Sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 15.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Schwelm
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Nicht angegeben
- Veröffentlicht
- 24.09.2026
- CPV-Codes
- Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit (71317210)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25854984
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Schwelm sucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur sicherheitstechnischen Betreuung. Vorgesehen sind mindestens 290 und höchstens 440 Stunden pro Jahr; die Leistung soll vom 1. Juli 2027 bis zum 30. Juni 2031 erbracht werden, mit einer möglichen Verlängerung bis zum 30. Juni 2033. Der Einsatzort ist Schwelm.
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Leistungsbeschreibung
Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung 3. rechtliche Eignung § 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Arbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit) für 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033)
Es wird eine Mindeststundenzahl von 290 Stunden pro Jahr angenommen. Insgesamt ist von einer Maximalstundenzahl von 440 Stunden per anno auszugehen. I. Eignungskriterien 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung a) Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) 3 Referenzen: 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren aus dem kommunalen Sektor, musterhafte Vorlage einer Betriebsanweisung 3. rechtliche Eignung § 7 Arbeitssicherheitsgesetz - Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Nachweis) II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : 01.07.2027 - 30.06.2031 (ggfls. mit Verlängerung bis zum 30.06.2033) VII. Zuschlagskriterien: Preis pro Stunde !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Arbeitsicherheitsfachkraft Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebssicherheit
Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
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