Schlüsselfertige Containergebäude für eine temporäre Schulnutzung
Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle · Melle, Deutschland · TED
Bekanntmachung berichtigt · Angaben ergänzt oder aktualisiert
Das LV musste aufgrund widersprüchlicher Formulierungen angepasst werden. Da die Klarstellung für die technische Ausführung und damit für Kalkulation erheblich ist, wurde die Angebotsfrist angemessen verlängert. Bei einer inhaltlich erheblichen Änderung sollte die Vergabestelle den Bietern Gelegenheit geben, ihre Angebote anzupassen oder neue Angebote abzugeben
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Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Melle beschafft für die Wilhelm-Fredemann-Oberschule in Melle-Neuenkirchen mehrere schlüsselfertige Schulgebäude in Containerbauweise zur Lieferung und Anmietung. Die Gebäude sollen auf dem Nachbargrundstück an der Wieboldstraße für eine befristete Nutzung von zwei Jahren aufgestellt werden; eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist zu kalkulieren. Angebote können bis zum 22. September 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.
Vergabeunterlagen
Kostenlos registrieren und alle Unterlagen herunterladen.Vergabeunterlagen.pdf
PDF-Dokument · 2,4 MB
Leistungsverzeichnis.pdf
PDF-Dokument · 860 KB
Eigenerklärung.docx
Word-Dokument · 124 KB
Beschreibung
Containergebäude für die Oberschule Neuenkirchen Aufstellung von schlüsselfertigen Containergebäuden
Qualifikation
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Es gilt die Regelung des § 56 VgV: (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Lose
1 LosProjektbeschreibung: Aufgrund des geplanten Neubaus für die Wilhelm-Fredemann-Oberschule in Melle Neuenkirchen ist es beabsichtigt auf dem Nachbargrundstück an der Wieboldstraße in 49326 Melle Neuenkirchen, für einen befristeten Zeitraum mehrere schlüsselfertige Schulgebäude in Containerbauweise für eine temporäre Nutzung von zwei Jahren, liefern zu lassen und anzumieten. Eine weitere Verlängerung für weitere 12 Monate ist ebenfalls zu kalkulieren Der beauftragte Leistungsumfang beinhaltet den Aufbau und Abbau, einschließlich aller erforderlichen Planungsleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.