Glasfaser-Gebäudeverkabelung für den FTTH-Ausbau in Kassel und Vellmar

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.03.2024
CPV-Codes
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  • Bauarbeiten (45000000)
  • Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen (45231000)
  • Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze (45232000)
  • Installation von Alarmanlagen und Antennen (45312000)
  • Kabelrundfunk und -fernsehen (92230000)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
139948-2024
Verfahrensnummer
04f624be-cadf-4a22-a79e-9630cbbe2e10

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragt Installationsarbeiten für die Glasfaser-Gebäudeverkabelung (Netzebene 4) im Rahmen des Ausbaus von FTTH (Fiber to the Home, Glasfaser bis in die Wohnung oder Geschäftseinheit) in Kassel und Vellmar. Dabei sollen Glasfaser-Anschlüsse innerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden vom Gebäudeverteiler bis zu den einzelnen Einheiten hergestellt werden. Das Ausbaugebiet umfasst rund 43.000 Objekte mit etwa 142.000 Haushalten und Unternehmensstandorten; jährlich sind Ausbaugebiete mit insgesamt 8.000 bis 15.000 Einheiten vorgesehen. Dafür sollen bis zu drei Rahmenvereinbarungen mit einer Laufzeit vom 1. Juli 2024 bis spätestens 30. Juni 2028 und einem Höchstabrufvolumen von 10 Millionen Euro netto geschlossen werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Städtische Werke Netz + Service GmbH (NSG) beabsichtigt, in den kommenden Jahren eine flächendeckende Glasfaser-Infrastruktur (FTTH - Fiber to the home) in den Versorgungsgebieten Kassel und Vellmar zu errichten. Der Netzbetrieb erfolgt gemeinsam mit der Telekom Deutschland GmbH. Das Ausbaugebiet umfasst rd. 43.000 Objekte mit rd. 142.000 Haushalten und Unternehmensstandorten (Kurzform: HHUSto) und umfasst bereits ausgebaute Bereiche sowie neu zu errichtende Gebiete. Der Netzausbau erfolgt jahresweise in verschiedenen Ausbaugebieten (Clustern), wobei die jährlichen Ausbaugebiete summiert 8.000 - 15.000 Einheiten umfassen. Im Rahmen der Erschließung der Versorgungsgebiete beabsichtigt die NSG, unter der Berücksichtigung der Genehmigung durch die jeweiligen Eigentümer, sämtliche Objekte (Wohn- und Geschäftshäuser) an die Glasfaser-Infrastruktur anzubinden, mit dem Fokus auf der Übertragung von Telekommunikationsdiensten. Im Rahmen der Realisierung wird die NSG die Netzebene 3 (Kurzform: NE 3) errichten, an welche die einzelnen Objekte angeschlossen werden. Für die Anbindung erfolgt die Errichtung einer Glasfaser-Hauseinführung und die Installation eines Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik (Kurzform: Gf-APL). Damit die Nutzer der einzelnen Einheiten im Objekt Telekommunikationsdienste über die Glasfaser-Infrastruktur nutzen können, wird eine Glasfaser-Verbindung vom Gf-APL zum Glasfaser-Teilnehmeranschluss (Kurzform: Gf-TA) in der jeweiligen Einheit benötigt. Die Realisierung dieser Verbindung, der sogenannten Glasfasergebäudeverkabelung (Netzebene 4 - Kurzform: NE 4), ist Auftragsgegenstand. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von bis zu drei Rahmenvereinbarungen über Bauleistungen zu Installationsarbeiten zum FTTH-Ausbau (Glasfasergebäudeverkabelung). Die Rahmenvereinbarung soll mit 3 Unternehmen geschlossen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.07.2024 und endet spätestens am 30.06.2028. Damit beträgt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung höchstens 4 Jahre. Die Höchstmenge der über die Rahmenvereinbarungen abrufbaren Leistungen liegt bei 10 Mio. EUR (netto). Die Einzelheiten sind insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Installationsarbeiten zum FTTH-Ausbau

    1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben. 2. Für den Teilnahmeantrag ist die Anlage A zu verwenden. Aus der genannten Anlage ergeben sich alle relevanten Informationen für den Teilnahmewettbewerb. 3. Fragen zur EU-Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb dürfen die Bewerber bis zum 26.03.2024 über die elektronische Vergabeplattform einreichen. Die NSG wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronische Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 27.03.2024, 20:00 Uhr. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen. Die NSG will mit 3 Unternehmen diese Rahmenvereinbarung schließen. Die Besonderheit bei Rahmenvereinbarungen ist, dass das genaue Auftragsvolumen sowie die detaillierten, spezifischen Leistungsbeschreibungen der Einzelaufträge bei Zuschlagserteilung noch nicht feststehen. Die Rahmenvereinbarung bildet somit das Grundgerüst, aus dem später die Einzelaufträge bei Bedarf abgerufen werden. Wann genau welcher Einzelauftrag mit welchem Leistungsumfang beauftragt wird, steht daher im Vorfeld noch nicht verbindlich fest. Die Rahmenvereinbarungspartner haben keinen Anspruch auf die Beauftragung mit allen Einzelaufträgen, insbesondere weder auf ein Mindestauftragsvolumen noch auf alle Einzelaufträge in der genannten Höchstmenge. Die NSG behält sich zudem vor, Leistungen außerhalb der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Den Rahmenvereinbarungspartnern steht somit kein Anspruch auf sämtliche möglichen Einzelaufträge, die Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind, zu.

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unterlagen können Nachgefordert werden.

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LOT-0000 · Installationsarbeiten zum FTTH-Ausbau

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 232448-2024

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