Sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 29.09.2026
- CPV-Codes
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- Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit (71317210)
- Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
- Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen (85140000)
- Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 668875-2026
- Verfahrensnummer
- ed81eafd-f776-4abf-bdd4-7d8dbf12c908
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen schreibt eine Rahmenvereinbarung für die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus. Die Vereinbarung ist auf 730 Tage angelegt; konkrete Mengen oder ein geschätzter Auftragswert sind nicht genannt. Der Auftraggeber hat seinen Sitz in Köln, Nordrhein-Westfalen.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung in zwei Losen: Los 1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstech-nischen Betreuung - Betriebsarzt (Los 1) Los 2: Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2) Die genannten Lose werden aus technischen Gründen jeweils separat in gesonderten Projekträumen des Vergabemarktplatzes NRW veröffentlicht. Die vorliegende Auftragsbekanntmachung und die hierzu in den betreffenden Projektraum des Vergabemarktplatzes NRW eingestellten Vergabeunterlagen betreffen ausschließlich das Los 2. Bei der Grundbetreuung gemäß Abschnitt II der Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2 ist der Auftraggeber nach Rücksprache mit der zuständigen Unfallkasse NRW in beiden Losen der Betreuungsgruppe II zugeordnet. Für das Los 2 gelten pro Jahr die folgenden in Aussicht genommenen Auftragsvolumina und Höchstabnahmegrenzen: Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt in Los 2 insgesamt 408 Personenstunden pro Jahr, aufgeteilt wie folgt: - Grundbetreuung nach Anlage 2 Anhang 3 DGUV V 2: 280 Personenstunden - Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen: 60 Personenstunden - Betreuung Gefährdungsbeurteilungen: 60 Personenstunden - Notfallübungen: 8 Personenstunden Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von insgesamt 570 Personenstunden pro Jahr. Diese verbindliche Höchstabnahmegrenze setzt sich wie folgt zusammen: - Grundbetreuung nach Anlage 2 Anhang 3 DGUV V 2: 314 Personen-stunden - Betreuung Planungsverfahren und Stellungnahmen: 120 Personenstunden - Betreuung Gefährdungsbeurteilungen: 120 Personenstunden - Notfallübungen: 16 Personenstunden Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht in beiden Losen nicht. Die Rahmenvereinbarung wird in jedem Los mit jeweils einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt in jedem Los am 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Der Auftraggeber sieht in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Durchführung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung - Fachkraft für Arbeitssicherheit (Los 2)
- 1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch "Preisblatt") zu verwenden. Der Angebotsvergleichspreis setzt sich aus der Summe der Positionen aus den einzelnen im Preisblatt aufgeführten Positionen zusammen. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von dem Auftraggeber im Preisblatt je Position geschätzten Mengen. 2. Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. 3. Sämtliche Preise sind als Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Alle abgefragten Werte und Preise sind einheitlich wie abgefragt mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es ist ausschließlich zu-lässig, die orangefarben unterlegten Felder auszufüllen. Angebotsvergleichs-preis ist der Brutto-Gesamtpreis. 4. Der angegebene Brutto-Gesamtpreis schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Anfahrtskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleis-tungen des Auftragnehmers. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht. 5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 6. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- 30 %
- 1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Qualität ist von jedem Bieter ein einheitliches Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck 09: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 09 darf einschließlich Voreintragungen des Auftraggebers maximal 10 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 10 Seiten berücksichtigt. 2. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck 09 in der dafür vorgesehenen Tabelle jeweils direkt neben den Bezeichnungen der Unterkriterien in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Dokumente vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. 3. Die Konzepte müssen als Word-Datei vorgelegt werden, damit sie im Hinblick auf die Einhaltung des vorgegebenen Formates überprüfbar sind. 4. In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: - Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit 15 % (= 15 Punkte) - Organisation der Leistungserbringung 20 % (= 20 Punkte) - Zeitliche Verfügbarkeit 15 % (= 15 Punkte) - Standortnähe 20 % (= 20 Punkte) Die Anforderungen, auf die es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert: - Erfahrung der eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass die vorgesehene Fachkraft für Arbeitssicherheit über besondere auftragsbezogene Erfahrungen bei der sicherheitstechnischen Betreuung von Organisationen vergleichbarer Größe und Struktur, insbesondere im öffentlichen Sektor, verfügt. - Organisation der Leistungserbringung: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch feste Ansprechpartner, ausreichende personelle Kapazitäten und belastbare Vertretungsregelungen eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige sicherheitstechnische Betreuung sicherstellt. - Zeitliche Verfügbarkeit: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter kurze Reaktionszeiten sowie eine hohe zeitliche Verfügbarkeit und Flexibilität bei der Erbringung sicherheitstechnischer Betreuungsleistungen gewährleistet. - Standortnähe: Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen (höchstens 100 km) hinaus besteht die Anforderung, dass der Bieter durch eine standortbezogene Zuordnung der für die Auftragsausführung vorgesehenen sicherheitstechnischen Ressourcen eine räumlich effiziente Vor-Ort-Betreuung jedes einzelnen Standortes des Auftraggebers gewährleistet. 5. Das Konzept zum Zuschlagskriterium 2: Qualität wird zu jedem Unterkriterium nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,0 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. 10,00 Die Angaben tragen den Anforderungen in hervorragendem Maße Rechnung. Sie weisen keine Schwächen auf (sehr gute Erfüllung). 08,00 Die Angaben tragen den Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und weisen keine ins Gewicht fallenden Schwächen auf (gute Erfüllung). 06,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen lediglich vereinzelte, geringfügige Schwächen in ausschließlich untergeordneten Gesichtspunkten auf, ohne nachteilige Auswirkungen auf die Leistungserbringung (befriedigende Erfüllung). 04,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überwiegend, jedoch nicht in vollem Umfang Rechnung. Sie weisen nicht nur untergeordnete Schwächen auf, die auch wesentliche Gesichtspunkte betreffen und zu Einschränkungen bei der Leistungserbringung führen können (noch befriedigende Erfüllung). 02,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nur teilweise Rechnung. Sie weisen erhebliche Schwächen in für die Leistungserbringung wesentlichen Gesichtspunkten auf (ausreichende Erfüllung). 00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung. Sie weisen schwerwiegende Schwächen auf, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung nicht erwarten lassen (keine Erfüllung). 6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet der Auftraggeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
- 70 %
Vergabeunterlagen
20 Dateien laut Portal · Stand 06.10.2026| Sonstiges | 89 KB | |
| Sonstiges | 172 KB | |
| Sonstiges | 20 KB | |
| Anschreiben | 98 KB | |
| Anschreiben | 310 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 173 KB | |
| Sonstiges | 180 KB | |
| Formular | 51 KB | |
| Formular | 32 KB | |
| Formular | 50 KB | |
| Formular | 36 KB | |
| Formular | 29 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Formular | 28 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Formular | 35 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Formular | 27 KB | |
| Formular | 14 KB | |
| Formular | 37 KB |
Anforderungen
Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Der Auftraggeber sieht in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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