeschützter Hochschulgebäude
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 201.680,67 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 760083-2026
- Verfahrensnummer
- 8a17427d-bb6c-49a0-afd4-4f3de9869f27
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg, sucht die Tragwerksplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Villen KS und KR der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm in Nürnberg. Die beiden Gebäude haben zusammen eine Nettogeschossfläche von 1.296 m² und sollen unter anderem für Büro-, Verwaltungs- und Gemeinschaftsflächen umgebaut werden; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 201.681 Euro. Angebote sind bis zum 1. Dezember 2026 einzureichen.
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Leistungsbeschreibung
Leistung der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1. Tragwerksplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. (siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000-1578 und D-5-64-000-1579) Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen. Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Insbesondere Villa KR befindet sich in einem stark maroden Zustand mit umfangreichen Fassaden‑, Mauerwerks‑ und Feuchteschäden. Villa KS ist zwar in einem besseren Zustand, weist jedoch ebenfalls Risse und Putzabplatzungen an den Außenwänden sowie umlaufend aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich der Kellergeschosse auf. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Im Juni diesen Jahres 2026 wurden gutachterliche Stellungnahmen zu den Schäden an den Gebäuden KS und KR erstellt. Die Gutachten liegen als Anlage bei. Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherheit werden als vorbereitende Maßnahmen durch den Auftraggeber veranlasst und umgesetzt. Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren. Flächenbedarf: NUF 1-6: 1.143 m² NUF 7: 109 m² TF: 44 m² Die Baumaßnahme erweist sich als komplex, weil sie gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht werden muss. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Um der Barrierefreiheit gerecht zu werden, wird die Umsetzbarkeit eines Aufzuges je Villa zu prüfen sein und entsprechend zu realisieren. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben. Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Fachplanung - Tragwerksplanung201.680,67 EUR
Leistung der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1. Tragwerksplanung für die Sanierung der denkmalgeschützten Verwaltungsgebäude Villa KS und KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. (siehe: https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/?search=2# Denkmalnummer: D-5-64-000-1578 und D-5-64-000-1579) Die Villa KS (Baujahr 1922) und die Villa KR (Baujahr 1928) sind zwei freistehende Gebäude auf einer Grundstücksfläche von 3.497 m². Die Nettogeschossfläche (NRF) beider Gebäude beträgt insgesamt 1.296 m². Beide Gebäude sind komplett leergezogen. Sie dienen primär der Verwaltungsnutzung. Zudem sollen die Villen als Herz des Campus für weitere Nutzergruppen der Hochschule nutzbar gemacht werden. Geplant ist die Realisierung von Büro‑ und Verwaltungsräumen sowie von Co‑Working‑Flächen, Besprechungsräumen und Multifunktionsflächen, unter anderem für kleinere Veranstaltungen. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen‑Nürnberg, beabsichtigt die Sanierung der Verwaltungsgebäude Villa KS und Villa KR der Technischen Hochschule Georg‑Simon‑Ohm am Prinzregentenufer 41 und 45. Die beiden Villen stehen unter Denkmalschutz. Neben einzelnen Umbauten und Reparaturen im Rahmen des Bauunterhalts wurden an den Gebäuden seit über 45 Jahren keine Sanierungen durchgeführt. Insbesondere Villa KR befindet sich in einem stark maroden Zustand mit umfangreichen Fassaden‑, Mauerwerks‑ und Feuchteschäden. Villa KS ist zwar in einem besseren Zustand, weist jedoch ebenfalls Risse und Putzabplatzungen an den Außenwänden sowie umlaufend aufsteigende Feuchtigkeit im Sockelbereich der Kellergeschosse auf. Die Gebäude entsprechen nicht mehr den funktionellen, technischen und hygienischen Anforderungen. Die Bausubstanz bedarf einer Grundsanierung, die in gleicher Weise die zugehörigen technischen Einrichtungen umfasst. Im Juni diesen Jahres 2026 wurden gutachterliche Stellungnahmen zu den Schäden an den Gebäuden KS und KR erstellt. Die Gutachten liegen als Anlage bei. Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Verkehrssicherheit werden als vorbereitende Maßnahmen durch den Auftraggeber veranlasst und umgesetzt. Das von den Nutzern vorgegebene Raumprogramm ist in den beiden Bestandsgebäuden zu realisieren. Flächenbedarf: NUF 1-6: 1.143 m² NUF 7: 109 m² TF: 44 m² Die Baumaßnahme erweist sich als komplex, weil sie gleichzeitig den Vorgaben des Brandschutzes, den Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht werden muss. Die denkmalpflegerischen Belange sind bei der Planung und Umsetzung in höchstem Maße abzustimmen und zu berücksichtigen. Um der Barrierefreiheit gerecht zu werden, wird die Umsetzbarkeit eines Aufzuges je Villa zu prüfen sein und entsprechend zu realisieren. Bauphysikalisch ist der energetische Standard im staatlichen Hochbau EGB 55 (EffizienzgebäudeBund 55) anzustreben. Die Sanierungsmaßnahmen für beide Gebäude sollen zeitgleich durchgeführt werden. Der Auftrag umfasst beide Gebäude als Gesamtmaßnahme, die Objekte werden nicht getrennt berechnet. Das Honorar wird nach der Summe der anrechenbaren Kosten ermittelt. Die Baudurchführung ist nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu realisieren.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Fachplanung - Tragwerksplanung
- Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/304149
- 70 %
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- 30 %
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Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert. Eine Nachforderung von Referenzen wird ausgeschlossen.
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