Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Grunewald in Duisburg-Wanheimerort
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und ProjektmanagementProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 343200-2026
- Verfahrensnummer
- ddac0d37-7231-46f4-8792-fef0022a2ba6
- CPV-Codes
- 45233120 · Straßenbauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg beauftragen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Grunewald auf dem Betriebshof in Duisburg-Wanheimerort. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem den Aufbruch von Rinnenbahnen, Bordsteinen, Pflaster- und Plattenflächen, ungebundenen und verfestigten Schichten, Beton- und bituminösen Belägen sowie Bodenaushub; anschließend sind unter anderem Frostschutz- und Schottertragschichten aus Recyclingmaterial sowie Asphaltarbeiten herzustellen. Die Ausführungsdauer beträgt 135 Tage, die Angebotsfrist endet am 19. Juni 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Straßenbauarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2026-0302 Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Grunewald, Betriebshof in Duisburg-Wanheimerort
Durchführung von Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Grunewald, Betriebshof in 47055 Duisburg-Wanheimerort Leistungsinhalte: Aufbruch: ca. 125 m Rinnenbahn ca. 331 m Bordund Randsteine ca. 748 m2 Platten und Pflaster ca. 251 m3 ungebundene Schichten ca. 136 m3 verfestigte Schichten ca. 130 m2 Betonbefestigung ca. 365 m2 bit. Belag d=11-25 cm ca. 155 m3 Bodenaushub Aufbau: ca. 690 m2 FSS aus RC 1 d= 14-30 cm ca. 2005 m 2 STS aus RC 1 d= 15/19 cm ca. 408 m2 Asphalttragschicht d=10 cm ca. 300 m2 Asphaltbinderschicht d=8 cm ca. 300 m2 Asphaltdeckschicht d=4 cm ca. 90 m2 Betondeckschicht d=26 cm ca. 1.680 m2 Betonsteinpflaster d=8 cm Randbefestigung: ca. 275 m Bordsteine ca. 380 m Randsteine ca. 20 m Buskapsteine ca. 60 m Rinne 1-reihig ca. 250 m Rinne 2-reihig Entwässerung: ca. 20 Stck Straßenabläufe ca. 60 m Anschlussleitungen Eine genaue Leistungsbeschreibung befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Unterlagen zur Eignung werden nachgefordert. Unterlagen zur Wertung jedoch nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
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- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1) Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch) wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB von der Wertung ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft. Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren, außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft. Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter bei denen ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw. nicht mehr existiert. Bieter bei denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt. Bieter die in den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber, Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Unterlagen zur Eignung werden nachgefordert. Unterlagen zur Wertung jedoch nicht.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 113564
- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 545146-2026
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| EBErnst Becker Bahn- und Tiefbau GmbH | Voerde | 1 | 0 | 14.09.2026 | - | steigend |
| EKEmil Koch Elektrotechnik GmbH | Köln | 1 | 0 | 11.09.2026 | - | steigend |
| SGSchröder GmbH & Co.KG | Essen | 1 | 0 | 08.09.2026 | - | steigend |
| IFIBF Felling Ingenieure GmbH | Dülmen | 1 | 0 | 08.09.2026 | - | steigend |
| HRHeinrich Rohde | Korbach | 1 | 0 | 04.09.2026 | - | steigend |
| SASTRABAG AG Würzburg | Schwarzach | 1 | 0 | 01.09.2026 | 6,5 Mio. € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (148) · Bayern (14) · Hessen (14) · Baden-Württemberg (13) · Niedersachsen (9) · Berlin (8)| DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) | Frankfurt Main | 21 | 10.08.2026 |
| SDStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR | Duisburg | 13 | 18.08.2026 |
| DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland | Krefeld | 9 | 08.07.2026 |
| BUBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale | Düsseldorf | 8 | 01.09.2026 |
| WDWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR | Duisburg | 8 | 21.04.2026 |
| DSDB Station&Service AG (Bukr 11) | Berlin | 7 | 30.04.2026 |
| WDWirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt 61 | - | 6 | 02.09.2026 |
| SDStadt Duisburg, Sondervermögen-Immobilien Duisburg (SVI), vertreten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR | 47259 Duisburg | 6 | 18.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Nordrhein-Westfalen- Rahmenvertrag für Straßenendausbauarbeiten im Oxford Quartier MünsterBauunternehmung Borgmann + Hopster GmbHStadt Münster, Zentrales VergabemanagementMünster, Deutschland795 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.05.2025noch 2 Monate20.11.2026
- Straßenendausbau im York-Quartier mit Pflaster-, Asphalt- und BegrünungsarbeitenStraßen- und Tiefbau Schmitz GmbHStadt MünsterMünster, Deutschland2,7 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet04.12.2024noch 3 Monate31.12.2026
- Steinsetz- und Tiefbauarbeiten mit Erdarbeiten, Pflaster-, Platten- und BordsteinverlegungDipl.-Ing. Peter Ramler GmbH +5 weitereLandeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale VergabestelleDüsseldorf, Deutschland15 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.03.2025noch 4 Monate31.01.2027
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| RSRAEDER Straßen- und Tiefbau GmbH | 1 | 03.08.2026 | 521 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 20.05.2026 | Straßenbauarbeiten an der Haltestelle Grunewald in Duisburg-Wanheimerort | Vergeben | RSRAEDER Straßen- und Tiefbau GmbH | 521 Tsd. € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenStraßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte
Offen · Frist 25.09.2026
Beschafft werden Straßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg im Stadtteil Duisburg-Mitte. Auftraggeber sind die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt 61. Angaben zum Umfang und zur Größenordnung liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
67 % ähnlichENS-/NT-Ausrüstung und Kabelarbeiten Haltestelle Grunewald Betriebshof
Duisburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG schreibt die Lieferung, Montage und betriebsfertige Herstellung von Verteilungen für Niederspannungs- und Beleuchtungstechnik sowie Energiekabel für Erdungs- und Beleuchtungsanlagen an der Haltestelle Grunewald Betriebshof aus. Das Projekt ist Teil des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnlinie U79 in Duisburg und wird mit Unterstützung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Die Ausführungsdauer beträgt 180 Tage, Bewerbungsschluss ist der 25. September 2026.
67 % ähnlichStraßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte
Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg Straßenbauarbeiten auf dem Sternbuschweg in Duisburg-Mitte. Der Auftrag ist der Region Duisburg beziehungsweise dem Gebiet NUTS DEA zugeordnet; eine Mengen- oder Wertangabe ist nicht veröffentlicht. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
63 % ähnlichProjektsteuerung für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn
Duisburg · Offen · Frist 25.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, eine Anstalt öffentlichen Rechts, vergeben Projektsteuerungsleistungen für den Neubau des Betriebshofs Zebrapark 2 in Duisburg-Hamborn. Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe des bisherigen Betriebsstandorts Duisburg-Meiderich im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Berliner Brücke (A59) und die zunächst erforderliche Unterbringung betroffener Betriebsfunktionen in temporären Einrichtungen. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage; Angebote müssen bis zum 25. September 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
61 % ähnlichVorgezogene Bauleistungen für die Eisenbahnüberführung über A59 und Hamborner Straße in Duisburg
Frankfurt Main · Offen · Frist 20.10.2026
Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, vergibt vorgezogene Bauleistungen für die geplante Erneuerung und Aufweitung einer Eisenbahnüberführung über die A59 und die Hamborner Straße in Duisburg. Der Umfang umfasst etwa 350 Meter Kabelkanal, zwei Kabelquerungen, fünf Winkelstützwände, fünf Kabelschächte, rund 330 Tiefensondierungen zur Kampfmittelsondierung sowie Stopfarbeiten. Das übergeordnete Projekt ist ab 2027 geplant; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
52 % ähnlichStraßenbauarbeiten für den Umbau von Haltestellen
Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Mönchengladbach beschafft Straßenbauarbeiten im Rahmen eines Haltestellenumbauprogramms. Die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen zugeordnet; ein geschätzter Auftragswert oder Ausführungszeitraum ist nicht angegeben, die Frist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr.
49 % ähnlichInstandsetzung von Abwasserkanälen in Duisburg durch händische Sanierung
Offen · Frist 09.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR beauftragen die Instandsetzung von Abwasserkanälen der Größen Ei 700/1050 bis KAS 1900 in geschlossener Bauweise durch händische Sanierung. Die Arbeiten betreffen die Bereiche Wallenstein-Rhein-Straße in Duissern und Homberg in Duisburg; die Angebotsfrist endet am 9. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
47 % ähnlichÖkologische Leistungen für die Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim
Duisburg · Offen · Frist 14.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt öffentlichen Rechts – beschaffen im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg ökologische Leistungen für das Projekt Deichsanierung und -rückverlegung in Duisburg-Mündelheim. Die zwei Lose umfassen Leistungen im Themenfeld Ökologie für die Deichbaumaßnahmen in den Bauabschnitten 3 und 4 sowie für die Aufständerung der Bundesstraße B288, insbesondere eine ökologische Baubegleitung. Der Leistungszeitraum für die ökologische Baubegleitung ist voraussichtlich 2026 bis 2029; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichUmbau des Autobahnkreuzes Duisburg und Ausbau der Anschlussbereiche an A40 und A59
Krefeld · Offen · Frist 13.11.2026
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, beschafft Bauleistungen für den Umbau des Autobahnkreuzes Duisburg, der A 40 und der Anschlussstelle Duisburg-Meiderich im Raum Duisburg. Zum Umfang gehören ein neues Entwässerungssystem, Zu- und Abfahrtsrampen zwischen A 59 und A 40, die Herstellung und Verbreiterung von Fahrbahnen, sechs Ingenieurbauwerke sowie Stützwände, Absetzbecken und eine Lärmschutzwand. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 960 Tage; die Frist endet am 13. November 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
44 % ähnlichKanalrenovierung in der Straße Am Dickerhorst in Duisburg-Buchholz
Offen · Frist 24.09.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) beschaffen Renovierungsarbeiten an einem Kanal in der Straße Am Dickerhorst im Duisburger Stadtteil Buchholz. Angaben zum genauen Leistungsumfang und zur Größenordnung sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:00 Uhr.
44 % ähnlichAbbruch und Rückbau der Verteilerebene und Dachkonstruktion am Mülheimer Hauptbahnhof
Essen · Offen · Frist 13.10.2026
Die Ruhrbahn GmbH beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten am Mülheimer Hauptbahnhof in Mülheim an der Ruhr. Gegenstand sind unter anderem der vollständige Rückbau der Verteilerebene, von Fassaden-, Fenster- und Toranlagen, technischer Gebäudeausrüstung, Kabel- und Lüftungsanlagen sowie der abschnittsweise Rückbau des bestehenden Dachs einschließlich Stahlkonstruktion, Dachabdichtung und Betonplatten; außerdem sind Sicherungs-, Gerüst-, Baustelleneinrichtungs- und Entsorgungsleistungen zu erbringen. Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb, sollen im November 2026 beginnen und rund zwölf Monate dauern; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
44 % ähnlichErneuerung der Wärmeversorgung am Standort Gneisenaustraße in Duisburg
Offen · Frist 06.10.2026
Beschafft wird die Erneuerung der Wärmeversorgung am Standort Gneisenaustraße in Duisburg. Auftraggeber sind die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR im Namen und auf Rechnung der Stadt Duisburg, Sondervermögen Immobilien Duisburg. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
42 % ähnlichBauarbeiten an Bushaltestellen in der Fichtestraße
Offen
Ausgeschrieben sind Arbeiten an Bushaltestellen in der Fichtestraße. Auftraggeber ist ZBM; die Leistung ist der Region Nordrhein-Westfalen (NUTS-Code DEA) zugeordnet. Angaben zu Umfang, Wert und Ausführungszeitraum liegen nicht vor.
42 % ähnlichFahrleitungsarbeiten zum Ausbau der B1-Haltestelle Stadtkrone-Ost
Dortmund · Offen · Frist 15.10.2026
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund beschafft Fahrleitungsarbeiten für den Ausbau der Haltestelle Stadtkrone-Ost in Dortmund. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem sieben Stahlbohrrohrgründungen mit Fahrleitungsmasten, drei Ankerfundamente, Ausleger- und Doppelauslegermontagen, Bauweichenbespannungen sowie die Montage und teilweise provisorische Demontage von Fahrleitungsanlagen. Vorgesehen sind außerdem das Verschwenken von etwa 390 Metern Kettenwerk sowie die Montage von rund 230 Metern Fahrdraht und Tragseil; nach einer zweijährigen Bauzeit soll das Kettenwerk am südlichen Gleis wieder aufgebaut werden. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 18:00 Uhr eingereicht werden.
42 % ähnlichBauzeitliche Zufahrt mit Hilfsbrücken und Leitungs- und Oberleitungsumbau am Grünauer Kreuz
Frankfurt Main · Offen · Frist 05.10.2026
Die DB InfraGO AG, Geschäftsbereich Fahrweg, beschafft vorbereitende Bauarbeiten für den Ersatzneubau der Kreuzungsbauwerke am Grünauer Kreuz in Berlin. Vorgesehen sind eine bauzeitliche Zufahrt über die Falkenbrunnstraße und den Bahndamm, der Einbau von zwei Hilfsbrücken in den Gleisen, die Umverlegung vorhandener Leitungen, der Umbau der Oberleitungsanlage sowie die Baufeldfreimachung und Einrichtung von Baustelleneinrichtungsflächen. Die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 06:30 Uhr UTC.
42 % ähnlichProjektsteuerungsleistungen für die Neustrukturierung des Betriebshofs Mitte in Bielefeld
Bielefeld · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Bielefeld, Amt für Zentrale Leistungen, vergibt Projektsteuerungsleistungen für die geplante Neustrukturierung des Betriebshofs Mitte durch den Umweltbetrieb (UWB) in Bielefeld. Ziel ist ein zukunftsfähiger, wirtschaftlicher und nachhaltiger Standort mit unter anderem elektrifiziertem Fuhrpark, verbesserten Arbeits- und Verkehrsabläufen sowie einem optimierten und erweiterbaren Wertstoffhof. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr; ein Auftragswert oder weiterer Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
41 % ähnlichÖrtliche Bauüberwachung für die barrierefreie Haltestelle Stadtkrone Ost in Dortmund
Dortmund · Offen · Frist 05.10.2026
Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund beauftragt die örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke zur barrierefreien Herstellung der Haltestelle Stadtkrone Ost. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Tiefbau-, Rohbau-, Gleisbau- und Stahlbauarbeiten sowie die Einrichtung der Baustelle und vorbereitende Maßnahmen an der B 1 in Dortmund. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 18:00 Uhr.
41 % ähnlichUmgestaltung von drei Bushaltestellen mit Straßenbauarbeiten in Limbach-Oberfrohna
Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna vergibt Straßenbauarbeiten zur Umgestaltung der Bushaltestellen an der Schule Rußdorf, am Kindergarten Pleißa und im Bereich Westend in Limbach-Oberfrohna, Sachsen. Vorgesehen sind unter anderem der Rückbau und Neubau von Pflaster- und Asphaltflächen, Bus- und Querungsborden, Fahrgastunterständen, Straßenabläufen, Beleuchtung, Beschilderung und Markierungen. Die Ausführung ist vom 5. April 2027 bis zum 26. Juli 2027 geplant; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
40 % ähnlichNeubau eines Kanals in der Ackerstraße in Duisburg-Rumeln-Kaldenhausen
Offen · Frist 01.10.2026
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg – Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) beschaffen den Neubau eines Kanals in der Ackerstraße im Duisburger Stadtteil Rumeln-Kaldenhausen. Angaben zur Größenordnung oder zum geplanten Ausführungszeitraum sind nicht enthalten. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
40 % ähnlichVorabmaßnahmen für den Umbau und die Erweiterung des Betriebshofs Käfertal
Mannheim · Offen · Frist 05.10.2026
Die MV Mannheimer Verkehr GmbH beschafft Bauleistungen für Vorabmaßnahmen im Rahmen des Umbaus und der Kapazitätserweiterung des Bahnhofs und Betriebshofs Käfertal in Mannheim. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Abbruch-, Erd-, Tiefbau-, Kanal-, Entwässerungs- und Straßenbauarbeiten, Kabel- und Leerrohrarbeiten, Fundamente für Oberleitungsmasten sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Bauzeit. Die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
40 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Zuschlagswert: 520.984,69 EUR · Vertragsschluss: 03.08.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
243 vergleichbare Verfahren, davon 154 mit erfasstem Zuschlag · 112 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 873.328,01 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 90 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
HENNIG Ingenieure GmbH · Gelsenkirchen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ripkens & Wiesenkämper Ingenieure · Essen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DB Engineering & Consulting GmbH · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Günther GmbH & Co. Tiefbau KG · Velen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ernst Becker Bahn- und Tiefbau GmbH · Voerde
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Emil Koch Elektrotechnik GmbH · Köln
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schröder GmbH & Co.KG · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
IBF Felling Ingenieure GmbH · Dülmen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Heinrich Rohde · Korbach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
STRABAG AG Würzburg · Schwarzach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Straßenendausbauarbeiten im Oxford Quartier Münster
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.11.2026
Auftragnehmer: Bauunternehmung Borgmann + Hopster GmbH
Vertragsschluss: 20.05.2025
Zuschlagswert: 795.012,5 EUR
- Straßenendausbau im York-Quartier mit Pflaster-, Asphalt- und Begrünungsarbeiten
Stadt Münster · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Straßen- und Tiefbau Schmitz GmbH
Zuschlagswert: 2.721.812,6 EUR
- Steinsetz- und Tiefbauarbeiten mit Erdarbeiten, Pflaster-, Platten- und Bordsteinverlegung
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Dipl.-Ing. Peter Ramler GmbH +5 weitere
Vertragsschluss: 10.03.2025
Zuschlagswert: 15.000.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
47059 · Duisburg
a.reyer@wb-duisburg.de+49 203283-40521 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Zi. 1507 - 1510
submissionsstelle@stadt-duisburg.de02032833144
Kontakt laut Bekanntmachung
a.reyer@wb-duisburg.de+49 203283-4052
Vergabekammer Rheinland
vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de+49 2211473053
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 12:17 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 20.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 07.09.2026, 08:55 (Europe/Berlin)
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