Softwarepflege für Harris I2 Analyst Software

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
27.05.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
361085-2026
Verfahrensnummer
22c269ad-3c02-472b-b6c7-dd2e29423087

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Softwarepflege für das Produkt Harris I2 Analyst aus. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028. Es handelt sich um eine direkte Vergabe ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

6003010787-BAAINBw IT2.1D B/I2AD/VA124/SB212 Verlängerung SWP Harris

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 6003010787-BAAINBw IT2.1D B/I2AD/VA124/SB212 Verlängerung SWP Harris

    Gemäß Forderung I4.1 ist für das im Projekt GMN eingesetzte Softwareprodukt (Harris I2 Analyst) entsprechende Softwarepflege vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 zu beauftragen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Angebotsauswertung erfolgte gemäß des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.