Ökologische Baubegleitung für den Neubau des Hallenbads Schwelm

Status
Offen
Angebotsfrist
02.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Schwelm
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
03.11.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Bekanntmachungsnummer
761878-2026
Verfahrensnummer
d4a655f1-4b57-4fa1-8f4d-1dec8d7a6d04

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Schwelm sucht eine ökologische Baubegleitung für den Neubau ihres Hallenbads in Schwelm, Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst die Überwachung der Bauarbeiten, die fachliche Beratung der Bauleitung und die Dokumentation vor Ort; die Ausführung ist voraussichtlich vom 1. März 2027 bis zum 31. Dezember 2028 vorgesehen.

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Leistungsbeschreibung

Ökologische Baubegleitung für das Projekt Neubau Hallenbad Schwelm. Im Rahmen des Neubaus des Hallenbades Schwelm wurde die Leistung für eine ökologische Baubegleitung vergeben. Der beauftragte Leistungsumfang umfasst die baubegleitende Überwachung, die fachliche Beratung der Bauleitung und die Baudokumentation vor Ort. I. Eignungskriterien(konkrete Anforderungen, siehe LV) : 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung: a) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) mind. drei Referenzen b) Nachweis der berufl. Qualifikation: -Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Bereich Biologie, Landschaftsplanung, Umweltwissenschaften für das eingesetzte Personal c)Auszug dem Berufs- oder Handelsregister 3. rechtliche Eignung -keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : 01.03.2027-31.12.2028(voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien: Honorar 70 Prozent, Qualifikation 30 Prozent

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Ökologische Baubegleitung für das Projekt Neubau Hallenbad Schwelm.

    Ökologische Baubegleitung für das Projekt Neubau Hallenbad Schwelm. Im Rahmen des Neubaus des Hallenbades Schwelm wurde die Leistung für eine ökologische Baubegleitung vergeben. Der beauftragte Leistungsumfang umfasst die baubegleitende Überwachung, die fachliche Beratung der Bauleitung und die Baudokumentation vor Ort. I. Eignungskriterien(konkrete Anforderungen, siehe LV) : 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung: a) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit: a) mind. drei Referenzen b) Nachweis der berufl. Qualifikation: -Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Bereich Biologie, Landschaftsplanung, Umweltwissenschaften für das eingesetzte Personal c)Auszug dem Berufs- oder Handelsregister 3. rechtliche Eignung -keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Rechtsmittelbelehrung (EU) Sollten wir einer Rüge nicht abhelfen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (Nachprüfungsantrag). VII. Ausführungszeitraum : 01.03.2027-31.12.2028(voraussichtlich) VII. Zuschlagskriterien:

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