Software zur digitalen Dokumentation und Steuerung von Revisionsprozessen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
11.06.2026
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
evergabe.nrw.de
Bekanntmachungsnummer
399362-2026
Verfahrensnummer
1ff43d53-1d39-4824-b0ef-926da8d09a20

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Universitätsklinikum Münster beschafft eine Revisionssoftware zur durchgängigen und revisionssicheren Dokumentation der Arbeit seiner Internen Revision; sie soll die bisherige Software EY VIA ablösen. Vorgesehen sind unter anderem die automatisierte Übergabe von Berichten an geprüfte Bereiche, eine workflowbasierte Verfolgung von Maßnahmen sowie standardisierte Reports und Auswertungen. Die Ausschreibung betrifft Münster in Nordrhein-Westfalen; für das Los ist eine Dauer von 720 Tagen angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Das UKM beabsichtigt die Anschaffung einer Revisionssoftware, die den gesamten Revisionsprozess strukturiert, vollständig, ohne Medienbrüche und revisionssicher abbildet.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Revisionssoftware

    Eine automatisierte Übergabe von Berichten an die geprüften Bereiche inkl. einer workflowbasierten Maßnahmenverfolgung sollte hierbei möglich sein (webbasiertes Follow-up an die Revisionssoftware angeschlossen). Ebenso sollte die Erstellung von standardisierten Reports und Auswertungen auf Knopfdruck gewährleistet sein. Ziel ist die Ablösung der bisherigen Revisionssoftware (EY VIA) sowie die durchgängig digitale und revisionssichere Dokumentation der Kernprozesse der Internen Revision - von der Prüfungsplanung über die Prüfungsdurchführung bis zum Follow-up offener Maßnahmen und zum Stakeholder-orientierten Reporting. Dazu muss eine Bereitstellung einer Softwarelösung als End-to-End-Lösung zur Abbildung der Revisi-ons-Prozesse inkl. digitaler Akte je Prüfung, Workflowsteuerung, Maßnahmenmanagement mit auto-matisiertem Follow-up, Portal für Geprüfte, Dashboards/KPIs sowie automatisiertem Berichtswesen angeboten werden. Interne Nutzer*innen aktuell: 7 Revisor*innen, 1 Prüfungsleitung (CAE/Leitung). Prüfungsportfolio: ca. 20-30 Audits/Jahr in unterschiedlichen Größen und Schwerpunkten (Allge-mein/Kaufmännisch, IT und Bau). Zusätzlich ist ein Frontend/Portal für Geprüfte (ca. 50-100 Nutzer*innen) zur Nachverfolgung von Maß-nahmen und zur Ablage/Einsicht von Berichten gefordert. Die Lösung soll als Cloudmodell angeboten werden. Der Abschluss eines EVB-IT-Systemvertrages ist obligatorisch. Die Implementierung soll ab Anfang Oktober 2026 begonnen werden und spätestens zum 15. Dezem-ber 2026 abgeschlossen sein. Während dieser Zeit sollen bereits testweise 1 bis 2 Prüfungen inner-halb der Software durchgeführt und dort dokumentiert werden.

    Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eine Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB oder vergleichbaren Vorschriften führt zum Ausschluss. Bieter, die in Geldwäscheaktivitäten (§ 261 StGB) oder in die Finanzierung terroristischer Aktivitäten verwickelt sind, werden ausgeschlossen. Eine Verurteilung wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Subventionsbetrug (§ 264 StGB) schließt Unternehmen aus, da dies die Integrität des Unternehmens und die ordnungsgemäße Nutzung öffentlicher Mittel infrage stellt. Unternehmen oder Personen, die sich durch korrupte Praktiken wie Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung oder Bestechung einen Vorteil im Vergabeverfahren verschaffen wollen, werden ausgeschlossen. Dies betrifft Fälle, in denen Geschenke, Geld oder andere Vorteile angeboten oder angenommen wurden, um Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Verstöße gegen Menschenrechte, wie Menschenhandel ( § 232 StGB), Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit führen zu einem Ausschluss. Unternehmen, die gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen, können ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für schwere oder wiederholte Verstöße, die auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein schließen lassen. Schwere Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften, etwa die Nichtzahlung von Löhnen oder Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften führen zum Ausschluss. Unternehmen, die nicht in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, werden ausgeschlossen, da dies ein Zeichen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit ist. Ein Unternehmen, das insolvent ist, d. h. zahlungsunfähig oder überschuldet, wird ausgeschlossen. Es gilt als nicht leistungsfähig und nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Befindet sich ein Bieter in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, beispielsweise einer Zwangsverwaltung oder einem gerichtlichen Vergleichsverfahren, wird er ausgeschlossen. Unternehmen, die durch Absprachen, wie Kartellbildung oder Preisabsprachen, den Wettbewerb einschränken, werden ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit öffentliche Aufträge unzureichend erfüllt oder Vertragsbedingungen schwerwiegend verletzt hat, kann es von künftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Bieter, die das Vergabeverfahren durch falsche Angaben, Manipulation oder andere unzulässige Einflussnahmen verfälschen, werden ausgeschlossen. Unternehmensbezogene Unterlagen werden nachgefordert

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 755966-2026

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