Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis Nienburg/Weser

Status
Offen
Angebotsfrist
16.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
23
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Personensonderbeförderung (Straße) (60130000)
  • Bedarfspersonenbeförderung (60140000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
715346-2026
Verfahrensnummer
a44c1ef9-5fae-4e66-a802-14c8225b8241

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landkreis Nienburg/Weser schreibt eine Rahmenvereinbarung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern außerhalb des allgemeinen Linienverkehrs aus. Die Leistung ist in 23 Lose gegliedert: 14 betreffen Fahrziele im Landkreis und neun Fahrziele außerhalb, darunter Schulen in mehreren Städten sowie Zubringerfahrten zu Haltestellen. Die Laufzeit je Los beträgt 1.440 Tage, also ungefähr vier Jahre.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung zur Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr | Landkreis Nienburg/Weser

Leistungen nach Losen (23)

  • LOT-0001 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Bad Oeynhausen, insbesondere Schule Wittekindshof, Schule am Weserbogen (KME)

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0002 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Hille, insbesondere Sprachförderschule, Schule Mindenerwald

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0003 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in Bremen, insbesondere Georg-Droste-Schule

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0004 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zum Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte (LBZH) Osnabrück

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0005 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in der Stadt Hannover, insbesondere Mira-Lobe-Schule, Franz-Mersi-Schule, Hartwig-Clausen-Schule, LBZB und Deutsches Taubblindenwerk"

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0006 · Fahrten aus den SG Grafschaft Hoya, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Marklo-he, SG Heemsen, SG Steimbke und Stadt Nienburg zur Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Bors-tel/Janusz-Korczak-Schule Freistatt

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0007 · Fahrten aus den SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Liebenau), SG Mittelweser, Flecken Steyerberg, Stadt Rehburg-Loccum und SG Uchte zur Ludolf-Wilhelm-Fricke-Schule Borstel, Janusz-Korczak-Schule

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0008 · Fahrten aus der SG Grafschaft Hoya zur Ita-Wegmann-Schule Benefeld

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0009 · Fahrten aus der SG Weser-Aue, SG Mittelweser, Stadt Nienburg, SG Steimbke, SG Heemsen zur Ita-Wegmann-Schule Benefeld

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0010 · Fahrten aus der SG Grafschaft Hoya, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Marklo-he) zu Schulen in Nienburg

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0011 · Fahrten aus der SG Steimbke, SG Heemsen zu Schulen in Nienburg

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0012 · Fahrten aus der Stadt Rehburg-Loccum, SG Mittelweser zu den Schulen in Nienburg

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0013 · Fahrten aus der SG Uchte, Flecken Steyerberg, SG Weser-Aue (in den Grenzen der ehemaligen SG Liebenau) zu Schulen in Nienburg

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0014 · Fahrten aus der Stadt Nienburg zur Astrid-Lindgren-Schule Nienburg und deren Kooperations-schulen, wie IGS Nienburg, Grundschulen in Nienburg, Grundschule Heemsen

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0015 · Fahrten aus der Stadt Nienburg zu allen städtischen Schulen in Nienburg, ausgenommen Astrid-Lindgren-Schule Nienburg

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0016 · Fahrten aus der Stadt Rehburg-Loccum, Gemeinde Leese, Gemeinde Landesbergen zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperationsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0017 · Fahrten aus dem Flecken Steyerberg und der SG Weser-Aue (einen Teil in den Grenzen der ehe-maligen SG Liebenau) zur Helen-Keller-Schule, Stolzenau und deren Kooperationsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0018 · Fahrten aus der SG Uchte zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperationsschule, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser, Zubringerfahrten zu Haltestellen

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0019 · Fahrten aus der Gemeinde Stolzenau zur Helen-Keller-Schule Stolzenau und deren Kooperati-onsschulen, wie Regenbogenschule Stolzenau, OBS Mittelweser

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0020 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen und Haltestellen in der Stadt Rehburg-Loccum, Zubrin-gerfahren aus der SG Mittelweser zur Haltestelle in Leese sowie Beförderungen für das Wohnge-biet "Vehrenheide", solange es keine ÖPNV-Anbindung gibt

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0021 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen und Haltestellen der SG Grafschaft Hoya

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0022 · Zubringerfahrten aus der Samtgemeinde Weser-Aue zu Haltestellen und Schulen

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

  • LOT-0023 · Fahrten aus dem Kreisgebiet zu Schulen in den SG Heemsen und SG Steimbke

    Die Gesamtleistung ist strukturiert in 23 Lose: 9 Lose beziehen sich dabei auf Fahrziele außerhalb des Landkreises, 14 Lose auf Fahrziele innerhalb des Landkreises. Der Auftraggeber, der Landkreis Nienburg/Weser, führt eine losweise Vergabe durch; die Vergabe einer Maximalanzahl von acht Losen pro Bieterunternehmen (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 2 VgV) ist zwingend vorgesehen. Die Limitierung auf max. acht Lose umfasst ein Drittel der Gesamtbeschaffung. Die Begrenzung wird gem. § 97 Abs. 4 GWB festgesetzt, zur Mittelstandsförderung sowie aus Gründen des Markterhalt und Wettbewerbsschutz .

Anforderungen an deinen Betrieb

Nachweise und Erklärungen zur Eignung können nachgefordert werden

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Nachweise und Erklärungen zur Eignung können nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YA6MWXW

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.