2023.2294_Wieboldstr_Neuenkirchen_Baugrundgutachten.pdf

Schlüsselfertige Containergebäude für eine temporäre Schulnutzung

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Baugrundgutachten

Erschließung des Baugebietes Wieboldstraße

in 49326 Melle-Neuenkirchen

Bearbeitungs - Nr. 2023.2294

Datum: 08.11.2023

Auftraggeber: Wohnungsbau Grönegau GmbH Auftragnehmer: G+S Geobüro Sack Grönenberger Str. 26a Neulandstr. 42 49324 Melle 49084 Osnabrück

www.bodengutachter-osnabrueck.de • Tel.: 0541 20 22 723 • Fax 0541 597 99 47

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G + S Geobüro Sack ERSCHLIEßUNG BG WIEBOLDSTRAßE IN MELLE-NEUENKIRCHEN

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ................................................................................................................. 3

2 Untersuchungsumfang ............................................................................................ 4

3 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse ............................................................. 4

3.1 Allgemeines ........................................................................................................... 4

3.2 Schichtenfolge ...................................................................................................... 5

3.3 Grundwasser ......................................................................................................... 6

3.4 Charakteristische Bodenkennwerte .................................................................... 7

3.5 Bodenklassifikation nach VOB und DIN-Norm ................................................... 8

3.5.1 Klassifikation nach ATV VOB C 2015-08 .......................................................... 8

3.5.2 Bodenklassen (VOB DIN 18300) und Bodengruppen (DIN 18196) .................. 8

3.6 Klassifizierung der oberflächennahen Böden gem. ZTV-E-StB-17 .................... 9

4 Kanalbau .................................................................................................................. 9

4.1 Behandlung des humosen Oberbodens.............................................................. 9

4.2 Bauzeitliche Wasserhaltung .............................................................................. 10

4.3 Sicherung der Kanalgräben ............................................................................... 10

4.4.1 Gründsplanum ................................................................................................. 11

4.4.2 Rohrbettung ..................................................................................................... 12

4.5 Grabenverfüllung und Wiedereinbaufähigkeit der Aushubhöhen ................... 13

5 Außenanlagen ........................................................................................................ 15

5.1 Belastungsklassen ............................................................................................. 15

5.2 Frostsicherer Gesamtaufbau ............................................................................. 15

5.3 Erdplanum ........................................................................................................... 16

5.3.1 Bauzeitliche Wasserhaltung ............................................................................ 16

5.3.2 Tragfähigkeit .................................................................................................... 16

5.4 Oberbau/Froschutz- und Tragschicht ............................................................... 18

5.5 Besondere Hinweise ........................................................................................... 19

6 Versickerung des anfallenden Regenwassers auf dem Baugelände ................. 19

6.1 Grundlage zur Beurteilung ................................................................................. 19

6.2 Ermittlung der Durchlässigkeit der Böden ........................................................ 19

6.2.1 Bestimmung der Durchlässigkeit aus Laborversuchen ................................ 19

6.2.2 Bestimmung der Durchlässigkeit aus Feldversuchen .................................. 20

6.3 Beurteilung des Grundwasserflurabstandes .................................................... 21

6.4 Fazit ..................................................................................................................... 22

7 Baugrubenabnahmen und Verdichtungsprüfung ................................................ 22

8 Weitere Angaben und Schlusswort ...................................................................... 23

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Anlagen

Anlage 1: Lageplan mit eingetragenen Bodenaufschlusspunkten, Maßstab 1 :500

Anlage 2: Schichtenprofile gem. DIN 4023 und Rammdiagramm gem. EN ISO

22476-2, Höhenmaßstab 1 : 50 (Anl. 2.1+2.2)

Anlage 3: Körnungslinien gem. DIN 18123 (Anl. 3.1-3.7)

Anlage 4: Charakteristische Bodenkennwerte der Homogenbereiche (Anl. 4.1-4.4)

Anlage 5: Auffüllversuch mit konstanter Druckhöhe.

open-end-test gem. USBR (Anl. 5.1+5.2)

Vorliegende Unterlagen:

Nr. 1: Vorplanung Erschließung "Wieboldstraße", Maßstab 1 : 1 500

Nr. 2: Erwerbflächen, Maßstab 1 : 1 500

Nr. 3: Kabel- und Leitungspläne der örtlichen Versorger, Maßstab 1 : 500

Nr. 4: Archivunterlagen (Geologische Karten, Hydrogeologische Karten, Ingenieurgeologische Karten, Fachliteratur etc.)

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1 Einleitung

Die Wohnungsbau Grönegau GmbH plant die Erschließung des Baugebietes

"Wieboldstraße" in 49326 Melle-Neuenkirchen.

Das G+S Geobüro Sack wurde beauftragt, Baugrunduntersuchungen im Bereich des

Erschließungsgebietes durchzuführen und das vorliegende Baugrundgutachten auszu-

arbeiten. Auftragsgrundlage ist das Angebot A-2099 vom 23.08.2023.

Die aktuelle Planung sieht die Unterteilung der derzeitigen Grundstücksfläche in ca.

18 Einzelgrundstücke vor, die künftig mit einem noch anzulegenden Straßen- und

Kanalsystem verbunden werden sollen. Zudem ist der Neubau eines Regenrückhalte-

beckens im Nordwesten des Planungsgebietes geplant.

Innerhalb des Plangebietes, welches derzeit eine unbebaute, landwirtschaftliche Frei-

fläche ist, wird die Neuanlegung von Planstraßen sowie die Verlegung der künftigen

Kanalisation erforderlich. Angaben zur anzusetzenden Belastungsklasse nach RStO 12

und zur Befestigungsart der Straßen sowie zur Bauweise der Kanalisation liegen der-

zeit nicht vor.

Es wird davon ausgegangen, dass die zukünftige Straßengradiente der aktuellen Ge-

ländeoberkante folgend zwischen ca. 119,2 mNHN und ca. 121,0 mNHN liegen wird.

Angaben zur künftigen Verkehrsbelastung oder zum geplanten Verkehrsflächenaufbau

liegen dem Gutachter nicht vor. Es wird daher zunächst eine Belastung entsprechend

der Belastungsklassen Bk0,3 bis Bk1,8 gemäß RStO 12 angesetzt.

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass die Regen- und Schmutzwasserkanalisa-

tion in offener Bauweise in vergleichbarer Tiefe wie die anzuschließende Bestandska-

nalisation verlegt wird, wobei der Regenwasserkanal (RW-Kanal) ca. 2,5 m unter zu-

künftiger GOK und der Schmutzwasserkanal (SW-Kanal) ca. 3,0 m unter zukünftiger

GOK liegen wird. Die tieferliegende SW-Kanalsohle wird dementsprechend für die wei-

teren Ausführungen zwischen ca. 116,2 mNHN und ca. 118,0 mNHN angenommen.

Die v. g. Straßengradienten, Belastungsklassen und Kanalverlegetiefen sind Grundla-

ge der weiteren Ausführungen.

Angaben über ankommende Lasten liegen dem Gutachter nicht vor.

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2 Untersuchungsumfang

Zur Erschließung der Baugrundverhältnisse und zur Ermittlung der Tragfähigkeit des

Baugrundes wurden am 16.10.2023 im Erschließungsgebiet insgesamt fünf Ramm-

kernsondierbohrungen (RKS 1 bis RKS 5, Bohrungen RKS gem. DIN EN ISO 22475-1)

und zwei mittelschwere Rammsondierung (DPM 1 und DPM 2, Sonde DPM gem. DIN

EN ISO 22476-2) niedergebracht. Die Lage der Bodenaufschlusspunkte ist der Anlage

1 zu entnehmen.

Die Ergebnisse der Aufschlussbohrungen und die der Rammsondierungen wurden

gem. DIN 4023 in Schichtenprofilen und gem. DIN EN ISO 22476-2 in Rammdiagram-

men auf den Anlagen 2.1 und 2.2 dargestellt.

Aus den Bohrungen wurden gestörte Bodenproben entnommen, an denen die für die

erdstatischen Berechnungen erforderlichen charakteristischen Bodenkennwerte, auch

unter Beachtung der Ergebnisse der Rammsondierungen, abgeschätzt wurden.

An repräsentativ ausgewählten Bodenproben wurde im bodenmechanischen Labor die

Korngrößenverteilung gem. DIN EN ISO 17892-4 bestimmt. Die Ergebnisse der Labor-

versuche wurden als Körnungslinien dargestellt und sind als Anlagen 3.1 bis 3.7 beige-

fügt.

Chemische Untersuchungen zur Ermittlung der Verwertungskategorie wurden zunächst

zurückgestellt. Die erlangten Proben stehen hierfür für einen Zeitraum von 3 Monaten

zur Verfügung, falls vom Auftraggeber nicht anders bestimmt.

3 Baugrund- und Grundwasserverhältnisse

3.1 Allgemeines

Das Erschließungsgebiet liegt südwestlich von Melle im Nordosten des Stadtteils

Neuenkirchen, an der Wieboldstraße.

Das unebene Baugelände fällt in ca. Richtung Nordwesten und im östlichen Bereich

ab. Das Gelände wird derzeit als Ackerfläche genutzt und ist im Osten überwiegend

mit Gräsern bewachsen. Nach dem Höhennivellement der Sondieransatzpunkte liegt

zwischen den Aufschlusspunkten eine max. Höhendifferenz von ca. 1,8 m vor.

Als Bezugspunkt (BZP) für das Höhennivellement der Sondieransatzpunkte wurde der

im Lageplan (vgl. Anl. 1) eingezeichnete Kanaldeckel (KD.) mit der angegebenen Höhe

von 119,73 mNHN gewählt. Danach liegt das Gelände im Mittel ca. 0,9 m tiefer als der

Bezugspunkt.

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3.2 Schichtenfolge

Nach den Daten der Geologischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 (GK25) des Internet- auskunftssystems NIBIS® Kartenserver, zur Verfügung gestellt vom Landesamt für

Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), ist im Bereich des Untersuchungsgrundstü-

ckes mit dem Auftreten von pleistozänen Lössablagerungen unterlagert von jurassi-

schem Tonstein zu rechnen.

Die Aufschlussbohrungen haben eine relativ einheitliche Schichtenfolge erschlossen,

die vereinfacht wie folgt beschrieben wird:

bis ca. 0,3/0,4 m unter GOK: Humoser Oberboden

Anthropogen angedeckt und/oder umgelagert.

bis ca. 1,6/3,4 m unter GOK: Löss/Lösslehm (Pleistozän)

Schluff, feinsandig bis stark feinsandig, schwach tonig bis

tonig. Der Löss ist erdfeucht bis wassergesättigt und lokal

weich- bis steifplastisch bzw. überwiegen steifplastisch.

bis ca. 3,1/3,9 m unter GOK bzw. bis zur max. Aufschlusstiefe von ca. 4,0/5,0 m unter GOK: (nicht in RKS 1 angetroffen)

Geschiebelehm/-sand (Pleistozän)

Inhomogene Gemische aus Ton, Schluff und Sand,

schwach kiesig, schwach steinig, ggf. mit Findlingen in

Blockgröße (verwitterte Grundmoräne).

Der Geschiebelehm ist erdfeucht bis wassergesättigt und

steifplastisch.

Im Geschiebelehm sind nicht durchhaltende, z. T. grund-

wasserführende und dann fließfähige, mitteldicht gelager-

te Geschiebesande eingelagert.

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bis zur max. Aufschlusstiefe von ca. 4,2/5,0 m unter GOK: (nicht in RKS 2 u. RKS 4 angetroffen)

Verwitterungslehm des

unterlagernden Festgesteins (Jura)

Inhomogene Gemische aus Natursteinbruch (Tonstein)

und Lehm (Schluff + Ton), ohne mineralischen Zusam-

menhalt. Die Verwitterungslehme sind trocken bis erd-

feucht und steifplastisch. Mit zunehmender Tiefe nehmen

der Verwitterungsgrad ab und der Steinanteil entspre-

chend zu.

Die Aufschlussbohrungen wurden bei Erreichen der anvisierten Aufschlusstiefe bzw.

der maximalen Geräteauslastung und des dann fehlenden Bohrfortschritts in den ört-

lich anstehenden, mitteldicht gelagerten Sanden bzw. den steifplastischen Lehmböden

bzw. dem steifplastischen Verwitterungslehm des unterlagernden Festgesteins, das er-

fahrungsgemäß noch bis in größere Tiefen ansteht, eingestellt.

3.3 Grundwasser

Das Grundwasser wurde bei den Baugrunduntersuchungen am 16.10.2023 bis zur

maximalen Aufschlusstiefe nicht bzw. nur in Form örtlicher Vernässungen angetroffen.

Lokal wurde mit dem Kabellichtlot ein Wasserstand innerhalb der RKS 2, RKS 4 und

RKS 5 zwischen ca. 0,8 m und 1,5 m unter GOK bzw. zwischen ca. 119,2 mNHN und

ca. 120,2 mNHN gemessen.

Dabei handelt es sich um in den anstehenden Lössablagerungen und dem Geschiebe-

sand vorhandenes Sicker- und Schichtwasser, welches sich oberhalb der bindigen und

daher nur sehr gering durchlässigen Böden (Geschiebe-/Verwitterungslehm) aufstaut.

Nach Ziehen des Bohrgestänges fließt das Stauwasser in das offene Bohrloch aus und

ist dann als v. g. Wasserstand messbar.

Nach anhaltenden, starken Niederschlägen kann sich das Stauwasser örtlich auch bis

zur Geländeoberkante anstauen und dort zu vorübergehenden Vernässungen führen.

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3.4 Charakteristische Bodenkennwerte

Die für die erdstatischen Berechnungen erforderlichen charakteristischen Bodenkenn-

werte sind in Anlehnung an die Erfahrungswerte der DIN 1055-2, der EAB und EAU

sowie unter Beachtung korrelativ aus den Ergebnissen eigener bodenmechanischer

Laborversuche abgeleiteter Daten, wie folgt in Ansatz zu bringen:

Bodenaustauschmaterial / Auffüllboden (Füllsand, Grubenkies, RC-Sand)* Raumgewicht (g ) : 18,0-18,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 35,0-37,5 ° Kohäsion (c’) : 0 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 40-80 MN/m² Proctordichte (P ) : 98-100 % S d

  • nichtbindiges, frostsicheres, wasserdurchlässiges, verdichtungsfähiges, raumbeständiges und umweltverträgliches, d. h. gütegeprüftes Lockergesteinsmaterial. Der Einbau von RC-Material ist ggf. genehmigungspflichtig und entspre- chend vorab zu prüfen.

Material eines bauzeitlichen Flächenfilters / Bodenaustauschmaterial / Tragschichtmaterial (Kiessand 0/32, Natursteinschotter 0/45-0/56, RC-Schotter)* Raumgewicht (g ) : 18,0-18,5 kN/m³ unter Wasser : 10,5-11,0 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 37,5-42,5 ° Kohäsion (c’) : 0 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 80-150 MN/m² Proctordichte (P ) : 100 % S d

  • nichtbindiges, frostsicheres, wasserdurchlässiges, verdichtungsfähiges, raumbeständiges und umweltverträgliches, d. h. gütegeprüftes Lockergesteinsmaterial. Der Einbau von RC-Material ist ggf. genehmigungspflichtig und entspre- chend vorab zu prüfen.

Sand, mitteldicht gelagert Raumgewicht (g ) : 18,0-18,5 kN/m³ unter Wasser : 10,0-10,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 35,0-37,5 ° Kohäsion (c’) : 0-3 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 40-60 MN/m² S

Löss/Lösslehm, weich- bis steifplastisch Raumgewicht (g ) : 19,0-19,5 kN/m³ unter Wasser : 9,0-9,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 27,5-30,0 ° Kohäsion (c’) : 5-15 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 10-20 MN/m² S

Löss/Lösslehm, steifplastisch Raumgewicht (g ) : 19,0-19,5 kN/m³ unter Wasser : 9,0-9,5 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 27,5-30,0 ° Kohäsion (c’) : 10-20 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 15-30 MN/m² S

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Geschiebelehm/Verwitterungslehm, steifplastisch Raumgewicht (g ) : 19,0-19,5 kN/m³ unter Wasser : 9,5-10,0 kN/m³ Reibungswinkel (j ) : 27,5 ° Kohäsion (c’) : 10-20 kN/m²

Steifeziffer (E ) : 15-30 MN/m² S

3.5 Bodenklassifikation nach VOB und DIN-Norm

3.5.1 Klassifikation nach ATV VOB C 2015-08

Für Ausschreibungszwecke nach ATV VOB C wird für die ermittelten Bodenschichten

folgende Zuordnung in Homogenbereiche empfohlen:

Humoser Oberboden: A (Mu) Homogenbereich AO

Löss/Lösslehm: Löß/Lol, … Homogenbereich B1

Geschiebelehm/-sand: Lg/S, … Homogenbereich B2

Verwitterungslehm: Tst, v Homogenbereich B3

Die Verteilung der o. g. Homogenbereiche ist in den Anlagen 2.1 und 2.2 ersichtlich.

Die für die jeweiligen Homogenbereiche anzusetzenden Kennwerte wurden in Anleh-

nung an die Erfahrungswerte der DIN 1055-2, der EAB und EAU festgelegt sowie kor-

relativ aus den Ergebnissen eigener bodenmechanischer Laborversuche abgeleitet

und sind dem Kap. 3.4 bzw. den Anlagen 4.1 bis 4.4 zu entnehmen.

3.5.2 Bodenklassen (VOB DIN 18300) und Bodengruppen (DIN 18196)

Für die Ausschreibung der Erdarbeiten können die angetroffenen Bodenarten nach

"alter Norm" in folgende Bodenklassen bzw. Bodengruppen eingeordnet werden:

Humoser Oberboden: Bodenklasse: 1 1) 2) Bodengruppe: A [OH/OU]

Löss/-lehm: Bodenklasse: 4 1) 2) Bodengruppen: SU*/ST*/UL/UM/TL/TM

Geschiebelehm/-sand: Bodenklassen: 4, 5 1) 2) Bodengruppen: SU*/ST*/ST/UL/UM/TL/TM/TA

ggf. eingel. Findlinge: Bodenklassen: 6, 7 (bei Volumina ≥ 0,01 m³)

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Verwitterungslehm: Bodenklassen: 4, 5 1) Bodengruppen: TM/TA


  1. bei Verschlammungen, Wassersättigung bzw. einer Konsistenzzahl von I ≤ 0,5: Klasse 2 c
  2. gemischtkörnige Böden der Gruppen SU*, ST*, wenn sie eine breiige oder flüssige Konsis- tenz haben und beim Lösen ausfließen: Klasse 2

3.6 Klassifizierung der oberflächennahen Böden gem. ZTV-E-StB-17

Der im oberflächennahen Bereich anstehende Boden ist gem. ZTV E-StB 17, Tabelle

1, nach Maßgabe der vorliegenden Bodenprofile, überwiegend in die Frostempfindlich-

keitsklasse F3 (sehr frostempfindlich) zu stellen.

4 Kanalbau

Für die weiteren Ausführungen wird davon ausgegangen, dass die Regen- und

Schmutzwasserkanäle in einem gemeinsamen Kanalgraben in offener Bauweise ver-

legt werden. Der tieferliegende SW-Kanal ist dann für die Beurteilung der erforderli-

chen bautechnischen Maßnahmen ausschlaggebend.

Die Kanalgrabensohle wird für die weiteren Ausführungen zunächst zwischen ca.

116,2 mNHN und ca. 118,0 mNHN angenommen (vgl. Kap. 1.0).

4.1 Behandlung des humosen Oberbodens

Der im Bereich der Kanaltrassen anstehende humose Oberboden (vgl. Anl. 2.1 + 2.2)

ist unmittelbar vor Beginn der Erdarbeiten abzuschieben. Diese Böden stehen nach

den vorliegenden Schichtenprofilen in Mächtigkeiten von ca. 0,3-0,4 m an.

Nach DIN 18915 wird als Oberboden bzw. “Mutterboden“ die oberste Schicht des

durch physikalische, chemische und biologische Vorgänge entstandenen, belebten

Bodens bezeichnet. Er enthält neben mineralischen Bestandteilen auch lebende und

abgestorbene organische Bestandteile, wobei nur die abgestorbenen Bestandteile als

Humus bezeichnet werden. Diese Böden sind gem. § 202 des BauGB als besonders

schutzwürdiger Boden zu erhalten und in jedem Fall abzuschieben und für den späte-

ren Einsatz in der durchwurzelbaren Bodenzone in geeigneter Form zu lagern.

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4.2 Bauzeitliche Wasserhaltung

Die in den Aushubebenen anstehenden, bindigen und daher wasserempfindlichen Bö-

den werden bei Regenfällen verschlammen, sodass das Bettungsmateri-

al/Flächenfiltermaterial sofort nach Freilegung eines Teilbereiches der Aushubebene

anzudecken ist.

Zur Abführung des Niederschlags- und Sicker- bzw. Schichtwassers und zur Vermei-

dung unterschiedlicher Rohrauflagerungen ist eine offene Wasserhaltung über einen

bauzeitlichen Kiessandflächenfilter (Kiessand 0/32, Stärke ca. 0,3 m) der über den ge-

samten Trassenverlauf und die gesamte Trassenbreite einzubringen ist, in Kombinati-

on mit entsprechenden Pumpensümpfen, vorzusehen.

Das Filtermaterial ist so zu wählen, dass eine ausreichende und dauerhafte hydrauli-

sche und mechanische Filterstabilität gegenüber dem anstehenden Boden gegeben ist.

Alternativ ist die Filterstabilität durch eine Geotextil- bzw. Vliesummantelung zu ge-

währleisten. In diesem Zusammenhang sind die Angaben der FGSV 535 M GEOK E

sowie der ZTV E-StB 17 zu beachten.

Es wird eine gutachterliche Begleitung der Erd- und Kanalbauarbeiten empfohlen (vgl.

Kap. 7).

4.3 Sicherung der Kanalgräben

Gräben dürfen gemäß DIN 4124 bis zu einer Tiefe von maximal 1,25 m ohne besonde-

re Sicherungsmaßnahmen senkrecht geschachtet werden. Bei Gräben mit einer Sohl-

tiefe von maximal bis zu 1,75 m Tiefe sind die oberen 0,5 m in einem Winkel von 45°

abzuböschen oder durch einen Verbau zu sichern.

Tiefere Grabenwände können aus bodenmechanischer Sicht – im Schutze der bauzeit-

lichen Wasserhaltung (vgl. Kap. 4.2) – in den anstehenden, überwiegend mindestens

steifplastischen bindigen Böden (Löss/-lehm, Geschiebelehm) bis 60° abgeböscht wer-

den. Bei niederschlagsreichen Witterungsbedingungen sind die Böschungen durch Fo-

lienabdeckungen gegen Erosion zu schützen. Die ergänzenden Angaben der DIN 4124

(Baugruben und Gräben) sind zu beachten.

Um die erforderliche Menge des auszuhebenden bzw. des einzubauenden Bodens zu

minimieren kann statt geböschter Grabenwände ggf. ein Kanalgrabenverbau kosten-

günstiger sein. In diesem Zusammenhang wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung

empfohlen.

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Unter Berücksichtigung der in Kap. 4.2 beschriebenen Wasserhaltungsmaßnahmen

sind die anstehenden Böden "kurzzeitig standsicher", sodass, wenn generell verbaut

werden soll, ein Grabenverbaugerät zur Ausführung kommen kann. Alternativ dazu

können auch Kanaldielen, Spundwandelemente oder Trägerbohlwände verwendet

werden. Der Verbau ist statisch nachzuweisen.

Werden Verbauten vorgesehen, deren Trägerelemente tiefer als die in den Baugrund-

untersuchungen erschlossenen Schichtentiefen reichen, so ist zu beachten, dass ört-

lich der Verwitterungs- bzw. Festgesteinshorizont des Tonsteins zu erwarten ist. Zu-

dem können innerhalb der Geschiebeablagerungen Findlinge in Blockgröße enthalten

sein. Gegebenenfalls sind dann entsprechende Einbringhilfen (Vorbohrungen oder

ähnliches) vorzusehen.

Sollten Kanalgrabenverbauten erforderlich werden, deren statische Bemessung bis un-

terhalb bzw. außerhalb der bisher erkundeten Baugrundschichten reichen, so ist der

Gutachter frühzeitig zu einer gesonderten Beurteilung aufzufordern. Im Bedarfsfall sind

dann auch noch ergänzende Baugrunderkundungen zur Verifizierung statischer An-

nahmen erforderlich.

Der Verbau ist unter Berücksichtigung der Planungsanforderungen an die Rohrleitung

derart zu entfernen, dass keine schädliche Veränderung der Tragfähigkeit, der Stand-

sicherheit oder der Lage erfolgt. Die Entfernung sollte daher fortschreitend zur Verfül-

lung der Gräben erfolgen.

Die geforderte Mindestgrabenbreite ist in Abhängigkeit der unterschiedlichen Nenn-

durchmesser sowie der unterschiedlichen Grabentiefen und unter Berücksichtigung

verbauter oder unverbauter Kanalgräben nach der DIN EN 1610, Kap. 6, Tabelle 1 und

Tabelle 2 festzulegen.

4.4.1 Gründsplanum

Wie aus den Schichtenprofilen auf den Anlagen 2.1 und 2.2 zu ersehen ist, stehen im

gründungsrelevanten Tiefenbereich der geplanten Rohrleitungen überwiegend bindige,

mindestens steifplastische Böden (Löss, Löss-/Geschiebelehm) an.

Die in den angenommenen Verlegetiefen anstehenden Böden sind für die zu erwarten-

den Lasten ausreichend tragfähig. Ein Mehraushub oder Bodenersatz ist im Regelfall

nicht bzw. nur in der Stärke des ggf. erforderlichen bauzeitlichen Flächenfilters (vgl.

Kap. 4.2) notwendig.

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Die örtlich angetroffenen weich- bis steifplastischen Lehmböden sind nicht ausreichend

bzw. nur gering tragfähig, sodass in diesen Bereichen eine Bodenverbesserung durch

Bodenaustausch erforderlich wird.

Folgendes ist dabei zu beachten:

Die nicht ausreichend tragfähigen weich- bis steifplastischen Lehme sind im Bereich

der Kanalsohle in einer Stärke von 0,3 m auszuheben und durch nichtbindiges, was-

serdurchlässiges und verdichtungsfähiges Lockergesteinsmaterial wie Füllsand, Gru-

benkies, Kiessand 0/32 oder Natursteinschotter 0/45-0/56 zu ersetzen. Dabei ist ein

seitlicher Überstand unter einem Druckausbreitungswinkel von 45° einzuhalten.

Die herzustellende Bodenverbesserung dient dann gleichzeitig auch als bauzeitlicher

Flächenfilter in der vorgenannten Stärke. In diesem Zusammenhang wird auf die emp-

fohlene Begleitung der Erd- und Gründungsarbeiten durch den Gutachter hingewiesen

(vgl. Kap. 7.0).

4.4.2 Rohrbettung

Bei Verwendung von Rundprofil-Rohren ohne Fuß ist gem. DIN EN 1610 eine untere

Bettungsschicht „a“ nach Typ 1 in einer Mindeststärke von 100 mm herzustellen. Als

Bettungsmaterial können die nach DIN EN 1610 angegebenen Materialien verwendet

werden.

Nach DWA-A 139 sind Punktlagerungen bzw. Lastkonzentrationen zu vermeiden. Bei

anstehendem Fels bzw. steinigen oder dicht gelagerten bzw. festen Böden in der Gra-

bensohle sollte die Bettungsschicht „a“ nach Typ 1 in einer Mindeststärke von mindes-

tens 100 mm + 1/5 DN ausgeführt werden.

Eine kraftschlüssige Verlegung der Rohrleitungen ist in sämtlichen Streckenabschnit-

ten zu gewährleisten. Hohlräume unterhalb der Kanalrohre oder Teilabschnitte ohne

Rohrauflagerung sind zu vermeiden. Die o. g. Bettungsschicht ist demnach gleichmä-

ßig über die gesamten Kanalgräben herzustellen.

Abweichend zu vorgenannter Bettung können durch die Rohrstatik ggf. höhere Anfor-

derungen an das Rohrauflager gestellt werden. Die obere Bettungsschicht „b“ ist dann

gemäß den statischen Erfordernissen bzw. nach Planvorgaben auszubilden.

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Das Material ist gem. ZTV E-StB 17 bis auf mind. 97 % Proctordichte zu verdichten.

Die erreichte Verdichtung ist nachzuweisen.

In der angenommenen Kanalsohlebene stehen überwiegend bindig Böden mit mehr als

15-Gew.-% Feinkornanteil an. Eine dynamische Belastung dieser Böden führt bei hö-

heren Wassergehalten der Böden zu einem Porenwasserüberdruck und dann zu Auf-

weichungen, dem sog. „Matratzeneffekt“. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewie-

sen, dass fein- und gemischtkörnige, bindige Erdplanien nicht mittels schwerer

und/oder dynamisch arbeitender Verdichtungsgeräte zu bearbeiten sind. Erst nach

Verfüllen der Rohrleitungszonen und nach entsprechend vorsichtiger, auf die Schütt-

stärke abgestimmter Verdichtung des Füllmaterials kann die weitere Kanalgrabenver-

füllung mittels dynamisch arbeitender Verdichtungsgeräte verdichtet werden.

Da derzeit noch keine Angaben zur geplanten Verlegetiefe oder zum gewählten Rohr-

durchmesser vorliegen, wird zur bauzeitlichen Festlegung ggf. erforderlicher zusätzli-

cher Bodenverbesserungsmaßnahmen (Einbau eines Bodenaustauschpolsters oder

von Geotextilien) in den jeweiligen Bauabschnitten die gutachterliche Begleitung der

Kanalbauarbeiten empfohlen (vgl. Kap. 7.0).

Stehen in der Aushubebene für die Bettungsschicht bereits durchnässte und aufge-

weichte, lehmige Böden an, so ist gemäß DWA-A 139 ein Bodenaustausch in einer

Stärke von mind. ca. 0,3 m vorzunehmen. Als Bodenaustauschmaterial ist dann nicht

bindiges, wasserdurchlässiges und verdichtungsfähiges Lockergesteinsmaterial wie

Füllsand, Grubenkies, Kiessand 0/32 oder Natursteinschotter 0/45-0/56 bzw. ein äqui-

valentes raumbeständiges und umweltverträgliches Recycling-Material zu verwenden.

Bei Verwendung von nicht filterstabilem Bodenaustauschmaterial ist ein unverrottbares

Trennvlies zu verlegen.

4.5 Grabenverfüllung und Wiedereinbaufähigkeit der Aushubhöhen

Bei den Aushubarbeiten für die Kanalgräben fallen nach Entfernung des humosen

Oberbodens überwiegend bindige Böden an. Die anfallenden Böden sind überwiegend

den Bodenklassen SU*/ST*/UL/UM/TL/TM gem. DIN 18196 und demnach gemäß DIN

EN 1610, Kap. 7, Tabelle 1, den Verdichtbarkeitsklassen V2 und V3 zuzuordnen. Die

Böden sind daher für den Einbau innerhalb der Leitungszone nach DIN EN 1610 und

ZTV A-StB 12 nicht geeignet.

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Wiederverwendungsmöglichkeit:

Die anfallenden Böden der Verdichtbarkeitsklasse V2 und V3 sind nur im erdfeuchten

Zustand und bei trockenen Witterungsverhältnissen wiedereinbau- und verdichtungsfä-

hig. Der Einbauwassergehalt des Bodens sollte dann näherungsweise dem optimalen

Wassergehalt w des Bodens im Proctorversuch entsprechen. Pr

Die V2- und V3-Böden können unter Einhaltung der vorgenannten Bedingungen nur

oberhalb der Leitungszone, d. h. innerhalb der Hauptverfüllzone und nur bis zur Unter-

kante des frostsicheren Gesamtaufbaus der künftigen Verkehrsflächen (vgl. Kap. 5.2)

eingebaut werden. Die Böden sind dann lagenweise einzubringen und mittels geeigne-

ter Verdichtungsgeräte in der unten beschriebenen Weise zu verdichten.

Nicht verdichtungsfähiger bzw. ungeeigneter und überschüssiger Boden ist abzufah-

ren. Die dafür im Regelfall erforderlichen verwertungsbezogenen chemischen Analysen

sollten anhand von repräsentativen Mischproben durchgeführt werden. Repräsentative

Mischproben können am besten über Beprobungen aus Haufwerken oder aus Baugru-

benwandungen gewonnen werden. Die Zusammenstellung aus den Einzelproben der

Baugrundbohrungen ist ebenfalls möglich. Diese Methodik liefert allerdings Proben, die

eventuell weniger repräsentativ sind.

Einbau und Verdichtung:

Ist der Aushubboden zu nass bzw. liegen entsprechend ungünstige Witterungsbedin-

gungen für den Einbau vor, sind statt des bindigen Aushubbodens nichtbindige bzw.

schwach bindige Lockergesteinsböden der Verdichtbarkeitsklasse V1 (gem. DIN EN

1610 und ZTV A-StB 12) zu verwenden.

Aufgrund der späteren Überbauung mit Verkehrsflächen (vgl. Kap. 5.3.2) ist der V1-

Boden lagenweise und mittels geeigneter Verdichtungsgeräte nach den Anforderungen

der ZTV A-StB 12 bzw. ZTV E-StB 17 zu verdichten. Dabei werden folgende Verdich-

tungsgrade gefordert:

  • Leitungszone ≥ 97 % der Proctordichte
  • Hauptverfüllung ≥ 97 % bzw. ≥ 98 % (V1-Boden) bzw. ≥ 95 % (V2 + V3-Boden) der

Proctordichte

  • innerhalb der obersten 0,5 m unter Verkehrsflächenoberbau ≥ 100 % (V1-Boden) bzw. ≥ 97 % (V2 + V3-Boden) der Proctordichte

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Die Wahl des geeigneten Verdichtungsgeräts kann unter Beachtung der DIN EN 1610,

Abschnitt 7, Tabelle 2 erfolgen. Der Einbau des Füllbodens sollte zum Schutz der La-

gestabilität des Rohrs bis ca. 0,3 m über dem Rohr nach Möglichkeit per Hand erfol-

gen. Erst oberhalb von ca. 0,3 m kann mittels mechanischer Verdichtungsgeräte ver-

dichtet werden. Die erreichten Verdichtungen sind über das gesamte Verfüllprofil nach-

zuweisen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die empfohlene gutachterliche Be-

gleitung der Erd- und Kanalbauarbeiten (vgl. Kap. 7.0) hingewiesen.

Bei Verwendung durchlässiger Grabenverfüllungen in bindigen Böden ist darauf zu

achten, dass die verfüllten Kanalgräben keine dränierende Wirkung auf die Umgebung

ausüben dürfen. Um derartige Auswirkungen zu vermeiden sind im Bedarfsfall Dicht-

riegel einzubauen. Es wird in diesem Zusammenhang auf Abschnitt 6.6 der DIN EN

1610 bzw. DWA-A 139 hingewiesen.

5 Außenanlagen

5.1 Belastungsklassen

Der erforderliche Aufbau von Verkehrsflächen richtet sich nach den vorliegenden Un-

tergrundverhältnissen und den zu erwartenden Verkehrsbeanspruchungen. Es wird

empfohlen, die Richtlinien der RStO 12 für die geplanten Straßen und Stellplatzflächen

planerisch als maßgebend zu betrachten.

Je nach zu erwartender Verkehrsbeanspruchung werden die Straßen nach RStO 12 in

Belastungsklassen eingeteilt. Diesbezüglich liegen für die geplanten Verkehrsflächen

noch keine endgültigen Angaben vor, sodass für die weiteren Ausführungen zunächst

von den Belastungsklassen Bk0,3-1,8 ausgegangen wird.

5.2 Frostsicherer Gesamtaufbau

Gem. RStO 12 liegt das Bauvorhaben im Bereich der Frosteinwirkungszone I.

Die in Höhe des angenommenen Erdplanums anstehenden Böden sind nach den Er-

gebnissen der Baugrunduntersuchung überwiegend in die Frostempfindlichkeitsklasse

F3 zu stellen (vgl. Kap. 3.6). Daraus resultiert nach Tabelle 6 der RStO 12 eine Min-

destdicke des frostsicheren Oberbaus von 0,5 m für Verkehrsflächen der Belastungs-

klasse Bk0,3 und von mind. 0,6 m für Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk1,8.

In den Bereichen, in denen die Straßen oberhalb von Kanalgräben gebaut werden, die

durch frostsicheres F1-Material bzw. durch gering frostempfindliches F2-Material ver-

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füllt wurden, sind Frostschutzmaßnahmen nicht erforderlich (F1-Material) bzw. beträgt

der frostsichere Gesamtaufbau dann mind. 0,4 m (F2-Material, Bk0,3) bzw. mind. 0,5

m (F2-Material, Bk1,8).

Für Nebenanlagen (Geh- und Radwege) reicht nach Abschnitt 5.2 der RStO 12 ein

frostsicherer Gesamtaufbau in einer Stärke von 0,3 m aus. In den Bereichen, in denen

ein Überqueren der Geh- und Radwege mit Kraftfahrzeugen möglich ist, sind die Be-

festigungsdicken anzupassen.

Es ist planerisch zu prüfen, ob die örtlichen Verhältnisse Mehr- oder Minderdicken

nach Tabelle 7 der RStO 12 erfordern bzw. zulassen.

5.3 Erdplanum

5.3.1 Bauzeitliche Wasserhaltung

Bei den angenommenen Höhen stehen im freigelegten Erdplanum für den künftigen

Verkehrsflächenaufbau überwiegend bindige, fein- bis gemischtkörnige Böden an.

Die vorgenannten wasserempfindlichen Böden werden bei Regenfällen verschlammen,

sodass das Unterbau- bzw. Frostschutz-/Tragschichtmaterial sofort nach Freilegung

eines Teilbereiches der Aushubebene anzudecken ist.

Nur bei anhaltenden, starken Niederschlägen ist eine offene Wasserhaltung über einen

bauzeitlichen Kiessand- oder Schotterflächenfilter (Kiessand 0/32 bzw. Naturstein-

schotter 0/45-0/56, Stärke ca. 0,3 m) vorzuhalten. Das vorgenannte Flächenfiltermate-

rial dient dann gleichzeitig als Unterbaumaterial zur Erhöhung der Tragfähigkeit (vgl.

Kap. 5.3.2).

In diesem Zusammenhang wird auf die empfohlene Baugrubenabnahme durch den

Gutachter (vgl. Kap. 7.0) hingewiesen.

5.3.2 Tragfähigkeit

Der nach Beendigung der Kanalbauarbeiten örtlich noch anstehende humose Oberbo-

den ist aus gründungstechnischer Sicht zum Überbauen mit Verkehrsflächen nicht ge-

eignet und daher unmittelbar vor Beginn der Erdarbeiten zu entfernen (vgl. Kap. 4.1).

Auf dem Erdplanum ist, unabhängig von der Wahl des Aufbaus, bei Verdichtungsüber- prüfungen ein Verformungsmodul E ≥ 45 MN/m² nachzuweisen. V2,U

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Die Kanalgräben sind fachgerecht nach den Anforderungen der ZTV A-StB 12 bzw.

ZTV E-StB 17 bis zur Unterkante des frostsicheren Gesamtaufbaus zu verfüllen und zu

verdichten, sodass der vorgenannte E -Verformungsmodul in diesen Bereichen oh- V2,U

nehin erreicht wird (vgl. Kap. 4.5).

Im übrigen Bereich stehen im Erdplanum bindige Lössböden an. Dort werden E - V2

Verformungsmoduln von ca. 10-20 MN/m² erwartet. Daher ist eine Bodenverbesserung

bzw. die Herstellung eines Verkehrsflächen-Unterbaus in einer Stärke von mind. ca.

0,2-0,4 m erforderlich. Für die Ausschreibung kann zunächst von einer mittleren Bo-

denaustauschstärke von ca. 0,3 m ausgegangen werden. Das Unterbaumaterial dient

dann gleichzeitig als bauzeitlicher Flächenfilter (vgl. Kap. 5.3.1). Die tatsächlich erfor-

derliche Einbaustärke des Unterbaumaterials ist im Zuge der Erdarbeiten durch den

Gutachter (vgl. Kap. 7.0) festzulegen bzw. kann durch Probeverdichtungen ermittelt

werden.

Geeignetes Unterbau- bzw. Flächenfiltermaterial ist nicht bindiges und verdichtungsfä-

higes Lockergesteinsmaterial wie Kiessand 0/32 oder Schotter 0/45 bis 0/56 bzw. äqui-

valente Mischungen im erdfeuchten bis feuchten Zustand. Das Material ist in einer La-

ge einzubringen und auf mind. 100 % der Proctordichte zu verdichten. Die erreichte

Verdichtung ist durch den Gutachter nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird

auf die empfohlene Begleitung der Erd- und Gründungsarbeiten durch den Gutachter

hingewiesen (vgl. Kap. 7.0).

Das zum Einsatz kommende Verdichtungsgerät ist so mit der Schüttstärke des Unter-

bau-Materials abzustimmen, dass keine dynamische Verdichtungsenergie in den unter-

lagernden bindigen Boden eingetragen und dieser dadurch nicht in seiner Struktur ge-

stört wird. In diesem Zusammenhang wird auf das FGSV-Merkblatt für die Verdichtung

des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau, Ausgabe 2003, hingewiesen.

Die Eignung der verwendeten Baustoffe und des gewählten Einbau- und Verdichtungs-

verfahrens ist vom Auftragnehmer nachzuweisen. Hierzu zählt u.a. die Durchführung

von Probeverdichtungen und ggf. die Anlage von Probefeldern. Diesbezüglich sind die

Anforderungen der ZTV E-StB 17 zu beachten.

Bei jahreszeitlich bzw. witterungsbedingt hohen Wassergehalten und entsprechend

weichplastischer Konsistenz der bindigen Böden, wird empfohlen, zusätzlich als un-

terste Lage ein Grobschlagmaterial (z. B. 0/120 oder äquivalente Mischungen, Stärke

ca. 0,2 m) zur Baugrundstabilisierung einzubauen. Das Material ist dann in einer Lage

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anzudecken und statisch abzuwalzen. Auf die so hergestellte Stabilisierungsschicht

kann dann der eigentliche Unterbau aufgebracht und wie zuvor beschrieben verdichtet

werden.

Alternativ zum Grobschlagmaterial kann ein Geotextil verlegt werden. Durch den Ein-

bau von Geotextilien, ggf. in Verbindung mit Geogittern, kann die erforderliche Stärke

des Unterbaus ggf. reduziert werden. Die Eignung solcher “Sonderbauweisen“ ist

ebenfalls mittels Probeverdichtungen durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Über-

schlägig kann bei Verwendung von Geogittern eine mögliche Reduzierung der Unter-

bau-Stärke um ca. 10 cm kalkuliert werden.

In diesem Zusammenhang wird auf das FGSV-Merkblatt für die Verdichtung des Un-

tergrundes und Unterbaues im Straßenbau, Ausgabe 2003 und auf die Begleitung der

Erd- und Gründungsarbeiten durch den Gutachter hingewiesen (vgl. Kap. 7).

5.4 Oberbau/Froschutz- und Tragschicht Ausgehend von einem Verformungsmodul E ≥ 45 MN/m² auf dem Untergrund bzw. V2

dem hergestellten Unterbau (vgl. Kap. 5.3.2) kann dann der Oberbau je nach Ausfüh-

rung der Oberflächenbefestigung mit Asphaltdecken oder mit Pflasterdecken gemäß

der Tafel 1 oder der Tafel 3 bzw. für Geh- und Radwege gemäß Tafel 6 der RStO 12

hergestellt werden.

In den o. g. Tafeln sind standardisierte Bauweisen mit den erforderlichen Mindestwer-

ten der Verformungsmoduln und den Anhaltswerten für die jeweils erforderlichen

Schichtdicken für die Tragschichten (Frostschutzschicht + Tragschicht) angegeben.

Ergeben sich nach Tafel 1 oder Tafel 3 geringere Schichtdicken als zur Gewährleistung

der Frostsicherheit gem. Abschnitt 3.2.3 der RStO 12 erforderlich, so sind die erforder-

lichen Mindestdicken des frostsicheren Gesamtaufbaus (s.o.) ausschlaggebend.

Zu beachten sind die entsprechenden Angaben der ZTV E-StB 17, der ZTV T-StB 95,

der TL SoB-StB 20, der ZTV SoB-StB 20 und der RStO 12.

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5.5 Besondere Hinweise

Zum Schutz des Planums vor Verschlammung und Pfützenbildungen ist das bindige

Erdplanum eben und mit ausreichendem Gefälle zur Vorflut anzulegen (Planumsent-

wässerung).

Darüber hinaus ist durch geeignete Entwässerungseinrichtungen ein dauerhafter Was-

sereinstau im unbefestigten Straßenoberbau zu vermeiden. In diesem Zusammenhang

sind die Angaben der ZTV Ew-StB 14 zu beachten.

6 Versickerung des anfallenden Regenwassers auf dem Baugelände

6.1 Grundlage zur Beurteilung

Maßgebend für "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Nieder-

schlagswasser" ist das diesbezügliche DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt A 138. Für die

Beurteilung der generellen Eignung eines Baugrundes für die Versickerung von nicht

schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser sind gemäß vorgenanntem Regelwerk

der Durchlässigkeitsbeiwert (k-Wert) und der Grundwasser-Flurabstand heranzuzie-

hen.

Das vorgenannte Regelwerk fordert einen Durchlässigkeitsbeiwert von k = 1 (cid:215) 10-03 m/s bis k = 1 (cid:215) 10-06 m/s der anstehenden Böden im Bereich der Versickerungsfläche bzw.

-anlage. Zudem soll der mittlere höchste Grundwasserstand zum Schutz des Grund-

wassers mind. 1,0 m unterhalb der Sohle der zukünftigen Versickerungsanlage liegen.

Im Plangebiet ist der Neubau eines Regenrückhaltebeckens geplant. In dem vorge-

nannten Bereich wurden zwei Versickerungsversuche mit konstanter Druckhöhe als

sog. "open-end-test" gem. USBR durchgeführt. Die Lage der Versickerungsversuche

im Gelände ist dem Lageplan auf der Anlage 1 zu entnehmen.

6.2 Ermittlung der Durchlässigkeit der Böden

6.2.1 Bestimmung der Durchlässigkeit aus Laborversuchen

An sieben repräsentativ ausgewählten Bodenproben aus den vorgenannten RKS wur-

de im bodenmechanischen Labor die Korngrößenverteilung gem. DIN EN ISO 17892-4

bestimmt. Die Ergebnisse der Laborversuche wurden als Körnungslinien dargestellt

und sind als Anlage 3.1 bis 3.7 beigefügt.

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Anhand der Körnungslinien wurden die Durchlässigkeitsbeiwerte der untersuchten Bö-

den rechnerisch nach den Methoden von USBR und CHITRA et al. ermittelt. Die im La-

bor aus Körnungslinien ermittelten k-Werte sind gem. DWA-Regelwerk, Tabelle B.1,

noch mit dem geltenden Korrekturfaktor von 0,2 zu multiplizieren.

Eine Übersicht der ermittelten und korrelierten k-Werte sind in nachfolgender Tabelle

dargestellt.

Tabelle 1: Ermittelte k-Werte aus Körnungslinien und korrelierte Bemessungs-k-Werte

BohrungEntnahmetiefeSchichtk-Werte [m/s]Bemessungs-Methode
[von-bis m u.
k-Werte [m/s]
GOK]

RKS 1 1,5 - 3,0 Löss 3,9 · 10-08 7,8 · 10-09 CHITRA et al.

RKS 2 0,7 - 1,4 Löss 3,6 · 10-08 7,2 · 10-09 CHITRA et al.

RKS 2 2,6 - 3,5 Geschiebelehm 4,6 · 10-09 9,2 · 10-10 CHITRA et al.

RKS 3 1,3 - 2,3 Löss 1,3 · 10-08 2,6 · 10-09 CHITRA et al.

RKS 4 0,3 - 1,1 Löss 3,5 · 10-08 7,0 · 10-09 CHITRA et al.

RKS 4 1,1 - 1,8 Löss 3,9 · 10-07 7,8 · 10-08 USBR

RKS 5 1,8 - 3,9 Geschiebelehm 3,7 · 10-09 7,4 · 10-10 CHITRA et al.

Nach den Ergebnissen der k-Wert-Bestimmungen weisen die anstehenden Lössböden

und Geschiebelehme gem. DWA Regelwerk korrigierte Durchlässigkeitsbeiwerte von ca. k = 7,4 (cid:215) 10-10 m/s bis ca. k = 7,8 (cid:215) 10-08 m/s auf. Die Lössböden und Geschiebeleh-

me sind demnach als "sehr schwach bis schwach durchlässig" gemäß DIN 18130 ein-

zustufen.

6.2.2 Bestimmung der Durchlässigkeit aus Feldversuchen

Im Bereich des geplanten Regenrückhaltebeckens wurden zwei Versickerungsversu-

che durchgeführt. Hierfür wurden insgesamt zwei Rammkernsondierbohrungen (OET 1

und OET 2) im Bereich des Regenrückhaltebeckens abgeteuft und die offenen Bohrlö-

cher mit einem Rammpegel versehen. Der Hohlraum zwischen der Bohrlochwandung

und dem Pegelrohr wurde mit einer Tonabdichtung verschlossen.

Die Sohle des offenen Pegelrohres bzw. die Versuchstiefe lag im Bereich des Regen-

rückhaltebeckens bei ca. 0,5 m unter GOK (OET 1) bzw. bei ca. 0,6 m unter GOK

(OET 2).

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Das Rohr wird bis zur Pegel-Oberkante (POK) mit Wasser befüllt und der Boden vor-

gesättigt. Vor Versuchsbeginn wird des Pegelrohr wieder bis zur POK mit Wasser be-

füllt. Anschließend wurde der innerhalb eines definierten Zeitabschnittes abgefallene

Wasserstand durch die Zugabewassermenge Q [ml] wieder auf POK-Höhe aufgefüllt.

Die Einzelmessergebnisse sind den Anlagen 5.1 und 5.2 zu entnehmen.

Nach einer Versuchsdauer von insgesamt 30 min sollte sich die erforderliche Zugabe-

menge und damit die Versickerungsleistung einem konstanten Wert annähern. Der

Versuch kann dann beendet werden.

Der Versuch OET 1 und wurde aufgrund der ausbleibenden Versickerung abgebro-

chen. Bei dem durchgeführten Versuch OET 2 wurde eine Durchlässigkeit des in der Rohrsohle anstehenden Löss von ca. k = 1,2 (cid:215) 10-07 m/s ermittelt.

Gemäß dem DWA-Regelwerk sind die durch Feldversuche ermittelten Durchlässig-

keitsbeiwerte mit einem Korrekturfaktor von 2,0 zu versehen. Demnach ergibt sich für den Lössboden ein Bemessungs-k-Wert von ca. 2,4 (cid:215) 10-07 m/s.

6.3 Beurteilung des Grundwasserflurabstandes

Der Grundwasserflurabstand meint in diesem Fall den zur Verfügung stehenden Si-

ckerraum zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem mittleren höchsten

Grundwasserstand. Dieser soll gem. DWA-Regelwerk zum Schutze des Grundwassers

mind. 1,0 m unterhalb der Sohle der zukünftigen Versickerungsanlage liegen.

Grundwasser wurde bei den Baugrunduntersuchungen am 16.10.2023 nicht bzw. nur

in Form von Vernässungen und Sicker-/Schichtwasser in den Lössböden bzw. ober-

halb der Geschiebe- und Verwitterungslehme angetroffen (vgl. Kap. 3.3).

Bei den anstehenden, mit Durchlässigkeitsbeiwerten von k < 1 ∙ 10-04 m/s geringer

durchlässigen Böden ist allerdings in niederschlagsreichen Zeiten bzw. nach anhalten-

den starken Niederschlägen mit lokalen Vernässungen durch temporär aufgestautes

(Hang-)Sicker- und Schichtwasser zu rechnen. Der Sickerwasseraufstau kann dann

örtlich bis zur Geländeoberkante reichen und dort zu vorübergehenden Vernässungen

führen.

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6.4 Fazit

Nach den Ergebnissen der k-Wert-Bestimmungen liegen die ermittelten Durchlässig-

keitsbeiwerte der anstehenden Lössböden und Geschiebelehmen deutlich außerhalb des nach DWA-Regelwerk zulässigen Bereichs von k = 1 (cid:215) 10-03 m/s bis k = 1 (cid:215) 1006 m/s.

Eine Versickerung des anfallenden Regenwassers ist in den anstehenden Böden nach

den Vorgaben des DWA-Regelwerk daher nicht möglich.

Soll dennoch eine Versickerungsanlage vorgesehen werden, ist diese dann als Teil-

versickerungsanlage im Sinne einer Regenrückhaltung mit Anschluss an eine Vorflut

(Notüberlauf bzw. gedrosselter Abfluss ins Kanalsystem oder ein Gewässer) auszubil-

den. Des Weiteren ist dann zu beachten, dass die zulässigen Einstauzeiten gem.

DWA-Regelwerk deutlich überschritten werden. Dies führt i. d. R. zu einem erhöhten

Wartungsaufwand. Bei Ausführung einer Versickerungsanlage ohne Notüberlauf kann

es in niederschlagsreichen Zeiten ggf. auch zu einem Überlauf der Versickerungsanla-

ge, d. h. Wassereinstau über die Versickerungsanlage hinaus, kommen. Des Weiteren

sind die Mindestabstände von Versickerungsanlagen zu benachbarten Gebäuden gem.

DWA-Regelwerk zu beachten.

Alternativ zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers kann zum Zwecke

einer Regenrückhaltung, wie derzeit ohnehin geplant, ein Regenrückhaltebecken ange-

legt werden, das mit einem Überlauf zu versehen ist. Das Überlaufwasser kann dann

ggf. gedrosselt in einen Vorflutgraben bzw. in die entsprechende Kanalisation eingelei-

tet werden.

7 Baugrubenabnahmen und Verdichtungsprüfung

Nach Freilegung der Kanalgrabensohlen, und der Erdplanien für den Straßenbau bzw.

während der Ausschachtungsarbeiten ist der Gutachter gem. DIN EN 1997-1, Ab-

schnitt 4.3.1, zu einer abschließenden Baugrundbeurteilung (Baugrubenabnahme) auf-

zufordern. Es erfolgt ein Vergleich der Baugrundverhältnisse zu denen, die dem vorlie-

genden Gutachten zugrunde gelegt wurden.

Im Zuge der Baugrubenabnahme werden eventuelle Bodenaustauscharbeiten exakt

festgelegt und es erfolgen die endgültigen Angaben zur bauzeitlichen Wasserhaltung,

zur Baugruben- bzw. Kanalgrabensicherung und zum Kanal- und Straßenbau.

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Während und nach Fertigstellung von Bodenaustausch- und/oder Bodenverfüllmaß-

nahmen sowie der Verdichtungsarbeiten ist gem. DIN EN 1997-1, Abschnitt 5.3.4, eine

Überprüfung der erreichten Verdichtung erforderlich.

8 Weitere Angaben und Schlusswort

Nach der Erdbebenzonenkarte der DIN EN 1998-1/NA liegt das Erschließungsgebiet in

keiner Erdbebenzone.

Nach den anstehenden Baugrund- und Grundwasserverhältnissen ergibt sich zunächst

eine Einstufung des Bauvorhabens in die Geotechnische Kategorie 2 (GK2).

Der Gutachter ist zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern, wenn sich Fra-

gen ergeben, die im vorliegenden Gutachten nicht oder abweichend erörtert wurden.

Osnabrück, den 08.11.2023

gez.

Dipl.-Geol. Michael Sack T. Gebbing B.Sc.

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oet 1 RKS 3 oet 2 X DPM 2 RKS 4 RKS 5 RKS 2 X DPM 1 RKS 1 KD.Legende RKS 1 Rammkernsondierbohrung DN 36/50 EN ISO 22475-1 XDPM 1 Mittelschwere Rammsondierung gem. EN ISO 22476-2 oet 1 Open-end-test gem. USBR KD. Kanaldeckel mit 119,73 mNHN als Bezugspunkt für das Höhennivellement
Projekt: Erschließung des Baugebietes „Wieboldstraße“ in 49326 Melle-Neuenkirchen Auftraggeber: Wohnungsbau Grönegau GmbH Grönenberger Straße 26 a in 49324 Melle Bezeichnung: Lage der Bodenaufschlusspunkte RKS 1 - RKS 5, DPM 1, DPM 2, oet 1 und oet 2 Maßstab1: 1500 0 20 40 Anlage 1 Projekt-Nr. 2023.2294 Bearbeitung: Datum: 16.10.2023
RKS 1
KD.
Projekt: Erschließung des Baugebietes „Wieboldstraße“ in 49326 Melle-Neuenkirchen Auftraggeber: Wohnungsbau Grönegau GmbH Grönenberger Straße 26 a in 49324 Melle Bezeichnung: Lage der Bodenaufschlusspunkte RKS 1 - RKS 5, DPM 1, DPM 2, oet 1 und oet 2
Maßstab1: 1500 0 20 40
Anlage 1Projekt-Nr. 2023.2294
Bearbeitung:Datum: 16.10.2023

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung