Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings- und Asylunterkünfte
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landratsamt Dachau
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 13.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
- Bewachungsdienste (79713000)
- Streifendienste (79715000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 706919-2026
- Verfahrensnummer
- da736b8f-3437-4e67-92f1-ee1dc8a56163
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Landratsamt Dachau sucht einen Auftragnehmer für Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlings- und Asylunterkünften im Landkreis Dachau. Dazu gehören die rund um die Uhr besetzten Wachdienste in Gemeinschaftsunterkünften, mobile Streifen in dezentralen Unterkünften sowie zusätzliche Einsätze nach Bedarf; die Leistungen werden einzeln abgerufen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Februar 2027, läuft zunächst zwei Jahre und kann viermal um jeweils zwölf Monate verlängert werden; ihr Höchstwert beträgt 40 Millionen Euro netto.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlings- und Asylunterkünften des Landkreises Dachau. Umfasst sind die stationäre Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte, die mobile Bestreifung dezentraler Unterkünfte sowie Bedarfs- und Zusatzeinsätze. Laufzeit ab 01.02.2027 zwei Jahre fest mit viermaliger Verlängerungsoption um je zwölf Monate; Höchstwert (bei Gesamtlaufzeit) 40.000.000,00 Euro netto.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlings- und Asylunterkünften des Landkreises Dachau
Der Landkreis Dachau schließt eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer über Sicherheitsdienstleistungen in seinen Flüchtlings- und Asylunterkünften. Die Leistungen werden über Einzelaufträge abgerufen. Leistungsumfang: - stationäre Bewachung der Gemeinschaftsunterkünfte rund um die Uhr, in der Regel als Doppelbewachung mit Wach- und Schichtleitung; - mobile Bestreifung dezentraler Unterkünfte; - Bedarfs- und Zusatzeinsätze, insbesondere Verstärkungen, kurzfristige Einsätze aus einer Personalreserve und Bewachung neu in Betrieb genommener Standorte. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Zugangs- und Besucherkontrolle, Kontrollgänge, Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben, Unterstützung bei der Essensausgabe, Deeskalation, Melde- und Dokumentationspflichten sowie die Zusammenarbeit mit Unterkunftsleitung, Polizei und Rettungsdiensten. Die Ist-Situation umfasst derzeit fünf stationär bewachte Standorte und drei mobil bestreifte dezentrale Unterkünfte; das entspricht im Jahresmittel rund 15 Sicherheitskräften rund um die Uhr. Die in den Vergabeunterlagen ausgewiesenen Mengen sind Schätzmengen des Auftraggebers. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Standorte können während der Laufzeit hinzukommen, entfallen oder zwischen stationärer Bewachung und mobiler Bestreifung wechseln. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 40.000.000,00 Euro netto für die gesamte Laufzeit; mit Erreichen des Höchstwerts ist die Rahmenvereinbarung erschöpft. Anforderungen an das Personal: Erlaubnis nach § 34a GewO, Sachkundeprüfung beziehungsweise Unterrichtung je nach Funktion, eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis, Nachweis Masernschutz nach § 20 IfSG sowie Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch; weitere Sprachen, vorzugsweise Arabisch und Russisch, sind erwünscht. Die Vergütung richtet sich mindestens nach dem Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Gewertet wird die Wertungssumme aus den angebotenen Stundenverrechnungssätzen und den vorgegebenen Schätzmengen für die stationäre Bewachung, die mobile Bestreifung und die Bedarfsleistungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Anforderungen an deinen Betrieb
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: alle Ausschlussgründe nach dem GWB, insbesondere §§ 123; 124 GWB Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Betrug oder Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit beeinträchtigt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsverzerrung durch Vorbefassung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Ausschlussgrund: Mangelhafte Erfüllung eines öffentlichen Auftrags (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Ausschlussgrund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). Fehlende Erklärungen und Nachweise, sofern diese nicht wertungsrelevant sind, können durch den Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
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LOT-0001 · Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlings- und Asylunterkünften des Landkreises Dachau
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Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: alle Ausschlussgründe nach dem GWB, insbesondere §§ 123; 124 GWB Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung krimineller Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Ausschlussgrund: Beteiligung an der Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Betrug oder Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 123 Abs. 4 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Ausschlussgrund: Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit beeinträchtigt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). Ausschlussgrund: Wettbewerbsverzerrung durch Vorbefassung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). Ausschlussgrund: Mangelhafte Erfüllung eines öffentlichen Auftrags (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Ausschlussgrund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB). Fehlende Erklärungen und Nachweise, sofern diese nicht wertungsrelevant sind, können durch den Auftraggeber gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
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