Tragwerksplanung für die komplexe Sanierung eines Polizeigebäudes in Rudolstadt
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 149.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 03.12.2025
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 800659-2025
- Verfahrensnummer
- 685bac88-d5ef-4b99-bd2d-f203cfba4be7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt die Fachplanung der Tragwerksplanung für die komplexe Sanierung des Stabsgebäudes der Landespolizeiinspektion Saalfeld und der Kriminalinspektion Rudolstadt in der Cottastraße in Rudolstadt. Zunächst sind Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung vorgesehen; weitere Leistungen wie Ausführungsplanung und Unterstützung bei der Vergabe können optional stufenweise beauftragt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt 149.000 Euro, die vorgesehene Laufzeit 840 Tage; die Planung orientiert sich an der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021.
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Leistungsbeschreibung
Die Beschaffung der Dienstleistung umfasst die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung. Die Dienstleistung ist für Bauingenieure geeignet. Die Eignung ist mittels Eintrags in die Ingenieurkammer oder in einer vergleichbaren Einrichtung in der EU nachzuweisen. Die entsprechend qualifizierten Architekten haben die Gleichwertigkeit eines anderen Abschlusses nachzuweisen. Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024. Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers. Für die Gesamtmaßnahme wird vorerst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung, der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung vergeben (LPH 2-4 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 4 mit der Ausführungsplanung, der Vorbereitung der Vergabe und den Besonderen Leistungen für die Objektüberwachung (Leistungsphasen 5 und 6 HOAI - Stand 2021) sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Honorarzone wurde mit III für die Baumaßnahme festgestellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Landespolizeiinspektion Saalfeld / Kriminalinspektion Rudolstadt, Standort Cottastraße, komplexe Sanierung des Stabsgebäudes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1, § 51 HOAI 2021149.000 EUR
Die Beschaffung der Dienstleistung umfasst die Ausschreibung und Vergabe von Dienstleistungen der Fachplanung Tragwerksplanung. Die Dienstleistung ist für Bauingenieure geeignet. Die Eignung ist mittels Eintrags in die Ingenieurkammer oder in einer vergleichbaren Einrichtung in der EU nachzuweisen. Die entsprechend qualifizierten Architekten haben die Gleichwertigkeit eines anderen Abschlusses nachzuweisen. Die Baumaßnahme wird als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und unterliegt grundsätzlich dem Zustimmungsverfahren nach § 84 ThürBO 2024. Der allgemeine Planungs- und Leistungsumfang orientiert sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Grundlage und die Regelungen für die Honorierung bildet die HOAI 2021 und das final gewertete Honorarangebot des Auftragnehmers. Für die Gesamtmaßnahme wird vorerst die Leistungsstufe 1 mit der Vorplanung, der Entwurfs- und der Genehmigungsplanung vergeben (LPH 2-4 HOAI 2021). Die weiteren Leistungsstufen 2 bis 4 mit der Ausführungsplanung, die Vorbereitung der Vergabe, die Besonderen Leistungen für die Objektüberwachung (Leistungsphasen 5 und 6 HOAI - Stand 2021 und die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 HOAI) sollen optional stufenweise vergeben werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die Honorarzone wurde mit III für die Baumaßnahme festgestellt. Im landeseigenem Objekt Cottastraße 41 in 07407 Rudolstadt ist gemäß dieser Aufgabenstellung im Rahmen eines Bauunterhalt-Instandsetzungsplanes die komplexe Sanierung des Gebäudes (Baujahr 1938) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 3.486 m2 bzw. 14.855 m³ BRI und den angrenzenden Außenanlagen zu erneuern. Es handelt sich um ein zweigeschossiges L-förmiges Gebäude, welches teilweise unterkellert ist. Das Gebäude ist im Erd- und Obergeschoss des Hauptgebäudes in monolitischer Bauweise errichtet, das angrenzende Obergeschoss des Nebengebäudes als Fachwerkkonstruktion. Die Dachkonstruktion zeigt sich als eine Sattel-/Walmdachkombination, wobei das Dachgeschoss des Nebengebäudes im Bestand ausgebaut ist. Für das Stabsgebäude und die Freiananlagen in der Umgebung des Stabsgebäudes besteht Denkmalschutz, sodass alle baulichen Maßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde entsprechend deren Anforderungen vor der Bauausführung verbindlich abzustimmen sind. Im Leistungsumfang der Baumaßnahme ist die Dachsanierung nicht enthalten. Diese ist als separate Maßnahme geplant und wird vor Baubeginn der komplexen Sanierung realisiert. Die durch die Umbaumaßnahme erforderlichen Dachdurchdringungen und -anschlüsse sowie ggf. entstehende Leistungsschnittgrenzen mussten zum Teil mit der Planung der Dachsanierung bereits vorab festgelegt werden und sind zu berücksichtigen. - Optische Veränderungen in der Gebäudekubatur sind nur in einem geringstem Umfang möglich. - Eingriffe in die Bausubstanz und deren Genehmigungsfähigkeit sind in Abstimmung mit der oberen Denkmalschutzbehörde gemeinsam mit dem Architekten zu prüfen. Hierbei sind immer auch die Ergebnisse der separat beauftragten restauratorischen Untersuchung zu berücksichtigen. Der Wärmeschutznachweis nach aktueller GEG einschl. dem sommerlichen Wärmeschutznachweis wird durch den Objektplaner unter denkmalpflegerische Gesichtspunkte erstellt und verbindlich mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und dokumentiert. Die hier enthaltenen Ergebnisse sind auch bei den Fachplanungen entsprechend zwingend zu berücksichtigen. Bei ersichtlichen Problemen sind diese eigenverantwortlich und zielführend mit dem Architekten abzustimmen.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Eigenerklärung Beschreibung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Eigenerklärung Beschreibung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung Beschreibung: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung Beschreibung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - Eigenerklärung Beschreibung: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). - Eigenerklärung Fehlende Bereitschaft zur Unterzeichnung der Anlage VS-NfD-Merkblatt – GHB Anl 4, Belehrung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur-für-den-Dienstgebrauch (VS-NfD) sowie bei fehlenden geforderten Anlagen dazu und Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Fbl RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Nachgefordert werden fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Angaben außer der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) mit einer Frist von 6 Kalendertagen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Landespolizeiinspektion Saalfeld / Kriminalinspektion Rudolstadt, Standort Cottastraße, komplexe Sanierung des Stabsgebäudes Fachplanung Tragwerksplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1, § 51 HOAI 2021
- Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Büros; siehe Matrix Zuschlagskriterien in Stufe 2 des Verfahrens.
- 10 %
- Vorstellung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters jeweils mit Aufgabenbereich und Erfahrungen) sowie des Projektteams jeweils mit Qualifikation, Aufgabenbereich und Erfahrung. siehe Matrix Zuschlagskriterien in Stufe 2 des Verfahrens
- 5 %
- Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer zur Verfügung stehen. siehe Matrix Zuschlagskriterien in Stufe 2 des Verfahrens
- 10 %
- Vorstellung der angewendeten Maßnahmen und Planungsprinzipien zur Sicherung eines wirtschaftlichen Tragwerksentwurfes. Welche beispielhaften Alternativen werden im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung in Bezug auf das Tragsystem untersucht? Darlegung der aus diesem Optimierungsprozess gewonnenen Vorteile für das Projekt. Siehe Matrix Zuschlagskriterien, Nr. 1.3.1
- 5 %
- Darstellung des Umgangs in der Tragwerksplanung in der Planung und Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung der Kostenvorgaben. siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.3.2
- 5 %
- Welche konzeptionellen Ansätze sind für die Tragwerksplanung bezogen auf das Projekt zu beachten? Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.3.3
- 5 %
- Arbeitsweise bei Projektänderungen durch den Bauherrn oder durch äußere Einflüsse, die Auswirkungen auf das Tragwerk oder die Tragwerksplanung haben. Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.3.4
- 5 %
- Vorstellung einer Projektstruktur bezogen auf die Zusammenarbeit mit dem Bauphysiker, der Denkmalpflege, dem Prüfingenieur und dem Architekten während der Planungs- und Ausführungsphase. Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.3.5
- 10 %
- Darstellung der geplanten Arbeitsweise, mit der die Erstellung der Leistungsverzeichnisse und der Ausführungsplanung unterstützt wird, um die Inhalte der Tragwerksplanung vollständig zu erfassen. Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.3.6
- 5 %
- Antworten des Bewerbers auf die 1. Frage der Jury. Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.4.1
- 4 %
- Antworten des Bewerbers auf die 2. Frage der Jury. Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.4.2
- 4 %
- Antworten des Bewerbers auf die 1. Frage der Jury. Siehe Matrix Zuschlagskriterien Nr. 1.4.3
- 2 %
- Preis des Honorarangebots. Siehe Matrix Zuschlagskriterien 2.1
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). - Eigenerklärung Beschreibung: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Eigenerklärung Beschreibung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung Beschreibung: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). - Eigenerklärung Beschreibung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - Eigenerklärung Beschreibung: §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). - Eigenerklärung Fehlende Bereitschaft zur Unterzeichnung der Anlage VS-NfD-Merkblatt – GHB Anl 4, Belehrung über die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur-für-den-Dienstgebrauch (VS-NfD) sowie bei fehlenden geforderten Anlagen dazu und Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Fbl RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Nachgefordert werden fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Angaben außer der Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen) mit einer Frist von 6 Kalendertagen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 612679-2026
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