Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München

Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.05.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.04.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
254045-2026
Verfahrensnummer
da6f846f-6bbe-4f0c-9e98-80a14dcc5de9
CPV-Codes
Beratungsdienste (85312320)

Kurzbeschreibung

Der Landkreis München schreibt Leistungen zur Schuldner- und Insolvenzberatung aus, um Bürgern in finanziellen Notlagen eine ganzheitliche Unterstützung zu bieten. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, um den Bürgern eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Beratungsstellen zu ermöglichen. Die Leistungen umfassen neben der finanziellen Sanierung auch psychosoziale Beratung und präventive Maßnahmen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 1

    Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

    Frist: 19.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 2

    Gegenstand der vom jeweiligen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Bürger:innen des Landkreises München. Der Auftraggeber verfolgt mit der Schuldner- und Insolvenzberatung das Ziel, seinen Bürgern in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenprobleme und eine Zukunftsperspektive zu geben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben der Regelung der Finanzprobleme oft auch eine psychosoziale Beratung der Bürger und die Einschaltung weiterer Dienste erforderlich, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Die Schuldner- und Insolvenzberatung hat daher im Sinne einer ganzheitlichen Beratung und nachhaltig zu erfolgen. Der Landkreis München (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet) hat den Auftrag in zwei (2) Lose aufgeteilt. Hintergrund hierfür ist auch, dass den Bürgern im Landkreis München die Wahl bleiben soll, an welche der beiden Beratungsstellen sie sich wenden. In jedem Los gibt es einen unterschiedlichen Auftragnehmer.

    Frist: 19.05.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als Eigenerklärung abzugeben. Für diese Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - - - - - - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - - - Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Sind geforderte Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt oder deckt die Präqualifizierung nicht die ganze Leistung ab, behält sich der Auftraggeber vor, auch von präqualifizierten Unternehmen entsprechende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen anzufordern. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 1

Organisation der Beratung im Einzelfall Beratungsziele und Beratungsschwerpunkte, Vorgehen und Beratungsinstrumente Der Bieter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall methodisch vorgehen wird, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenproblematik und eine Zukunftsperspektive zu geben. Der Bieter hat dazu anhand eines beispielhaften Beratungsverlaufs sowohl für den Bereich der Schuldnerberatung als auch für den Bereich der Insolvenzberatung in einzelnen Beratungsschritten inklusive Erläuterung und Begründung die von ihm im Anwendungsfall angewendete Methodik anzugeben. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Beratungserfolg (=Überwindung der Schuldenproblematik und Zukunftsperspektive) sicherstellen will.
49 %
Präventive Arbeit Der biter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, welche präventiven Leistungen er im Auftragsfall ergreifen wird, damit die Bürger des Landkreises Schulden vermeiden. Der Bieter hat dabei weiter zu beschreiben, welche Maßnahmen er ergreift um den Ursachen von Überschuldung möglichst frühzeitig zu begegnen.
16.5 %
Zeitliche Erreichbarkeit und Personaleinsatz Der Bieter hat in seinem zu erstellenden Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall den Personaleinsatz in der Beratungsstelle organisieren wird, um eine kurze Wartezeit von maximal 4 Wochen auf einen persönlichen Beratungstermin zu gewährleisten. Der Bieter hat dabei auch anzugeben, wann die Bürger welche Beratungsangebote zeitlich und in welcher Häufigkeit in Anspruch nehmen können und welche Fallzahlen pro Berater geplant sind. Der Bieter hat dabei zu unterstellen, dass pro Vertragsjahr 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
12.5 %
Vernetzung mit öffentlichen und privaten Beratungsstellen Der Bieter hat daher in seinem Gesamtkonzept anzugeben, mit welchen weiteren Diensten er im Auftragsfall zusammenarbeiten wird, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit (z.B. psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Spielsucht) liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Bieter hat dabei anzugeben, wie die Zusammenarbeit mit diesen Diensten im Bedarfsfall erfolgen und wie er die Zusammenarbeit pflegen wird. Der Bieter hat dabei auch darauf einzugehen, wie er die Zusammenarbeit mit den weiteren Diensten im Zusammenhang mit der Beratung von Bürgern des Landkreises München mit Migrationshintergrund oder psychischen Erkrankungen organisieren wird.
22 %

LOT-0002 · Schuldner- und Insolvenzberatung für den Landkreis München Los 2

Zeitliche Erreichbarkeit und Personaleinsatz Der Bieter hat in seinem zu erstellenden Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall den Personaleinsatz in der Beratungsstelle organisieren wird, um eine kurze Wartezeit von maximal 4 Wochen auf einen persönlichen Beratungstermin zu gewährleisten. Der Bieter hat dabei auch anzugeben, wann die Bürger welche Beratungsangebote zeitlich und in welcher Häufigkeit in Anspruch nehmen können und welche Fallzahlen pro Berater geplant sind. Der Bieter hat dabei zu unterstellen, dass pro Vertragsjahr 750 Beratungsfälle im Bereich der Schuldnerberatung und 100 Beratungsfälle im Bereich der Insolvenzberatung anfallen.
12.5 %
Vernetzung mit öffentlichen und privaten Beratungsstellen Der Bieter hat daher in seinem Gesamtkonzept anzugeben, mit welchen weiteren Diensten er im Auftragsfall zusammenarbeiten wird, um die Ursachen von Schulden, die in den Lebensumständen des Bürgers und/oder in seiner Persönlichkeit (z.B. psychische Erkrankungen, Alkoholsucht, Spielsucht) liegen können, zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Der Bieter hat dabei anzugeben, wie die Zusammenarbeit mit diesen Diensten im Bedarfsfall erfolgen und wie er die Zusammenarbeit pflegen wird. Der Bieter hat dabei auch darauf einzugehen, wie er die Zusammenarbeit mit den weiteren Diensten im Zusammenhang mit der Beratung von Bürgern des Landkreises München mit Migrationshintergrund oder psychischen Erkrankungen organisieren wird.
22 %
Organisation der Beratung im Einzelfall Beratungsziele und Beratungsschwerpunkte, Vorgehen und Beratungsinstrumente Der Bieter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, wie er im Auftragsfall methodisch vorgehen wird, um den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises München in ausweglos erscheinenden Finanzlagen Hilfe bei der Überwindung ihrer Schuldenproblematik und eine Zukunftsperspektive zu geben. Der Bieter hat dazu anhand eines beispielhaften Beratungsverlaufs sowohl für den Bereich der Schuldnerberatung als auch für den Bereich der Insolvenzberatung in einzelnen Beratungsschritten inklusive Erläuterung und Begründung die von ihm im Anwendungsfall angewendete Methodik anzugeben. Der Bieter hat dabei insbesondere zu beschreiben, mit welchen Maßnahmen er den Beratungserfolg (=Überwindung der Schuldenproblematik und Zukunftsperspektive) sicherstellen will.
49 %
Präventive Arbeit Der biter hat in seinem Gesamtkonzept anzugeben, welche präventiven Leistungen er im Auftragsfall ergreifen wird, damit die Bürger des Landkreises Schulden vermeiden. Der Bieter hat dabei weiter zu beschreiben, welche Maßnahmen er ergreift um den Ursachen von Überschuldung möglichst frühzeitig zu begegnen.
16.5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

- - Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB - - - Betrug: §123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5. GWB - - - Bestechlichkeit: §124 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 - - - Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB - - - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, GWB - - - Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Verstoß gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB - - - Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenzverfahren oder vergleichbare Lage: § 124 Abs. 1 Nr. 2 - - - Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2GWB - - - Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB - - - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB - - - Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB - - - Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB - - - Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB - - - Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB - - - Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Eine Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen bzw. eine Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel als Eigenerklärung abzugeben. Für diese Angabe ist das Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung“ zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden gültigen bzw. aktuellen Bestätigungen mit einer angemessenen Fristsetzung anzufordern: - - - - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - - - - - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - - - - - - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - - - - - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen - - - - - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - - - - - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. - - - - - - - Bescheinigungen, die mit einem Gültigkeitsdatum versehen sind, müssen im Zeitpunkt der Einreichung gültig sein, andere Nachweise sollten in der Regel ein Ausstellungsdatum aufweisen, das nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichung ist. - - - - - Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Sind geforderte Nachweise im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt oder deckt die Präqualifizierung nicht die ganze Leistung ab, behält sich der Auftraggeber vor, auch von präqualifizierten Unternehmen entsprechende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen anzufordern. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich der Auftraggeber vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzufordern. Ein Rechtsanspruch auf Nachforderung besteht aber nicht.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 515304-2026

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