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Eigenerklärung zu § 124 GWB
Der Bieter hat die aufgeführte Erklärung dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Wir erklären, dass
unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich unserer Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität bzw. die Zuverlässigkeit des Unternehmens infrage gestellt wird, durch unser Unternehmen, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwer- wiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurück gehalten hat und weitere Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen
Darüber hinaus wird erklärt, dass einer Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße im vorstehenden Sinne einer Verurteilung oder einer Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich stehen.
(Ort, Datum) Firmenname, Name des Erklärenden (ggf. Unterschrift und Firmenstempel)
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.
Anlage 6