Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr für den Landkreis Vechta

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
15
Auftraggeber
Landkreis VechtaProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.03.2026
Bekanntmachungsnummer
142089-2026
Verfahrensnummer
8c3a2487-d41a-4cf7-a062-542d6db55cdd
CPV-Codes
60130000 · Personensonderbeförderung (Straße)

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Vechta schreibt die Leistungen für den freigestellten Schülerverkehr zu den Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule aus. Die Vergabe erfolgt in 15 Einzellosen, die den Transport der Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet ab dem Schuljahr 2026/2027 abdecken. Die Zuschlagserteilung erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Schülerbeförderung zu den Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule

Leistungen nach Losen (15)

  • LOT-0001 · KvG-Haus Dinklage

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · KvG-Haus Dinklage

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · KvG-Haus Dinklage

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Elisabethschule Lohne

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Elisabethschule Lohne

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Elisabethschule Lohne

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Elisabethschule SR

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Elisabethschule SR

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Elisabethschule SR

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Elisabethschule SR

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Elisabethschule Vechta

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Elisabethschule Vechta

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0013 · Elisabethschule Vechta

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0014 · Elisabethschule Vechta

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0015 · Elisabethschule Vechta

    Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr. Die zu befördernden Schüler/Innen wohnen im Gebiet des Landkreises Vechta und besuchen die Schulen Kardinal-von-Galen-Haus und Elisabethschule. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Verkehre ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen (v.a. der die planerischen Vorgaben/Schülerlisten enthaltenden Anlage 2 einschließlich der dortigen Angaben).

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.

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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann Auf die Vorschrift des § 56 VgV wird hingewiesen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 492820-2026
Vergleichbare Verfahren289vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag330 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 18 Vergaben

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    25.11.2024noch 4 Monate31.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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Landkreis Vechta

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