Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau der Gebäude C und P1 an der TH Köln

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
24.03.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
201282-2026
Verfahrensnummer
b9c172aa-fd21-446c-ba97-8c37ed05044b

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Kurzbeschreibung

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW schreibt Ingenieurleistungen für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Ersatzneubau der Gebäude C und P1 am Campus Deutz der TH Köln aus. Der Auftrag umfasst die Betreuung während der Planungs- und Ausführungsphase über einen Zeitraum von ca. 2.340 Tagen. Es handelt sich um ein komplexes Hochschulbauprojekt mit Büro-, Forschungs- und Lehrflächen sowie einem integrierten Parkhaus.

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Leistungsbeschreibung

Ingenieurleistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination zu den Baumaßnahmen Technische Hochschule Campus Deutz Ersatzneubau Gebäude C und P1. Bei dem Bauvorhaben in der Betzdorfer Straße in Köln handelt es sich um einen Neubau der Technischen Hochschule Köln. Das Gebäude C ist als oberirdisch sechsgeschossiger Baukörper mit einer Teilunterkellerung für Technik geplant und vereint eine Mischung aus Büro- , Forschung- und Lehrnutzungen unter einem Dach. Weiterhin ist ein in die Gebäudekubatur integriertes Parkhaus geplant. Das Gebäude wird der Gebäudeklasse 5 zugeordnet. In dem Gebäude soll hauptsächlich die Fakultät für Anlagen, Energie- und Maschinensysteme (09) verortet werden. Diese besteht aus folgenden Instituten bzw. Bereichen: - Landmaschinentechnik - Maschinenbau - Werkstoffkunde - Verwaltung und Dekanat. Zusätzlich werden Räumlichkeiten für das Institut für Physik, das Institut für Ressourcenmanagement und Technologie in den Tropen und Suptropen (ITT) und Zentrale Lehrflächen (ZLF) untergebracht.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · THK-CD-Köln/Gebäude C+P1 SiGeKo

    Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator Leistungen gem. §3 Baustellenverordnung. Koordinierende Betreuung der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes während der Planungs- und Ausführungsphase für den Ersatzneubau Gebäude C+P1 an der THK-Campus Deutz

    Frist: 23.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

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Anforderungen

§ 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Die Angebote müssen vollständig sein. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der AG weist des Weiteren darauf hin, dass er sich das Recht vorbehält, Aufklärungen nach § 15 Abs. 5 VgV sowie Nachforderungen bezüglich fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger leistungsbezogener und unternehmensbezogener Unterlagen, die nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, nach § 56 Abs. 2 VgV vorzunehmen. Die Bieter haben ausdrücklich kein Recht auf die Durchführung einer Aufklärung oder Nachforderung im oben genannten Sinne. Die Vergabestelle wird die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 457019-2026

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