Schülerbeförderung zwischen Schulen sowie Schwimm- und Sportstätten

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Main-Kinzig-Kreis
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
22.05.2026
CPV-Codes
Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
351540-2026
Verfahrensnummer
10d97695-2fcb-4cb9-9e01-477fa08b4ec7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Main-Kinzig-Kreis beschafft Schülerbeförderungsleistungen für Fahrten zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten im Kreisgebiet. Dafür soll eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen für einzelne Fahrtenpaare aus Hin- und Rückfahrt geschlossen werden; die jeweiligen Leistungen werden gesondert beauftragt, ohne Anspruch auf Einzelaufträge. Die Ausschreibung betrifft das Jahr 2026, Angebote sind bis zum 22. Juni 2026, 08:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern für Querverkehre zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung für einzelne Leistungen besteht nicht.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung Querverkehre 2026

    Die Beförderung von Schüler/innen für "Querverkehre" zwischen Schulen und Schwimm- und Sportstätten auf dem Gebiet des Main-Kinzig-Kreises als Rahmenvereinbarung mit mehreren Verkehrsunternehmen. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können jeweils gesondert Kapazitäten für die Erbringung einzelner Leistungen abgefragt werden. Die einzelnen Angebote werden für die Einzelverkehre (Fahrtenpaare, jeweils bestehend aus Hin- und Rückfahrt) abgefragt. Jede Beauftragung eines Einzelverkehrs erfordert eine gesonderte Beauftragung. Dies gilt auch für die Erstbeauftragung zu Beginn der Betriebslaufzeit. Der Auftraggeber fordert die Auftragnehmer, die als erfolgreiche Bewerber aus dem Verfahren zum Abschluss dieser Rahmenvereinbarung hervorgegangen sind, zur Angebotsabgabe für die Einzelaufträge auf. Ein Anspruch auf die Beauftragung mit einzelnen Leistungen besteht nicht.

    Frist: 22.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eigenerklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 27.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 515736-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.