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Stahl-Industriehallen für Bauhof-Fahrzeughalle und Kaltlager

Status
Vergeben
Angebotsfrist
17.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
589.350 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Heitersheim
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
15.07.2026
CPV-Codes
Fertigbauelemente und -teile (45223820)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
489515-2026
Verfahrensnummer
fc75a3ea-fc51-40c4-905d-2cf69d3106f0

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Heitersheim lässt am nördlichen Stadtrand zwei Stahl-Industriehallen errichten: eine Fahrzeughalle für den Bauhof mit etwa 30,70 × 12,85 Metern sowie ein Kaltlager mit etwa 30,50 × 19,75 Metern. Ausgeschrieben sind die Hallenkonstruktionen einschließlich Dach- und Wandverkleidungen sowie Toren, Türen und teilweise Fenstern; Erd- und Rohbauarbeiten sind nicht Teil der Leistung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 589.350 Euro, die Angebotsfrist endet am 17. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die beiden Industriehallen Fahrzeughalle Bauhof und Kaltlager. Die Leistungen Erd- und Rohbau für die Hallen werden nach Angabe des AN Industriehallen bauseits ausgeführt. Bauhof Fahrzeughalle: ca. 30,70 x 12,85 m, Stahltragkonstruktion, Sandwichpaneele Dach und Wand, 5 Stk. Sektionaltore, 1 Stk. Türelement, 5 Stk. Fenster Kaltlager: ca. 30,50 x 19,75 m, Stahltragkonstruktion, teilweise geschlossen mit Sandwichpaneele Dach und Wand, 2 Stk. Sektionaltore, 1 Stk. Türelement

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Industriehallen ohne Roh- und Tiefbau589.350 EUR

    Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die beiden Industriehallen Fahrzeughalle Bauhof und Kaltlager. Die Leistungen Erd- und Rohbau für die Hallen werden nach Angabe des AN Industriehallen bauseits ausgeführt. Bauhof Fahrzeughalle: ca. 30,70 x 12,85 m, Stahltragkonstruktion, Sandwichpaneele Dach und Wand, 5 Stk. Sektionaltore, 1 Stk. Türelement, 5 Stk. Fenster Kaltlager: ca. 30,50 x 19,75 m, Stahltragkonstruktion, teilweise geschlossen mit Sandwichpaneele Dach und Wand, 2 Stk. Sektionaltore, 1 Stk. Türelement

    Frist: 17.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

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Anforderungen

Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 669125-2026

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