Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Verkehrsinfrastruktur der Hochhalde Schkopau

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
06.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Reparatur- und Wartungsdienste (50000000)
  • Installation (außer Software) (51000000)
  • Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels (55000000)
  • Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (66000000)
  • Immobiliendienste (70000000)
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (75000000)
  • Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
  • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
  • Allgemeine und berufliche Bildung (80000000)
  • Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
  • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
  • Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport (92000000)
  • Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste (98000000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
0d428933-f089-4ed4-8f22-ddaa8c1b592b
Verfahrensnummer
bc3d376c-56a3-4511-ad8a-369469600988

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH beauftragt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur auf der Hochhalde Schkopau. Dazu gehören die Erstellung und Pflege des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans, die Koordination und Kontrolle der Schutzmaßnahmen während der Bauarbeiten sowie regelmäßige Sicherheitsbegehungen und die Dokumentation. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen sind nicht enthalten.

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Leistungsbeschreibung

Die Aufgaben und Pflichten des SiGeKo ergeben sich aus den vorgenannten sowie den folgend aufgeführten: - Gesetzen und Verordnungen, - Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), - Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und - Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter. Ergänzend wird auf die Einhaltung der HVA F-StB TVB-SiGeKo verwiesen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung der hiermit abgefragten Leistungen die Übertragung der Bauherrenpflichten gemäß den Bestimmungen §4 BaustellV erfolgen wird. Die hier ausgeschriebenen Leistungen: Planungsphase: - Erstellung, Bereitstellung und Aktualisierung von projektspezifischen Beleh-rungs- und Infoblättern (insb. zu den Deponie-Sonderregelungen und Nachtar-beitsvorgaben) als zwingende Arbeitsgrundlage für die Einführung und Verpflich-tung aller Baubeteiligten - Prüfung, Koordinierung und deponiespezifische Ergänzung der arbeitsplatzbezo-genen Betriebs- und Arbeitsanweisungen der ausführenden Unternehmen sowie deren verbindliche Integration in den SiGe-Plan als vertragliche Grundleistung. - Erstellung des SiGe-Plans (gem. §2 Abs. 3 BaustellV); Bekanntmachung des SiGe-Plans inkl. Aushang auf der Baustelle; Einführung aller Baubeteiligten in den SiGe-Plan und Hinwirkung auf die konsequente Umsetzung - Vorbereiten der Vorankündigung gem. §2 Abs. 2 BaustellV Ausführungsphase: Koordinierung - der Zusammenarbeit aller am Bau und der Überwachung beteiligten Unterneh-men hinsichtlich des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes im Bauablauf, bezogen auf die vom AG vorgegebenen Rahmenkonzepte (Brandschutzkonzept) sowie die von den AN festgestellten und einzuhaltenden Maßnahmen vor Ort - der Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken zwischen allen am Bau Beteiligten und der Überwachung der Beteiligten und Bewerten ihrer Auswir-kungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren Vermittlung - von Sicherheitsinformationen und -auflagen sowie Klärung sicherheitsrelevanter Belange (insb. Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Nachweise, Prüfzertifikate) mit allen am Bau Beteiligten vor Beginn und während der Bauausführung (inkl. nach-folgender Baufirmen und Nachunternehmer). Dies umfasst die Organisation der Zusammenarbeit der Firmen sowie die koordinierende Überwachung, ob die aus-führenden Unternehmen ihre Beschäftigten nachweislich sowie in verständlicher Form und Sprache über die relevanten Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen haben Überwachung bzw. Kontrolle - der Einhaltung der Pflichten der am Bau und der Überwachung beteiligten Unternehmen nach BaustellV - der Einhaltung des SiGe-Plans - hinsichtlich der Anwendung der „Allgemeinen Grundsätze“ nach §4 ArbSchG - der Einhaltung der festgelegten technischen und organisatorischen Schutzmaß-nahmen - der Nachweise der Anzeigen der Bauarbeiten durch die baubeteiligten AN (Be-rufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt) - Achten auf Absicherung der Baustelle ggü. Anderen betrieblichen Tätigkeiten so-wie auch ggü. Dritten - Eingreifen bei gefährlichen Arbeitszuständen - der Belehrungsnachweise der NAN - der Nothelfernachweise der benannten Ersthelfer - schriftliche Information an die öBÜ bei Feststellung der Nichteinhaltung von Vor-gaben - Sicherstellung der Information aller auf der Baustelle Tätigen und der fachlich Beteiligten über sicherheitsrelevante Änderungen - Anpassung des SiGe-Plans bei Bedarf und Bekanntmachung bei allen Beteiligten - Organisieren und Durchführen, Dokumentieren und Auswerten von wöchentli-chen Baustellensicherheitsbegehungen - Fortführen und Abschließen der Unterlage gem. §3 Abs. 2 Pkt 3 BaustellV mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungs-arbeiten (Baumerkmalsakte) und Übergabe dieser mit den Revisionsunterlagen an den AG Teilnahme an Bauberatungen - Bauanlaufberatung - Teilnahme und Berichterstattung im Rahmen der Bauberatungen (wöchentlich) im 14-Tage-Rhythmus Dokumentation / Nachbereitung - fallweise Dokumentation im Tagesbericht / Bautagebuch und in zu entwickelnden Belehrungsformblättern - Dokumentation des Zustands der Baustelle, der Abgrenzungen, des Zustandes der Rettungsgeräte, der Erste-Hilfe-Ausrüstung und der Geräte- und Arbeitstech-nik, des Zustandes und der Vollzähligkeit der persönlichen Arbeitskleidung und Schutzausrüstung sowie der Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Ma-schinen und Geräte - Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Ergebnisse, Feststellungen und Ent-scheidungen im Rahmen von separaten SiGeKo-Begehungsprotokollen bzw. eines SiGeKo-Tagebuchs zur direkten Zuarbeit für das Bautagebuch des AG. Dies umfasst auch die Bereitstellung, Anpassung und Dokumentation der hierfür er-forderlichen objektspezifischen Belehrungsformblätter - fallweise Dokumentation von Unfällen, Vorkommnissen und der getroffenen Ent-scheidungen im Tagesbericht / Bautagebuch - fallweise Dokumentation der Weisungen des AG und der Umsetzung der Wei-sungen - fallweise Dokumentation von Besuchen von Behörden oder Dritter und Anwei-sungen der zuständigen Behörden im Tagesbericht / Bautagebuch - Erstellung bzw. mind. Zuarbeit zur Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB 32

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Modernisierung der Infrastruktur auf der Hochhalde Schkopau (HHS), Teilbereich Verkehrsinfrastruktur

    Die Aufgaben und Pflichten des SiGeKo ergeben sich aus den vorgenannten sowie den folgend aufgeführten: - Gesetzen und Verordnungen, - Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), - Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und - Richtlinien, Sicherheitsregeln und Merkblätter. Ergänzend wird auf die Einhaltung der HVA F-StB TVB-SiGeKo verwiesen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass mit der Beauftragung der hiermit abgefragten Leistungen die Übertragung der Bauherrenpflichten gemäß den Bestimmungen §4 BaustellV erfolgen wird. Die hier ausgeschriebenen Leistungen: Planungsphase: - Erstellung, Bereitstellung und Aktualisierung von projektspezifischen Beleh-rungs- und Infoblättern (insb. zu den Deponie-Sonderregelungen und Nachtar-beitsvorgaben) als zwingende Arbeitsgrundlage für die Einführung und Verpflich-tung aller Baubeteiligten - Prüfung, Koordinierung und deponiespezifische Ergänzung der arbeitsplatzbezo-genen Betriebs- und Arbeitsanweisungen der ausführenden Unternehmen sowie deren verbindliche Integration in den SiGe-Plan als vertragliche Grundleistung. - Erstellung des SiGe-Plans (gem. §2 Abs. 3 BaustellV); Bekanntmachung des SiGe-Plans inkl. Aushang auf der Baustelle; Einführung aller Baubeteiligten in den SiGe-Plan und Hinwirkung auf die konsequente Umsetzung - Vorbereiten der Vorankündigung gem. §2 Abs. 2 BaustellV Ausführungsphase: Koordinierung - der Zusammenarbeit aller am Bau und der Überwachung beteiligten Unterneh-men hinsichtlich des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes im Bauablauf, bezogen auf die vom AG vorgegebenen Rahmenkonzepte (Brandschutzkonzept) sowie die von den AN festgestellten und einzuhaltenden Maßnahmen vor Ort - der Abstimmung der zeitlichen Abfolge von Einzelgewerken zwischen allen am Bau Beteiligten und der Überwachung der Beteiligten und Bewerten ihrer Auswir-kungen aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren Vermittlung - von Sicherheitsinformationen und -auflagen sowie Klärung sicherheitsrelevanter Belange (insb. Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Nachweise, Prüfzertifikate) mit allen am Bau Beteiligten vor Beginn und während der Bauausführung (inkl. nach-folgender Baufirmen und Nachunternehmer). Dies umfasst die Organisation der Zusammenarbeit der Firmen sowie die koordinierende Überwachung, ob die aus-führenden Unternehmen ihre Beschäftigten nachweislich sowie in verständlicher Form und Sprache über die relevanten Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen haben Überwachung bzw. Kontrolle - der Einhaltung der Pflichten der am Bau und der Überwachung beteiligten Unternehmen nach BaustellV - der Einhaltung des SiGe-Plans - hinsichtlich der Anwendung der „Allgemeinen Grundsätze“ nach §4 ArbSchG - der Einhaltung der festgelegten technischen und organisatorischen Schutzmaß-nahmen - der Nachweise der Anzeigen der Bauarbeiten durch die baubeteiligten AN (Be-rufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt) - Achten auf Absicherung der Baustelle ggü. Anderen betrieblichen Tätigkeiten so-wie auch ggü. Dritten - Eingreifen bei gefährlichen Arbeitszuständen - der Belehrungsnachweise der NAN - der Nothelfernachweise der benannten Ersthelfer - schriftliche Information an die öBÜ bei Feststellung der Nichteinhaltung von Vor-gaben - Sicherstellung der Information aller auf der Baustelle Tätigen und der fachlich Beteiligten über sicherheitsrelevante Änderungen - Anpassung des SiGe-Plans bei Bedarf und Bekanntmachung bei allen Beteiligten - Organisieren und Durchführen, Dokumentieren und Auswerten von wöchentli-chen Baustellensicherheitsbegehungen - Fortführen und Abschließen der Unterlage gem. §3 Abs. 2 Pkt 3 BaustellV mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungs-arbeiten (Baumerkmalsakte) und Übergabe dieser mit den Revisionsunterlagen an den AG Teilnahme an Bauberatungen - Bauanlaufberatung - Teilnahme und Berichterstattung im Rahmen der Bauberatungen (wöchentlich) im 14-Tage-Rhythmus Dokumentation / Nachbereitung - fallweise Dokumentation im Tagesbericht / Bautagebuch und in zu entwickelnden Belehrungsformblättern - Dokumentation des Zustands der Baustelle, der Abgrenzungen, des Zustandes der Rettungsgeräte, der Erste-Hilfe-Ausrüstung und der Geräte- und Arbeitstech-nik, des Zustandes und der Vollzähligkeit der persönlichen Arbeitskleidung und Schutzausrüstung sowie der Funktionsfähigkeit der Schutzeinrichtungen der Ma-schinen und Geräte - Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Ergebnisse, Feststellungen und Ent-scheidungen im Rahmen von separaten SiGeKo-Begehungsprotokollen bzw. eines SiGeKo-Tagebuchs zur direkten Zuarbeit für das Bautagebuch des AG. Dies umfasst auch die Bereitstellung, Anpassung und Dokumentation der hierfür er-forderlichen objektspezifischen Belehrungsformblätter - fallweise Dokumentation von Unfällen, Vorkommnissen und der getroffenen Ent-scheidungen im Tagesbericht / Bautagebuch - fallweise Dokumentation der Weisungen des AG und der Umsetzung der Wei-sungen - fallweise Dokumentation von Besuchen von Behörden oder Dritter und Anwei-sungen der zuständigen Behörden im Tagesbericht / Bautagebuch - Erstellung bzw. mind. Zuarbeit zur Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB 32

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 882179

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