Rahmenvereinbarung für Beratung, Redaktion und Produktion von Social-Media-Kommunikation
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 900.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- NRW.BANK AöR
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.09.2024
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)
- Werbeberatung (79341100)
- Marketing (79342000)
- Direktmarketing (79342100)
- Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (79416200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 537154-2024
- Verfahrensnummer
- 3a6681d1-2a5d-490e-96b4-365ac13d5bf6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die NRW.BANK in Düsseldorf beschafft Beratungs-, Entwicklungs-, Konzeptions-, Redaktions- und Produktionsleistungen für die Unternehmenskommunikation in sozialen Netzwerken. Der geschätzte Leistungsumfang beträgt über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren von 2025 bis 2028 rund 900.000 Euro netto. Die Leistungen werden dem Raum Düsseldorf zugeordnet, sind jedoch nicht auf Deutschland beschränkt; Angebote müssen bis zum 23. September 2024 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen sowie Entwicklungs-, Konzeptions-, Redaktions- und Produktionsleistungen rund um das Thema Corporate Publishing in sozialen Netzwerken für die NRW.BANK. Die Leistungserbringung ist nicht auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK 2025-2028
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von EUR 900.000 netto über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Frist: 23.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB vgl. § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Corporate Publishing: Social-Media-Kommunikation der NRW.BANK 2025-2028
- Angbotsvergleichspreis
- 40 %
- Aufgabe 1 - Akquise von Teilnehmenden für ein NRW.BANK-Seminar - Gewichtung 20 %, max. 200 Punkte: Formulieren Sie redaktionell und kreieren Sie grafisch insgesamt drei LinkedIn-Postings, die auf das Ziel einzahlen, Teilnehmende für das Seminar zu akquirieren. Aufgabe 2 - Darstellung der Fördermöglichkeiten - Gewichtung 20 %, max. 200 Punkte, Anhand der Erfolgsgeschichte "Scalara" sollen Fördermöglichkeiten der NRW.BANK mit drei unterschiedlichen LinkedIn-Postings dargestellt werden. Formulieren Sie redaktionell und kreieren Sie grafisch diese insgesamt drei LinkedIn-Postings und geben Sie eine Empfehlung für Veröffentlichungszeiträume ab. Vgl. im Einzelnen die Bewerbungsbedingungen.
- 40 %
- Bitte nennen Sie uns die Mitarbeitenden, die maßgeblich die anfallenden Tätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung übernehmen werden und fügen den jeweiligen aussagekräftigen Lebenslauf mit Nennung von persönlichen Referenzen und fachlichen Qualifikationen bei (vgl. im Einzelnen die Bewerbungsbedingungen).
- 20 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB vgl. § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 766529-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.