Lieferung und Montage von Toranlagen für Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 13.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 326.519 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Heitersheim
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 12.03.2026
- CPV-Codes
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- Tore (44221300)
- Einbau von Toren (45421148)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 171832-2026
- Verfahrensnummer
- 6f62497e-f7dc-4b6d-957f-f3d00f5a6e4e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Heitersheim schreibt die Lieferung und Montage von Sektionaltoren für ein neues Feuerwehrgebäude und einen neuen Bauhof aus. Der Auftrag umfasst insgesamt 15 Tore mit spezifischen Anforderungen an Wärmeschutz und Verglasung. Die Ausführung erfolgt im Rahmen des Neubauprojekts am nördlichen Stadtrand.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben). Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Toranlagen326.519 EUR
Toranlagen Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben). Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
Frist: 13.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. siehe Ausschreibungsunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.05.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 366359-2026
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