Stahlbauarbeiten und Korrosionsschutz fuer einen Stahllaubengang
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten (45000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 470483-2026
- Verfahrensnummer
- 050f657e-0572-469c-92aa-367c32477ad8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Kreis Offenbach schreibt Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten für einen Stahllaubengang aus. Der Auftrag umfasst die Fertigung und Montage von ca. 40 Tonnen Stahlprofilen, 470 Quadratmetern Gitterrostbelag sowie 440 Quadratmetern Lochblechfassade. Die Ausführungsdauer ist auf 215 Tage angesetzt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Stahlbauarbeiten, Korrosionsschutzarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Stahlbauarbeiten, Korrosionsschutzarbeiten
Hauptleistungsbild ist das Erstellen und Montieren des Stahllaubengangs, ca. 40.000 kg Stahlprofile, mit ca. 470 m2 Gitterrostbelag. Hinzu kommen ca. 440 m2 Lochblechfassade, vor den Laubengang montiert.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Als Zuschlagskriterium greift bei der vorliegenden Bauausschreibung ausschließlich der Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.