Tragwerksplanung für den Neubau einer barrierefreien Dreifeldsporthalle
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.10.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- Originalbekanntmachung
- subreport.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 657503-2026
- Verfahrensnummer
- 7da428c5-7e59-46e4-8bf2-4d21618ca4b8
- CPV-Codes
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben ist die Tragwerksplanung für den Neubau der Frankenhalle, einer barrierefreien Dreifeldsporthalle am Schulzentrum am Sund in Stralsund. Auftraggeberin ist die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH; die Halle ist überwiegend für den Schulbetrieb von rund 1.000 Schülerinnen und Schülern vorgesehen und soll auch Förder-, Ganztags- und Freizeitsport ermöglichen. Die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Bei der geplanten Frankenhalle handelt es sich um einen Neubau einer 3-Feld Sporthalle, überwiegend für den Schulbetrieb des Schulzentrums am Sund (auch Campus am Sund genannt) vorgesehen. Der vorhandene Standort der Schule liegt am Rande der historischen Altstadt, am Übergang zur Frankenvorstadt. Beide Stadtteile sind bevölkerungsreich und gut erschlossen. Das „Schulzentrum am Sund“ ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS), in der der regionale und der gymnasiale Schulteil gleichberechtigt in einem sozialen und pädagogischen Verbund zusammenarbeiten und leben. Ziel des Bauvorhabens ist die Errichtung einer modernen, barrierefreien 3-Feld-Sporthalle für ca. 1000 Schülerinnen und Schüler der 5. bis 12. Klassen für das Schulzentrum am Sund. Die Hansestadt Stralsund plant den Neubau dieser 3-Feld-Sporthalle auf einem Nachbargrundstück neben dem Schulzentrum „Am Sund“. Grundlage der Planung für den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle ist die Entwicklung einer modernen und zeitgemäßen Sporthalle unter Berücksichtigung der Anforderungen an Barrierefreiheit, Schulsport, Förderunterricht, Ganztagsbetreuung und Freizeitsport. Das zur Verfügung stehende Baugrundstück grenzt unmittelbar an die südliche Grundstücksgrenze des Schulcampus. Westlich des Baugrundstückes schließt sich eine vier-, teilweise fünfgeschossige Wohnbebauung an, südlich eine zwei- bis viergeschossige Wohn- bzw. Gewerbebebauung. An der östlichen Grundstückskante ist die Errichtung eines zukünftigen Rad-und Gehweges geplant und in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Das Grundstück ist versorgungstechnisch weitgehend erschlossen. Im Zuge der Neuplanung sind einige öffentliche Versorgungsträger neu an den Standort heranzuführen. Die 3-Feld-Sporthalle soll gemäß DIN ein Spielfeld mit 45,0 x 27,0 m, durch zwei Trennvorhänge unterteilbar in 3 Spielfelder mit 27 x 15 m, erhalten. Umlaufend ist eine Prallwand geplant. Der Fußboden wird kraftabbauend als Holz-Schwingboden bzw. flächenelastischer Fußboden ausgeführt. Die lichte Sporthallenhöhe soll 7,0 m betragen. Die Sporthalle ist für Sportarten im Wettkampfbetrieb nach DIN 18032 vorgesehen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Neubau Sporthalle Frankenhof (Frankenhalle)
Bei der geplanten Frankenhalle handelt es sich um einen Neubau einer 3-Feld Sporthalle, überwiegend für den Schulbetrieb des Schulzentrums am Sund (auch Campus am Sund genannt) vorgesehen. Der vorhandene Standort der Schule liegt am Rande der historischen Altstadt, am Übergang zur Frankenvorstadt. Beide Stadtteile sind bevölkerungsreich und gut erschlossen. Das „Schulzentrum am Sund“ ist eine Kooperative Gesamtschule (KGS), in der der regionale und der gymnasiale Schulteil gleichberechtigt in einem sozialen und pädagogischen Verbund zusammenarbeiten und leben.
Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Nachforderung von Unterlagen möglich
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Neubau Sporthalle Frankenhof (Frankenhalle)
- Honorarangebot (Anlage10a)
- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 24.09.2026| Anschreiben | 22 KB | |
| Sonstiges | 13 KB | |
| Sonstiges | 239 KB | |
| Sonstiges | 7,6 MB | |
| Anschreiben | 23 KB | |
| Sonstiges | 56 KB | |
| Formular | 96 KB | |
| Formular | 50 KB | |
| Sonstiges | 51 KB | |
| Sonstiges | 28 KB | |
| Sonstiges | 33 KB | |
| Sonstiges | 29 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 266 KB | |
| Vertragsbedingungen | 395 KB | |
| Formular | 68 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Sonstiges | - | |
| Sonstiges | 17 KB |
Anforderungen
Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Nachforderung von Unterlagen möglich
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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