Steuerberatungsdienstleistungen einschließlich Buchhaltung und Jahresabschlüssen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 13.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 315.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Steuerberatung (79221000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 709171-2026
- Verfahrensnummer
- 01a0a95f-af68-44cb-92f3-6bf516078d92
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH sucht eine Steuerberatungskanzlei mit Erfahrung in der Beratung öffentlicher Unternehmen und im Fördergeschäft. Die Leistungen umfassen unter anderem Unterstützung bei der Lohn- und Finanzbuchhaltung, Steuerberatung und die Erstellung von Jahresabschlüssen; der geschätzte Auftragswert beträgt 315.000 Euro. Der Auftrag betrifft die Region Jülich und ist auf 1.460 Tage angelegt; Angebote müssen bis zum 13. November 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Ausschreibung über die Rahmenvereinbarung von Steuerberatungsdienstleistungen für die ZRR GmbH
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ausschreibung über die Rahmenvereinbarung von Steuerberatungsdienstleistungen für die ZRR GmbH
Gesucht wird eine Steuerberatungskanzlei mit Erfahrung in der Beratung öffentlicher Unternehmen und im Fördergeschäft. Die Auftragsbausteine sind: 1. Lohn- Finanzbuchhaltung, Steuerberatung und weitere Unterstützung 1.1. Vertretung bei der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) (inklusive aller Vor-, Haupt- und Nacharbeiten wie Stammdatenpflege und Anlage der Mitarbeiter) 1.2. Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, GUV, Anhang) einschließlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Pauschale je Jahresabschluss (geschätzte Annahme: vier Jahresabschlüsse). Die Preisangabe ist ein Festpreis, selbst wenn sich die Berechnungsgrundlagen z.B. Gegenstandswerte ändern. Die Ausgaben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden von der Zukunftsagentur selbst getragen. 1.3. Erstellung von Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer einschließlich Entwicklung einer Steuerbilanz aus der Handelsbilanz). Die Preisangabe ist ein Festpreis, selbst wenn sich die Berechnungsgrundlagen z.B. Gegenstandswerte ändern. 1.4. Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsleistungen z.B. Implementierung von der Anwendung von E-Rechnung in DATEV-Next; ggf. Beratung bei der Übernahme der Finanzbuchhaltung vom alten Steuerberater bzw. Übergabe an zukünftige Steuerberater im Falle einer Neuausschreibung 2. Digitale Anwendungen (z.B. lokale Installation oder Clouddienste), Systemumgebung und verbindliche DATEV-Vorgabe Die Auftraggeberin verwendet ein zusammenhängendes DATEV-Gesamtsystem. Die in diesem Abschnitt genannten DATEV-Anwendungen sind deshalb verbindlich. Andere Softwareprodukte werden nicht zugelassen. Es handelt sich nicht nur um die Angabe eines Leitprodukts. Der externe Wirtschaftsprüfer arbeitet ebenfalls mit DATEV und verfügt über einen eigenen Zugang. Die Zusammenarbeit erfolgt dadurch im selben Datenbestand und ohne zusätzlichen Datenexport. Die Mitarbeitenden wurden für DATEV geschult. Die vorhandenen Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten bauen auf diesen Kenntnissen auf. Das System für Zeitwirtschaft und das geplante Personalmanagementsystem werden gezielt über DATEV-Schnittstellen angebunden. Ein anderes Kernsystem würde Anpassungen, neue Schnittstellen oder manuelle Zwischenschritte erfordern. Das bestehende Controlling- und Berichtssystem verarbeitet DATEV-Daten. Auch die Banking-Prozesse und der gesamte Rechnungslauf sind auf DATEV Unternehmen online und die nachgelagerten DATEV-Anwendungen abgestimmt. Die betriebliche Altersvorsorge wurde mit erheblichem Aufwand in die bestehende Systemumgebung eingebunden. Ein erneuter Systemwechsel würde eine neue Einrichtung, Prüfung und Datenmigration erfordern. Für die Lohnabrechnung wird DATEV LODAS einschließlich LODAS Öffentlicher Dienst benötigt. Die Anwendung stellt Standardtarife des öffentlichen Dienstes sowie aktuelle Tarif- und Besoldungstabellen bereit und unterstützt die tarifbezogene Abrechnung. Ein Parallelbetrieb mit einem anderen Softwareanbieter oder ein vollständiger Systemwechsel ist während der Vertragslaufzeit nicht vorgesehen. Dies würde die vorhandenen Schnittstellen und den laufenden Betrieb beeinträchtigen. Hinzu kämen erhebliche Aufwände für Migration, Tests, Schulungen und die Umstellung interner und externer Prozesse. Die Vorgabe betrifft nur die einzusetzende Software. Sie legt keine bestimmte Steuerberatungskanzlei fest. Jede geeignete Kanzlei kann ein Angebot abgeben, wenn sie die genannten DATEV-Anwendungen rechtmäßig bereitstellen, bedienen und unterstützen kann. Der Auftragnehmer übernimmt die Bereitstellung der folgenden Anwendungen (ggf. auch im Unterauftrag z.B. bei DATEV oder DATEV-Schnittstellensoftwareanbietern) für die Vertragslaufzeit sowie die Unterstützung/Beratung bei unserer Software-Installation oder sonstigen vorgesehenen Einbindung über typische Windows-Notebooks mit mittlerer Leistungsperformance bzw. bei browserbasierter Anwendung (Internetbrowser Firefox). Die Zukunftsagentur verfügt über keine für diesen Zweck geeignete Server, weder im Gebäude noch in der Cloud. 1. virtueller Cloud-Server für das Hosting der DATEV Programmbausteine, die eine Serverumgebung benötigen (virtuelle Desktops mit Smart IT, für mind. 6 Mitarbeitende) 2. Anwendung DATEV Unternehmen Online mit Belegfreigabe Comfort und Auftragswesen Next (ggf. in Mittelstand Faktura enthalten) 3. Anwendung DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen und Controlling Report für mind. 6 Mitarbeitende 4. Anwendung DATEV Lodas Comfort mit Daten-Analyse-System für 3 Mitarbeitende 5. Anwendung für alle Mitarbeitenden der Zukunftsagentur zur Einsichtnahme in die Gehaltsnachweise für 70 Mitarbeitende 6. Leistungen für eine zukünftig erweiterte Inventarverwaltung (insb. IT-Inventar). Über die Einführung und die verschiedenen Varianten der finalen Ausgestaltung ist noch nicht final entschieden worden. Die Varianten sollen nach Auftragsstart gemeinsam mit der Steuerkanzlei erörtert werden: a. Schnittstellenberatung DATEV-API b. DATEV Anlagenbuchführung Benutzerlizenz Einzelanwendung (1. Nutzende/r) c. DATEV Anlagenbuchführung Benutzerlizenz Einzelanwendung (weitere Nutzende) d. DATEV Basisdaten online- API "master-data:master-clients" e. DATEV Rechnungswesen-API "accounting:dataexchange" (Jahrespauschale) f. DATEV Rechnungswesen-API "accounting:dataexchange"(monatlicher Abschlag pro Bestand) Die o.g. Positionen erfüllen derzeit vollumfänglich die dargestellten Aufgaben. Sofern Unsicherheiten bei der Kalkulation bestehen (unvollständige Information zu den aktuellen DATEV-Paketen), besteht vor Abgabe des Angebotes die Möglichkeit für Fragen über das Vergabeportal.
Frist: 13.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe Zahlungsunfähigkeit Erklärung, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass ein Bieter bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. z.B. Aufklärungen über das Preisangebot
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ausschreibung über die Rahmenvereinbarung von Steuerberatungsdienstleistungen für die ZRR GmbH
- Preis 70% Die Angebote werden anhand des Preises und der Qualität des vorgesehenen Teams bewertet. Insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden: 70 Preispunkte und 30 Qualitätspunkte. Das günstigste Angebot erhält 70 Preispunkte. Ein Angebot mit dem doppelten Preis erhält 0 Preispunkte. Dazwischen werden die Punkte gleichmäßig abgestuft. Beispielsweise erhält ein Angebot, das 10 Prozent teurer als das günstigste Angebot ist, 63 Preispunkte.
- 70 %
- Für die Teamqualität wird jede benannte Person anhand ihres Kompetenzprofils und ihrer Berufserfahrung bewertet. Je Person sind maximal 100 Wertungspunkte möglich. Anschließend wird für jede vorhandene Berufsgruppe der Durchschnitt der Personenbewertungen berechnet. Aus diesen Gruppendurchschnitten wird wiederum ein gemeinsamer Durchschnitt gebildet. Dadurch werden die Berufsgruppen gleich gewichtet, unabhängig davon, wie viele Personen jeweils benannt sind. Dieser gemeinsame Qualitätswert wird mit 0,30 multipliziert. Ein Qualitätswert von beispielsweise 80 Punkten ergibt somit 24 gewichtete Qualitätspunkte. Zum Schluss werden die Preispunkte und die gewichteten Qualitätspunkte addiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag. Die Berechnung übernimmt die Auftraggeberin auf Grundlage der eingereichten Preisangaben und Mitarbeiterprofile.
- 30 %
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet habe(n). Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass mein/unser Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. siehe Zahlungsunfähigkeit Erklärung, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Versicherung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass ein Bieter bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren kann erfolgen, wenn ein Bieter a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. z.B. Aufklärungen über das Preisangebot
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.