Swyx-kompatible Telekommunikationsgeräte und DECT-Infrastruktur
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.11.2026, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 05.11.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Telefonzentralen (32551200)
- Telefonapparate (32552100)
- Schnurlose Telefone (32552110)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 26012778
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz beschafft Swyx-kompatible Telekommunikationsendgeräte sowie eine DECT-Infrastruktur mit Sendern und Endgeräten. Der Auftrag betrifft die Region Niederbayern-Oberpfalz in Deutschland; Angebote können bis zum 26. November 2026 eingereicht werden. Angaben zu Mengen oder zur Ausführungsdauer enthält die Bekanntmachung nicht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Swyx-kompatiblen TK-Endgeräten und DECT-Infrastruktur (Sender + Endgeräte) Telekommunikations-Endgeräte und DECT-Infrastruktur
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Telekommunikations-Endgeräte und DECT-Infrastruktur
Lieferung von Swyx-kompatiblen TK-Endgeräten und DECT-Infrastruktur (Sender + Endgeräte) Telekommunikations-Endgeräte und DECT-Infrastruktur
Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.11.2026BekanntmachungBekanntmachung 26012778
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.